Grundsätzlich liegt die Zuweisung von Sitzplätzen während des Unterrichts im Ermessen der Schule bzw. im Ermessen der in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrer. Diese können aus sachlichen pädagogischen Gründen festlegen, wer wo und mit wem zusammensitzt. Das Schulrecht sieht nicht vor, dass die Eltern Einfluss auf die Sitzordnung in der Klasse nehmen dürfen.

Selbstverständlich sollte sein, dass die Änderung der Sitzordnung und das Umsetzen von einzelnen Schülern keinen Strafcharakter haben. Vielmehr sollten Lehrer, ihre Sitzordnungsentscheidungen aus sachlichen, pädagogisch nachvollziehbaren Gründen und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes treffen.