Schade, welche wüsten Vermutungen hier abgelassen werden.

Also: das mit der Knastträne für 10 Jahre Haft stimmt. Allerdings ist dieser "Kodex" nur in den USA üblich und mehr oder weniger "verbindlich".

Das Mal hat nichts damit zu tun, ob und wie oft jemand gemordet hat, wie hier schon behauptet wurde. Dieses Gerücht gibt es allerdings schon, das kommt aber einfach nur daher, dass man, aufgrund der "üblichen" Haftdauer, bei Menschen mit 1 oder gar mehr Tränen oft davon ausgehen kann, dass sie wegen Tötung oder gar Mord saßen/sitzen.

Mit der Anzahl der Opfer hat dieses Mal allerdings nichts zu tun, es steht nur für die im Knast verbrachten Jahre. 1 Träne pro 10 Jahre Haft.

Allerdings stimmt es, dass heutzutage immer mehr junge Gefangene dieses Mal für cool halten und sich eine Knastträne stechen lassen, ohne die genauen Regeln zu kennen.

Mit einem "Erkennungszeichen für die Unterschicht" hat dieses Mal gar nichts zu tun. Wobei es auch dieses Gerücht gibt, aber das resultiert eher aus dm Vorurteil, dass alle Mörder der Unterschicht angehören. Sind wir mal ehrlich: dieses Vorurteil gibt es hierzulande auch immer wieder.

Außerdem ist es in der Regel ein freiwilliges Tattoo, nur weil man im Knast sitzt, ist man nicht gezwungen, sich das stechen zu lassen.

Naja und es mag durchaus sein, dass sich das eher Unterschichtler als höher gestellte Personen stechen lassen und sei es nur, weil man die Hoffnung hat, nach der Haft wieder in das alte, tolle Leben zurück kehren zu können und das Umfeld einem dort de Haft nicht ansehen können soll. Unterschichtler sind da tendenziell wohl weniger zimperlich.

Nahezu jeder US-Amerikaner kennt dieses Mal und versteht es und beachtet dessen "Regeln". Du kannst zumindest in den USA also tatsächlich auch heute noch davon ausgehen, dass fast jeder Mensch mit diesem Mal tatsächlich mal im Knast war.

Wobei du (siehe junge Gefangene - weiter oben) anhand der Träne aber nicht mehr unbedingt zuverlässig die Zeit der Inhaftierung ablesen kannst, so wie man das früher einmal konnte.

Zumal sich das dort eigentlich keiner aus modischen Gründen stechen lassen würde, da das Wissen über dieses mal zu tief in den Menschen verwurzelt ist.

Ich bin selbst Halb-Ami, wenn auch in Deutschland aufgewachsen und selbst mir wurde das quasi mit der Muttermilch eingeflöst.

Außerdem: die meisten US-Tattoowierer würden dir das freiwillig gar nicht stechen. Das Mal wird IM Knast gestochen und ist somit zu 95% immer noch ein zuverlässiges Zeichen dafür, dass jemand im Knast war/ist.

In anderen Ländern sieht es da etwas anders aus.

In Afrika und manchen europäischen Ländern trat dieses Mal ursprünglich wohl tatsächlich als Zeichen der Trauer auf und bedeutete, dass sich eine geliebte Person selbst umgebracht hat oder durch die Todesstrafe gestorben ist.

Später kam dann noch das Sterben bei Unfällen bzw Katastrophen hinzu.

Erst in jüngerer Zeit wurde diese Träne - besonders im europäischen Raum - auch zu einem reinen Modetattoo, wobei das wohl auch immer noch selten ist.

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Gute Frage... Also ich hab selbst 3 Tunnel - 2 x 8 mm und 1 x 6 mm... Ich ab noch nie versucht, sie zuwachsen zu lassen.

Was ich aber sagen kann, ist, dass es mir schon mal passierte, dass ich den Schmuck verloren hab (Verschlussring vom Metalltunnel ging ab und Tunnel rutschte raus) und da ich den nicht gleich wieder eingesetzt habe, weiß ich nun, dass der bei mir innerhalb von 3 - 4 Stunden zumindest soweit zuwächst, dass ich den Schmuck nur noch ganz schwer wieder rein bekomme.

Ob und wie gut so etwas wieder zuwächst dürfte auch sehr von der individuellen Elastizität des Gewebes abhängen, die nun einmal bei jedem Menschen anders ist.

Gesehen habe ich bisher nur Menschen, die grade anfangen, sie zuwachsen zu lassen (also den Schmuck frisch entfernt hatten) oder die Tunnel über 15/20 mm hatten und den Schmuck irgendwann raus genommen haben.

