Bis 1969 gab es den § 175 StGb in welchem der Tatbestand der sex. Handlung zwischen Männern unter Strafe gestellt wurde. 1969 wurde der Tatbestand "gemildert". Es wurde nur unter Strafe gestellt, wenn einer der Beteiligten unter 18 war. Man meinte, Jugendliche davor schützen zu müssen.

Erst 1994 wurde der gesamte Paragraph und somit eine Strafvorschrift im Bereich der Homosexualität abgeschafft.

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Ich glaube, dass es ganz vielen so geht wie dir. Nicht alle werden dies thematisieren. Das Abnabeln und für sich selbst verantwortlich sein ist sicher eine Herausforderung und betraf schon viele Menschen vor dir und es wird auch noch viele nach dir geben.

Versuch dir eine Prioritätenliste zu machen, eine "to do" Liste und streich alles, was du geschaft hast durch, aber lösche sie nicht (falls du das auf dem PC oder dem Handy machst. Hintergrund: du kannst dann mit Stolz darauf zurückblicken, was DU schon geschafft hast.

Aus meiner Sicht ganz wichtig, nimm dir nicht zu viel auf einmal vor. Dann verzettelst du dich. Mach es "step by step". Du wirst es dann hinbekommen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und versuch, trotz deines Chaos, diese Zeit (ich gehe mal davon aus, dass du noch jung bist) des "erwachsen werdens" zu genießen.

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Vielen Dank Leute, dass hat ja wirklich schnell geklappt. Mit dem kleien Programm "Everything" habe ich den Ordner wieder gefunden.

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Ist die Nutzung der Zufahrt zur Garage als permanenter Abstellplatz für Anhänger berechtigt?

Hallo in die Runde.

Folgendes Problem stellt sich bei uns zu Hause dar.

(Siehe Zeichnung)

Bei dem Gebäude handelt es sich um Haus mit 6 Eigentumswohnungen. Die Garage 2 gehört zu einer Wohnung im Haus. Die Stellplätze 1 und 2 gehören ebenso zu Wohnungen im Haus.

Die Garage 1 gehört NICHT zum Haus und steht im Eigentum einer anderen Person, die nicht zur Eigentümergemeinschaft gehört.

Bislang war es immer so, dass die Nutzer der Stellplätze 1 und 2, um vernünftig auf ihre Stellplätze gelangen zu können, ein Stück der Zufahrt 1 und natürlich auch der Zufahrt 2 benutzten.

Die Nutzung der Zufahrt 2 stellt auch weiterhin kein Problem dar.

Nun stellt der Eigentümer der Garage 1 ständig seinen Anhänger auf der Zufahrt 1 ab, so dass er mit der Heckklappe bis genau an die Grenze Zufahrt 1 / Bürgersteig steht und noch ca. 20 cm rechts neben dem Anhänger frei sind, bis das Gelände der Zufahrt 2 beginnt.

Hierdurch wird das Einparken der Fahrzeuge auf Stellplatz 1 und 2 erheblich erschwert. Erst recht, wenn der Stellplatz 2 bereits belegt ist. Dann ist das Einparken auf Stellplatz 1 nur nach mehreren hin- und herfahren möglich.

Frage:

Ist es dem Eigentümer der Garage 1 erlaubt, seinen Zufahrtsweg permanent als Parkplatz für seinen Anhänger zu nutzen?

Könnte es sein, dass dieser beim Bau der Garage eventuell eine Auflage erhalten hat, dass die Nutzung der Zufahrt für die Eigentümer der Stellplätze 1 und 2 geduldet werden müssen?

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Vielen Dank schon mal an alle. Letztlich kommt das raus, was ich mir schon gedacht habe.

Ich werde mal versuchen, mich zu erkundigen. Zum Glück streiten wir uns nicht mit dem Nachbarn. Er ist etwas wunderlich. Trotzdem wäre es gut zu wissen, wo Rechte und Grenzen dieser Rechte in so einem Fall sind.

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Hatte solche Probleme auch schon. Manchmal hat sich das Ganze irgendwie über Nacht erledigt. Wenn nicht, hat mir immer geholfen, dass ich den Router vom Strom genommen und nach ein paar Minuten wieder eingesteckt habe. Ich glaube, dann werden neue IP Adressen zugewiesen.

Warum das Funktioniert bzw. ob es tatsächlich die wirklich richtige Lösung ist, weiß ich nicht, aber probieren kannst du es ja mal.

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Wie teilt man, im Sinne einer Teilungserklärung, Wohnungseigentum und, auf dem Grundstück befindliche, Garagen auf?

Ich bin Eigentümer eines Dreifamilienhauses, in welchem ich selbst nicht lebe. Auf dem Grundstück befinden sich auch drei Garagen, welche über den Hof zu erreichen sind. Neben dem eigentlichen Wohnhaus befindet sich noch eine 4. Garage, welche unmittelbar von der Straße aus angefahren wird. Nun sollen die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt vor. Nun mussdie Teilungserklärung geschaffen werden. Mein Wollen: Jede Wohnung bekommt eine Garage, die über den Hof erreichbar ist, zugeteilt. Die 4. Garage möchte ich für mich behalten. Ic h könnte mir vorstellen, dass man die Flächen der Wohnungen und der zugeteilten Garagen, dazu meine 4. Garage, in die Berechnung der 1000tel Anteile übernehme. Dies möchte ich aber nicht, da ich mich nicht an den Kosten des Gebäudes (Allgemeinstrom, Allgemeinwasser, Müllabfuhr, Gestaltungen des Gartens, Gestaltung des Gebäudes und auch an Instandsetzungen) beteiligen möchte. Dies soll allein in der Hand und Verantwortlichkeit der Wohnungsinhaber liegen. Natürlich würde ich mich aber an den Kosten für meinen Anteil am Grundstück (Straßenreinigung, Abwasser, Versicherung) beteiligen. Gibt es da bei jemandem eine Idee? Muss ich mich eventuell an allen Kosten beteiligen, da ich ja, wenn auch nur von einer Garage, Miteigentümer bin? So unter dem Motto "mitgefangen, mitgehangen"?

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Ich habe mich mal weiter "schlau" gemacht und mal so etwas wie eine Willenserklärung in Form eines Entwurfs einer Teilungserklärung gefertigt.

Diese ist jetzt beim Notar. Bin gespannt, was der daraus macht.

Vielen Dank an alle, die mir hier mit Rat beiseite gestanden haben.

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Vielleicht noch zur Konkretisierung.

Es geht um Mitschnitte von TV-Auftritten von Brings, Bläck Fööss, Domstürmer u.a bei Veranstalltungen wie Kölner Lichter oder Karnevaleröffnung am 11.11.

Ich möchte eine Karnevalsfeier machen und dabei diese Mitschnitte, die z.T. selbst aufgezeichnet aber auch über youtube heruntergeladen wurden, zeigen.

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Das Problem wurde gelöst

Bei Film exportieren habe ich nun mpeg oder auch mpeg-Datei angeklickt. Der Filmtransport in eine wiedergabefähige Datei hat funktioniert, leider allerdings war der Ton sehr verzerrt. Teilweise wurde beim abspielen über den Windows Media Player nichts abgespielt, sondern man hörte nur einen lauten, nicht regelbaren schrillen Ton.

Ich habe nun den VLC-Player als Standardprogram eingerichtet und schon läuft alles.

Offensichtlich ist da irgend etwas mit dem Windows Media Player nicht in Ordnung.

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