Ich habe gerade auch mal gegoogelt, was dahinter steckt. Aber mir ist vorher schon aufgefallen, dass das Modell im alten Zustand grüne Augen und kurze Haare hat und im verjüngten Zustand blaue und lange Haare! Außerdem kann man mit Fotoshop wunderbar alle Falten und Pigmentflecken wegmachen. Meine beste Freundin ist Fotografin. Sie korrigiert solche Dinge ständig, weil die meisten älteren Menschen sich eben doch auch noch jünger sehen. Natürlich macht sie nur maßvolle Korrekturen.

...zur Antwort

Auch wenn die Frage schon länger her ist: Ich würde das mal dem Hautarzt zeigen. Der macht einen Abstrich und stellt dann fest, ob es ein Pilz ist. Wenn unter dem abgelösten Nagel zwischen Nagel und Nagelbett weiches Material herausgeholt werden kann, so handelt es sich aus meiner Sicht ziemlich sicher um einen Nagelpilz. Also zum Arzt gehen.

...zur Antwort

Nachtrag:

" Das Mietverhältniss beginnt am 1.Mai 09 und kann von keiner Partei vor Ablauf von 4 Jahren gekündigt werden" Ich hatte das vor ein paar Stunden gelesen und habe es gerade nicht mehr nachgelesen. Sorry! Das klingt schon nach einem beiderseitigen Kündigungsverzicht, auch wenn es etwas anders formuliert ist als in dem Text des Mietervereins München... Also schau noch nach den anderen Punkten und sonst heißt es Mieterverein/mit dem Vermieter verhandeln. Oder wirklich das Einkommen wieder erhöhen...ich erinnere mich da an einen Ratschlag des Vereins für humane Trennung und Scheidung für die plötzlich allein erziehenden Mütter mit akutem Geldmangel und ohne Job: Das ist zwar nicht toll, aber vielleicht könntest Du das fehlende Geld für eine Übergangszeit (bis Du was anderes findest oder Dein Mann wieder mehr verdient) mit Putzen verdienen. Das wird in der Regel besser bezahlt als ein Job im Laden und ist aus meiner Sicht besser, als sich zu verschulden und in eine Kreditklemme zu geraten.

...zur Antwort

Ich recherchiere auch gerade zu einem ähnlichen Thema und habe da folgendes gefunden:

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/studentenwissen.htm

Der Zeitmietvertrag (Auszug aus dem Text mit den wesentlichen Passagen):

....Denn was viele nicht wissen: die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, z. B. von zwei, drei oder fünf Jahren, ist auch für den Mieter bindend! Das heißt, im Unterschied zum unbefristeten Mietvertrag kann der Zeitmietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist normalerweise nicht einseitig gekündigt werden. Wer nach einer Weile doch eine günstigere Wohnung findet......hat mit dem Zeitmietvertrag unter Umständen schlechte Karten. Denn eine vorzeitige Beendigung ist nur durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag möglich. Das heißt, dass ein Nachmieter gefunden und vom Vermieter akzeptiert werden muss.Unbefristet" bedeutet also gerade nicht, dass man bis in alle Ewigkeit in der angemieteten Wohnung bleiben muss. Im Gegenteil: Hier kann der Mieter flexibel entscheiden, wann er ausziehen will. Die Kündigungsfrist beträgt stets drei Monate, egal wie lange er in der Wohnung gewohnt hat....Zwar muss der Vermieter dem Mieter bereits bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen, welche Gründe er für die zeitliche Befristung hat, wobei nur drei Gründe gesetzlich anerkannt werden, nämlich

  1. wenn er die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
  2. wenn er beabsichtigt, das Gebäude abzureißen oder so wesentlich zu sanieren, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden (normale Instandsetzungsarbeiten sind demnach kein Befristungsgrund!) oder
  3. wenn er die Räume an Mitarbeiter vermieten möchte (Werkswohnungen).

Nur wenn der Vermieter es versäumt, einen der drei Gründe anzuführen, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet!

Im Mietvertrag kann aber nun auch ein beidseitiger Kündigungsverzicht (im Mietvertrag nachlesen!) vereinbart werden. Auch hier dürfen weder Mieter noch Vermieter innerhalb der vereinbarten Zeit das Mietverhältnis kündigen. ... Ein beidseitiger Kündigungsverzicht kann aber max. für 4 Jahre vereinbart werden.