Die sind dann aber schon so groß, dass sie auch beim besten Gewebe wohl nie mehr ganz zuwachsen, sondern allenfalls kleiner werden.

Aber ja, normal zurück dehnen geht theoretisch immer, nur zuwachsen eben nicht. Aber auch beim Zurückdehnen kommt es auf die Beschaffenheit des jeweiligen Gewebes an.

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Gute Frage... Also ich hab selbst 3 Tunnel - 2 x 8 mm und 1 x 6 mm... Ich ab noch nie versucht, sie zuwachsen zu lassen.

Was ich aber sagen kann, ist, dass es mir schon mal passierte, dass ich den Schmuck verloren hab (Verschlussring vom Metalltunnel ging ab und Tunnel rutschte raus) und da ich den nicht gleich wieder eingesetzt habe, weiß ich nun, dass der bei mir innerhalb von 3 - 4 Stunden zumindest soweit zuwächst, dass ich den Schmuck nur noch ganz schwer wieder rein bekomme.

Ob und wie gut so etwas wieder zuwächst dürfte auch sehr von der individuellen Elastizität des Gewebes abhängen, die nun einmal bei jedem Menschen anders ist.

Gesehen habe ich bisher nur Menschen, die grade anfangen, sie zuwachsen zu lassen (also den Schmuck frisch entfernt hatten) oder die Tunnel über 15/20 mm hatten und den Schmuck irgendwann raus genommen haben.

Die sind dann aber schon so groß, dass sie auch beim besten Gewebe wohl nie mehr ganz zuwachsen, sondern allenfalls kleiner werden.

Aber ja, normal zurück dehnen geht theoretisch immer, nur zuwachsen eben nicht. Aber auch beim Zurückdehnen kommt es auf die Beschaffenheit des jeweiligen Gewebes an.

Übrigens hat scraw recht: lass dir hier nix einreden, von den Anti Antworten!

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Also: beantragen darfst du den Ausweis auch jetzt schon alleine. Man darf ihn dir, wenn du keine Unterschrift der Eltern hast, nur erst an/ab deinem 16. Geburtstag aushändigen.

Zumindest von Hessen und Rheinland-Pfalz weiß ich das sicher, dass es dort so ist.

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Wenn du es nicht Solarium aushälst, solltest du das mit dem Tatoo sein lassen. Ja, natürlich darf man vorher einige Tage und danach 6 Wochen nicht ins Solarium! Seltsame Frage...

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Ans ich stimme ich Dabbel zu, aber: Seine Antwort ist - leider - nur teilweise richtig: ich hab deswegen mal recherchiert, weil ich meinen Hund öfter frei laufen lasse, es hat mich schlicht mal interessiert. Die Gesetzeslage ist da nicht ganz so eindeutig, was das Anleinen betrifft. Normalerweise ist es schon so, dass der Hund angeleint sein muss ODER der Besitzer dafür Sorge zu tragen und zu gewährleisten hat, dass der Hund hört, wenn er frei läuft. Die Bundesländer haben allerdings die Möglichkeit, ihre Anleinpflicht selbst in gewissen Maßen zu variieren und es gibt Bundesländer, die dieses Recht an die Gemeinden weitergeben. Allerdings muss die Gemeinde bzw das Bundesland die Anleinpflicht aufheben, damit es egal ist, ob der Hund angeleint war oder nicht. Also eben die "Widerspruchslösung". Wenn die Gemeinde diese Pflicht nicht irgendwo in ihren Satzungen, etc. explizit aufhebt, dann gilt die übergeordnete Stelle und somit die deutsche Anleinpflicht. Und diese Anleinpflicht besagt nun mal - leider - auch, dass per Gesetz von einem nicht angeleinten Hund mehr Gefahr ausgeht, als von einem angeleinten Hund, denn: wären beide Hunde angeleint gewesen, hätten die Besitzer sie an die kurze Leine nehmen können und sie wären sich niemals nah genug gekommen um sich zu beißen. Wenn einem jemand mit angeleintem Hund entgegen kommt, muss man davon ausgehen, dass er einen Grund dazu hat und den Besitzer des angeleinten Hundes trifft keine Schuld. Ist doch ganz simpel: er hatte den Hund an der Leine und konnte ihn somit zurückhalten, DIESER Besitzer kann also schlicht nichts dafür, wenn ein unangeleinter Hund eines unvorsichtigen Besitzers auf seinen Hund drauf rennt - selbst schuld, wenn der unangeleinte Hund gebissen wird, bleibt nur zu hoffen, dass dessen Besitzer aus seinem Fehler lernt und den Hund zukünftig anleint, wenn ihm ein ebenfalls angeleinter Hund entgegenkommt!

