"Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können."

Quelle:anwalt.de

...zur Antwort

Btw. Ich bin mir nicht ganz sicher ob alle daten weg sind, ich weiß nur dass ich sozusagen im "Einrichtungsmodus" bin.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.