Prüf mal, ob einer der 3 Punkte im Mietvertrag steht - sonst wäre der Vertrag nach meiner Interpretation zu Eurem Vorteil automatisch unbefristet und ihr könntet bis zum 3. Werktag im Mai mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen - das wäre dann Ende Juli.

Und prüf noch, ob im Mietvertrag ein beiderseitiger Kündigungsverzicht für die 4 Jahre steht....dann geht gar nichts außer Nachmieter stellen...

Also als erstes im Mietvertrag nachlesen - Ansonsten investiert wirklich noch das Geld für den Mieterverein - ca. 60,-- zzgl. einmalige Aufnahmegebühr 15,-- (bei uns in München).....ihr habt allerdings eine 3-monatige Wartefrist, wenn es vor Gericht gehen sollte. Der Mieterverein prüft den Vertrag, schreibt die Briefe und klärt den Vermieter über die rechtliche Situation auf - sofern er im Unrecht ist :-) Wir alle können hier nur mehr oder weniger herumrätseln - die vom Mieterverein sind Fachleute und beim Anwalt kostet die Erstberatung über 200 Euro...wenn er sich überhaupt so gut auskennt. Er macht vielleicht auch noch was anderes als Mietrecht.

Liebe Grüße und viel Erfolg

P.S. Wünsch/bestell Dir einen neuen Job und schau mit mehr Zuversicht in die Zukunft ;-)

...zur Antwort

Ich habe einiges an einem Alpaka-Schal anhand von veröffentlichten Ratschlägen ausprobiert. Hier die Ergebnisse:

Milch: Hat nicht funktioniert Einlegen des Schals in einen Sud aus gekochten weißen Bohnen: Kann man vergessen Das beste Mittel: in viel Haarkur (teurer) oder Spülung: über Nacht einlegen und dann lauwarm spülen, in einem trockenen Handtuch vorsichtig ausdrücken (nicht wringen!) und in den Trockner mit kalter Luft - wie vorher schon beschrieben. Durch das Waschen mit normalem Waschmittel oder zu heißes Waschen wird übrigens das Lanolin entzogen und die Wolle verfilzt. Den teuren Alpaka-Schal meines Sohns - er hatte ihn bei der normalen dunklen Wäsche mitgewaschen - habe ich leider nicht mehr retten können. Eine leicht verfilzte Wolldecke ist dadurch aber wieder sehr schön geworden.

...zur Antwort

Hallo! Ich kann nur raten, dass Du ein Mann bist - im Profil habe ich nichts entdecken können - und ich weiß anhand Deiner Frage nicht, wie ernsthaft Deine Frage bzw. Dein Problem ist. Also versuche ich, es umfassend zu beantworten:

  1. Lass vom Arzt feststellen, wie groß Du wirst, bevor Du Dir Sorgen machst über Deine Größe. Der Internist sollte Dich an einen Facharzt überweisen. Klär vorher die Kosten ab. Manchmal kann man auch so eine ungefähre Voraussage machen...
  2. Über Ernährung kann man das Wachstum nur begrenzt steuern - obwohl man sagt, dass wir durch die veränderte Ernährung (mehr Eiweiß/mehr Zucker/Weißmehl) im Laufe der Jahrhunderte immer größer geworden sind. Deshalb solltest Du aber nun nicht nur Fleisch und Zucker essen. Das wäre extrem ungesund. Angeblich bleibt man aber kleiner, wenn man von Anfang an nur Getreide und Gemüse... (z.B. Makrobiotik - bei Interesse bitte googeln) ißt. Das hat was mit Yin und Yang zu tun. Klein, schlank und festes Gewebe ist Yang/Yin ist groß, schnell gewachsen und manchmal auch dick und weiches Gewebe:-)Gesundes Yin ist übriegens Obst!
  3. Nimm das Beispiel von David Bennent (und ein Gruß an den Schreiber des Beitrags mit den Aalen:-)) http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/32818/ich-war-in-allem-ein-aussenseiter Lies mal seine Geschichte: Er ist mit 20 noch um 25 cm gewachsen. Und da gibt es einige, die noch später erheblich gewachsen sind.
  4. Was ist groß, was ist klein? Die Durchschnittsgröße ist bei Männern wohl so um die 1,78. Ich denke damit kann man gut leben. Und kleiner ist auch kein Drama. Denn bei einer Durchschnittsgröße von 1,78 gibt es eben auch sehr viele, die kleiner sind....Was an äußerer Größe nicht vorhanden ist, kann Mann durch innere Größe ersetzen.

Liebe Grüße und viel Erfolg beim Wachsen!

...zur Antwort