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Also erstmal: es spricht nicht grundsätzlich etwas gegen einen Käfig - WENN dieser groß genug ist! Dein Rattenkäfig ist mit 92 x 62 x 142 cm für 6 Ratten alles, aber nicht groß genug! Der reicht allenfalls für 3 Ratten.

Die Mindestmaße für 2 Ratten sind 80 x 50 x 80 cm (BxTxH) / in Volumen: 220 Liter. Für 3 Ratten 327 Liter, für 4 Ratten 427 Liter, für 5 Ratten 521 Liter!

Du kannst dir deinen Käfig auch selber berechnen um zu sehen wie viele Ratten bei dir unter kommen können. Dazu eignet sich super gut der CageCalc (www.cagecalc.de) da man bei diesem auch die Etagen mitberechnen kann.

Man kann Käfige z.B auch aus alten Schränken bauen, dabei sollte man aber darauf achten, dass die Front gut mit Volierendraht verkleidet ist, damit der Käfig auch gut belüftet ist. Man kann aber auch mehrere Gitterkäfige mit einander verbinden,was aber schnell instabil werden kann.

Was das Säubern betrifft: in Anbetracht dessen, dass du viel zu viele Tiere auf viel zu wenig Platz hälst: alle 3 - 4 Tage. Wenn du einen entsprechend ausreichend großen Käfig hast (siehe oben), dann reicht eine vollständige "Grundreinigung" 1 mal pro Woche.

Wichtig wäre dabei allerdings, dass du unbedingt täglich die Verunreinigungen (Kot etc) und gehortetes Futter entfernst und entsprechend Streu nachfüllst. Die Streu wird also teilweise (verunreinigter Teil) ausgetauscht.

Einmal pro Woche sollte man dann den ganzen Käfig ausräumen und reinigen - inkl Häuser, etc. ... Bedenke auch: wenn du das alle 1 -2 Tage machen würdest, setzt du die Tiere nur unnötig unter Stress.

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Aussperren, ... Was für depperte Tipps gibts denn hier???

Wenn ich mein Tier so wenig liebe, dass ich es aussperre, nur weil es mal "nervt", dann leg ich mir am besten gar keins zu!

Und zur Hauptfrage: ich muss den (meisten) anderen leider recht geben... So wie du von dem armen Tier redest, fragt man sich wirklich, wieso du dir eine Katze zugelegt hast?

Würde ich jedes mal, wenn eine meiner Katzen mich "nervt" hier eine Frage schreiben oder mich sonstwie aufregen, wöre ich wahrscheinlich mittlerweile an einem Herzinfarkt drauf gegangen!

Bleib gelassen, leg dich ins Bett und schlaf. Und wenn sie dich weckt: mal kurz kuscheln, bissi kraulen, dann beruhigen sich die meisten Katzen schnell wieder. Und dann: umdrehen und weiter schlafen. An sowas kann man sich so gewöhnen, dass es einen nicht mehr ernsthaft stört. Mittlerweile mach ich das Gekraule nur noch im Halbschlaf und meinen Schlaf stört es auch nicht mehr ernsthaft.

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Also ich würde es nicht machen bzw warten, bis die Spange wieder raus ist irgendwann... Es kann durchaus sein, dass sich das verhakt und es zu Verletzungen kommt, das würde ich nicht herausfordern.

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Ja kann man... Ich hab als Kind/Jugendliche z.B. jahrelang recht krasse Alpträume geschoben und wurde dann immer total verheult wach, konnte mich aber nie dran erinnern, zwischendurch wach gewesen zu sein. Der Kinderarzt und de Augenarzt sagten damals, im Schlaf weinen ist durchaus möglich.

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Auf keinen Fall trennen, wenn es irgendwie anders geht! Allerdings: wenn du beide mit nimmst und dein Freund für seine Katze bei deren Übernahme sowas wie einen Schutzvertrag unterschrieben haben sollte, gehört sie rechtkräftig immer noch ihm. Also: mach mit ihm einen neuen Schutzvertrag, mit dem das Tier dann auch vertraglich rechtskräftig an dich übergeben wird. So baust du vor, falls er es sich doch nach 2 Monaten oder so anders überlegt. Andernfalls müsstest du die Katze sonst nämlich jederzeit wieder an ihn aushändigen, wenn er das verlangt, solange sie auf dem Papier ihm gehört.

