Das nächste Mal im Aufzug verbleiben und die Servicenummer des Aufzugswartungsunternehmen anrufen. Ist nichts angegeben dann als 1. die Feuerwehr und als 2. später deinen Rechtsanwalt. Der sollte die Klage auf Freiheitsberaubung einreichen und sich vorher die Aufzugsnorm EN 81-28 durchlesen. Mit dem "Schmerzensgeld" den Anwalt bezahlen und den nächsten Urlaub finanzieren.
Amok ist ein spontane Tat.Schoolshooting wird über Wochen perfide geplant. Er besitzt Ortskenntnis und kennt die organisatorischen Bedingungen in der Schule. Der potentielle Mörder weiß was er tut.
Deswegen sind eigentlich professionelle Alarmierungseinrichtung nötig, wie sie zur Zeit z.B. in Frankfurt in den Schulen eingesetzt werden vernünftig. Leider werden oftmals nur Beschallungsanlagen (ELA) installiert, obwohl man weiß das auch ein Schulleiter und ein Sekrätariat micht dauern anwesend und somit nicht erreichbar ist. Das Risiko besteht, dass durch ein versehentlich (automatischer) falscher Alarm (Brand) die Schüler/Lehrer dann direkt vor die Mündung des Täters laufen.
Das ist leider alles bekannt.
Es wird aber in Schulen auch für andere Dinge kaum investiert. Steuergelder werden stattdessen aus anderen fragwürdigen Interessen verschwendet (siehe Bund der Steuerzahler - Schwarzbuch). Die Verantwortlichen schreiben zwischenzeitlich empathische Trauerreden vor. Das ist die billigste Variante.
Bei der ganzen Situation, die bei einem Stromausfall entsteht, besteht noch ein weiteres Problem.Hält der Aufzug in einer Etage mit viel Rauchentwicklung, so dringt der Rauch in den Fahrstuhl und die Lichtschranke erkennt einen den Rauch als vermeindlichen Gegenstand und schließt nicht mehr die Tür, so dass du den Bereich mit dem Aufzug nicht mehr verlassen kannst. Nun bleiben dir max. 3 Atemzüge, um das nächste Treppenhaus zu erreichen. Bei Flughafenbrand in Düsseldorf haben die Personen es nicht einmal 2 Meter bis zur Tür geschafft. Es ist eigentlich Suizid einen Aufzug bei einem Brandalarm zu verwenden - aus mehreren guten Gründen.
Eine funktionierende Überlassteinrichtung verhindert, dass ihr den Aufzug nicht mehr benutzen könnt, damit der letzte Unvernünftige, der den Aufzug betrat, keinen Schaden am Aufzugantrieb anrichtet, sondern zum Verlassen des Aufzugs motivieren wird.
Die Funktion der Notrufeinrichtung ist in der Norm EN81-28 geregelt. Unter 4.2.1 Verfügbarkeit/Zuverlässigkeit muss spätestens alle drei Tage das Notrufsystem überprüft werden.
Nach deiner Darstellung habe ich Zweifel, dass dies erfolgt, sonst hätte man die schlechte Qualität der Sprachverbindung festgestellt. Die Prüfung ist Pflicht des Betreibers (in diesem Fall wahrscheinlich das Hotel).
Darüber hinaus gibt es eine Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darin steht ... überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden... .
Wenn ihr also euch durch euer Rufen und nicht durch die Aufzugsnotrufsprechstelle bemerkbar machen konntet, so ist keine angemssene Technik sondern wahrscheinlich falsche oder ungeeigneteTechnik installiert worden. Betreiber Problem/Verantwortung. Vieleicht auch der TÜV / DEKRA der dies (vielleicht im Interesse des Betreibers) abgenommen hat.
Das jemand mit Platzangst den Aufzug betritt und trotzdem akzeptiert, dass zuviele den Aufzug nutzen, sollte ihn zukünftig üben, sich zu artikulieren. Falls dies erfolgte, sollten die Anderen über den Begriff "Soziale Kompetenz" mal im Internet recherieren.
Leider sind alle Antworten falsch.
Es muss überhaupt keine Wartung durchgeführt werden. Der TÜV/Dekra bringt sich zwar gerne ins Gespräch, aber es gibt keine Vorschrift.
Selbst die Norm EN81-28 (von den Herstellern formuliert), die die Notrufeinrichtung Wartung beschreibt, ist eine Katastrophe für die Nutzer eines Aufzugs. Die vorgeschriebene Notrufeinrichtung braucht nicht zu funktionieren (!), wenn man bedroht oder ein Gesundheitsproblem hat. Glaubt man nicht? Es ist so. „Diese Norm gilt nicht für Notrufsystem, die für andere Fälle wie z.B. Hilferuf bei Herzattacke, … vorgesehen sind.“ Unglaublich. Hersteller von Notrufeinrichtungen und Dienstleister für Notrufzentralen löschen den Alarm, wenn der Aufzug in die Etage fährt und die Tür sich öffnet. Die interessieren sich nur für Störungen des Aufzugs! Nicht für die Menschen darin. In der Norm heißt es für Aufzüge die nach 2003 erstellt oder modernisiert wurden sogar wörtlich "Die Notrufeinheit muss zu Prüfzwecken des Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie es die Sicherheit des Benutzers bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Aufzugs erfordert, mindestens jedoch alle 3 Tage, automatisch simulieren (automatische Prüfung) und nachfolgend eine Verbindung zur Notrufzentrale aufbauen." Fragt mal nach, wann der TÜV/Dekra euern Betreiber des Aufzugs überprüft hat, ob er diese Tests tatsächlich tut und auch dokumentiert.
Erst wenn man sich mit den Anwälten nicht mehr gütlich über die erlittene Freiheitsberaubung einigt, sondern prozessiert, wird man bezüglich Wartung und Notruf wach, weil dann diese Missstände öffentlich werden.
Auch wenn es sich sehr oberflächlich anhört: Präventionsmaßnahmen /- trainings durchführen. Workshops organisieren, wie man Verhaltensauffälligkeit erkennt und damit umgeht. Die Polizei hat hierfür spezielle Präventionsberater.
Technisch: In Frankfurt/Hessen werden derzeit 200 Schulen mit einem schulspezifischem Überfallmeldesystem ausgestattet, mit dem es ermöglicht wird aus dem Bereich/Raum gezielt zu alarmieren und die anderen Schüler/Lehrer entsprechend zu warnen, ohne dass der Amoktäter etwas mit bekommt. So kann man dort in den Tatort hinein hören, wo sich ein Amoktäter aufhält, wie er sich verhält und notwendige Schlussfolgerungen ziehen. Für die Polizei bestimmt extrem wichtig. Türen von anderen Klassenräumen können automatisch verschlossen werden, so dass der Amokläufer sein Vorhaben erschwert wird.
Aber am kostengünstigsten ist mit wachen Augen und offenen Ohren die Jugendlichen wahrzunehmen. Aber leider reicht das nicht immer aus.