Mit zwei Promille noch Roller fahren zu können, lässt auf eine gewisse Alkoholgewöhnung und u. U. auch auf eine Alkoholsucht schließen.

Darüber würde ich mir an deiner Stelle Sorgen machen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Bis dahin gehen Sie straffrei durch, es sei denn, Sie begehen einen alkoholbedingten Fahrfehler wie einen Rotlichtverstoß, fahren Schlangenlinien oder Sie verursachen einen Unfall. Dann kann bereits ab 0,3‰ eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Generell wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Letztere liegt ab 1,1 Promille vor. Je näher der festgestellte Alkoholgehalt dabei an die Grenze der absoluten Fahrunfähigkeit von 1,1 Promille kommt, umso niedriger sind die Anforderungen an den Nachweis der alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Das heißt, bei 1,0 Promille Blutalkohol reicht schon ein kleiner Schlenker und der Führerschein ist in Gefahr.

https://www.verkehrsanwaelte.de/verkehrsrecht/alkohol-und-drogen/

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