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Wenn das Tattoo nicht älter als 4 - 6 Wichen ist, ist das völlig normal. Das ganze nennt sich "Pergamenthaut" und ist ein ganz normaler Prozess während der Abheilung.

Es kommt dabei sehr auf die Beschaffenheit der jeweiligen Haut an, darauf wie trocken sie ist, wie gut die eigene Wundheilung generell ist, etc. ... Das kann nach 1 Woche nahezu weg sein, kann aber auch die ganzen 6 Wochen brauchen.

Sollte es länger dauern - lass den Tattoowierer noch mal drüber schauen, es kann auch einfach sein, dass deine Haut etwas zum trocken sein neigt. Spätestens im Winter schält sich meine haut auch immer wieder mal mehr, mal weniger und grade auf den Tattoos ieht man das halt besonders fies, weil da der Farbkontrast zu den Hautzellen so groß ist.

Ansonsten: brav weiter nach Ansage des Tattoowierers pflegen, anonsten Finger weg, nicht dran rum machen, das machst nur schlimmer und: a b w a r t e n .

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Oh mann... Schön, wie man sich hier uneinig ist.

Also: meine Bekannte hatte diese Diskussion grade wegen ihrer Tochter und ist sogar zu Polizei (Anzeige) und zum Anwalt, weil keiner der Lehrer was gesagt hat.

Ganz klare Ansage vom Anwalt UND Staatsanwalt: das Verfahren wurde nicht weiter verfolgt, weil die Lehrer eben KEINE Meldepflicht haben und es - rein rechtlich gesehen - nicht mal den Eltern sagen oder mit dem Kind reden müssen!

Etwas anderes wäre es, wenn das betroffene Kind deutliche Anzeichen von Suizidgefahr zeigen würde (also z.B. glaubwürdig Suizidgedanken äußern, etc.), DANN wäre der Lehrer verpflichtet, das den Eltern mitzuteilen.

Aber: NUR den Eltern und sonst niemandem! Als Sorge- & Erziehungsberechtigte liegt es erst mal allein im Ermessen der Eltern, wie sie damit umgehen (wollen)! Leider...

Wenn die Eltern nicht wollen (manche wollen es z.B. nicht wahrhaben und/oder streiten es ab) kann der Lehrer erst mal nichts tun, solange er nicht irgendwie glaubhaft versichern oder (noch besser) beweisen kann, dass das Kind diesen Suizid auch tatsächlich in die Tat umsetzen will!

NUR DANN hat der Lehrer das Recht, z.B. das ganze dem Schulleiter zu melden und dieser kann dann das Jugendamt einzuschalten - wobei das viele nicht tun werden und sich "vorsichtshalber" lieber raus halten.

NUR das Kind selbst kann jederzeit (in beiden Fällen) und unabhängig von Eltern und Lehrern z.B. beim Jugendamt vorsprechen und um Hilfe bitten.

Sprich: wenn die Eltern z.B. nichts machen (wollen), hat das Kind (auch ohne Suizidgefahr) das Recht, TROTZDEM zum Jugendamt zu gehen und Hilfe zu erbitten und dann liegt es eben am Jugendamt, das zu prüfen und eventuell eine Einweisung in die Therapie gegen den Willen der Eltern zu veranlassen.

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So, nal Butter bei die Fische:

  1. "Ausleiern" des Schließmuskels: das ist bei einem gesunden Menschen absoluter Quatsch, weil selten! Die Prozentzahl des Vorkommens liegt irgendwie unter 5 % und das sidn dann meistens Fälle, in denen man nicht aufgepasst hat! In der Ausbildung (Medizin) hatten wir das Thema mal kurz. Ganz klare Ansage vom Dozenten (Facharzt) war, dass das nahezu ausschließbar ist, wenn man vorsichtig miteinander umgeht und bei Bedarf etwas vordehnt, bevor das Glied des Mannes eindringt. Das "Ausleiern" ist eine "Nebenwirkung", die nur dann wirklich etwas öfter vorkommen kann, wenn du sehr schwaches Bindegwebe hast - hier im Zweifel beim Arzt nachfragen.

  2. Analfissuren/-risse: Analfissuren können bei heftigem und/oder unvorsichtigem Analverkehrt vorkommen, sind aber genau so selten wie das "Ausleiern"! Auch hier: aufpassen und nötigenfalls vordehnen! Außerdme sind diese nicht immer so dramatisch... Es gibt (z.B. bei heftigem Sex) auch mal kleinste Einrisse, die vorkommen können, die man dann oft aber gar nicht bemerkt oder nur beim Stuhlgang leicht spürt... Und selbst wenn: gut reinigen, Wundsalbe drauf und ein paar Tage Pause einlegen. Eine Fissur, die zum Arzt gehört, würdet du bemerken, da diese relativ stark blutet, weh tut & Stuhlgang fast unmöglich macht, außerdem würde diese nicht durch Wundsalbe & 1 - 2 Tage weggehen.

