Guten Morgen zusammen... Vorweg ein paar Daten und Fakten... Ich habe einen Raten-Kaufvertrag unterschrieben für einen Astra des Baujahres 99... Der Vorbesitzer erläuterte mir das dem Auto bis auf neue Bremsscheiben nichts fehle... Äusserlich machte dies auch den Anschein... Aufgrund der Bremsscheiben ging er um 100 € runter mit dem Preis, so das wir bei 3 Raten sind (Gesamtpreis 650€)
Ich übernahm das Fahrzeug und fuhr damit (gott sei dank über Landstraße) 90 km zu meinem Wohnort, dort ließ ich meine Werkstatt einmal drüberschaun...
Auf den 50 Metern vom Parkplatz zur Werkstatthalle sind beidseitig die Bremsschläuche geplatzt... (vielleicht schon auf der 90km fahrt), die Bremsleitungen sind komplett am Rosten... die Tankleitung hat rostige Stellen, im Endtopf ist ein Finger großes Loch...
Der Werkstatt-Meister hat sich gewundert wie das Auto SO noch TÜV bekommen hat bis 2017....
Jetzt ist folgende Frage... die erste Rate habe ich (wie es im Vertrag stand) bar übergeben und erhielt den Schlüssel und Papiere zum ummelden, nach dem ummelden soll der Fahrzeugschein wieder zum Vorbesitzer zurück, der mir dann mit der letzten Rate den Schein wieder übergibt... steht soweit alles im Vertrag drin.
Ebenso folgender Satz...
Sie kauften, wie besichtigt, div. Mängel, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
Was ich besichtigt hatte war "oben rum" habe mich nicht drunter gelegt und auf das Wort meines Chef´s (dem Vorbesitzer) vertraut... Wie erwähnt, seine Aussage war : "Dem Auto fehlt nichts, musst nur neue Bremsbeläge aufziehen lassen"
Ist das nun schon arglistige Täuschung ? Oder gar vorsatz zur Körperverletzung ??? Weil was wenn der Schlauch auf der Bundesstraße geplatz wäre ?
Um zur Frage zu kommen... ist eine Rückerstattung der ersten Rate noch möglich und somit dem Rücktritt aus dem KV ? Was passiert mit der Schrottkarre, sprich wie kommt sie wieder die 90km zurück ? Hoffe stark auf Kosten des Vorbesitzers
Bitte um zügige Antwort :)
Danke sehr