  3. Darmbakterien: hier haben die anderen insofern schon fast alles zu gesagt, dass ihr echt drauf achten solltet, dass sich dein Freund nach jedem AV gründlich reinigt, bevor es in die nächste Runde geht bzw er in deine Vagina eindringt. Wenn ihr ein Kondom nutzt: zwischendurch wechseln. Wenn ihr das beachtet, ist alles ok und die Gefahr sehr gering. Ich und mein Freund nutzen auch nie ein Kondom und sind trotzdem beide gesund und fit. ;-)

  4. Häufigkeit: wenn du 1. - 3. beachtest, ist es völlig egal, wie oft ihr AV habt. Wichtig ist, dass du dich dabei wohl fühlst und bei Schmerzen oder ähnlichem aufhörst, eine Pause einlegst und nötigenfalls sicherheitshalber zum Arzt gehst. Anmerkung: die Häufigkeit erhöht das Risko von Fissuren und CO bei gesunden Personen echt nur ganz unwesentlich. Wenn du aber umgekehrt z.B. schwaches Bindegewebe hast, dann hast du auch generell ein höheres Risio - egal ob ihr 1 x pro Tag oder 1 x pro Monat AV macht!

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An sich hast du hier ja ganz gute Antworten, aber noch eine Anmerkung zur Schweigepflicht: das ist etwas komplizierter... grundsätzlich gilt: gesetzlich hat der Arzt an sich erstmal Schweigepflicht. Allerdings haben die Eltern minderjähriger Kinder auch grundsätzlich erstmal ein Auskunftsrecht (nicht nur beim Arzt, zum Beispiel auch in der Schule oder ähnliches), da sie eben deine gesetzlichen Vertreter sind. Dieses Recht gilt so uneingeschränkt aber nur bis einschließlich deinem 13. Lebensjahr (also bis 1 Tag vor dem 14. Geburtstag) - bis dahin MUSS der Arzt deinen Eltern also über ALLES, was mit dir zu tun hat, Auskunft geben (zumidnest wenn deine Eltern danach fragen). Ab dem 14. Lebensjahr (beginnend mit dem 14. Geburtstag) ist das Auskunftsrecht der Eltern in einigen Bereichen eingeschränkt. Das sieht speziell im medizinischen Bereich wie folgt aus: die Eltern haben beim Arzt nur dann ein Auskunftsrecht, wenn durch den vorliegenden Befund (die Diagnose/Krankheit) entweder Lebensgefahr für dich besteht, wenn dieser Befund gesetzlich meldepflichtig ist (z.B. HIV/Aids, Hepatitis, etc) und/oder wenn dieser Befund eine Behandlung notwendig macht, die der ausdrücklichen Einwilligung der Eltern bedarf. Alle 3 Punkte sind im falle des Jungernfernhäutchen NICHT der Fall und daher hat deine Mutter in dem vorliegenden Fall KEINERLEI Auskunftsrecht! Zudem hast du ab 14 Jahren bei jedem Arzt das Recht, zu verlangen, dass deine Mutter NICHT mit ins Sprechzimmer darf und der Arzt dich erst mal ohne ihre Anwesenheit untersucht. Und du darfst dem Arzt dann auch sagen, dass er deiner Mutter nicht sagen darf/soll, was bei der Untersuchung raus gekommen ist. Über diese Ansage deinerseits darf er sich NUR DANN hinwegsetzen, wenn nachweislich einer der 3 oben genannten Punkte zutrifft! Kanne r nicht nachweisen, dass ein solcher Grund vorliegt und gibt deiner Mutter dennoch Auskunft, macht der Arzt sich strafbar und du kannst in anzeigen. Problem: du musst es wirklich deutlich sagen, dass du das nicht willst! Viele Ärzte gehen heute einfach von deiner Zustimmung aus, wenn du nichts sagst oder nehmen die Anwesenheit der Mutter als selbstverständlich hin, weil ja so viel Eltern immer mitkommen... Wenn du also etwas nicht willst: mach eine klare und deutliche Ansage! Trau dich, du hast das Recht dazu! Dein Jungfernhäutchen geht außer dich (und eventuell den Arzt) niemanden etwas an!!!

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