Hallo Leute,
Ich würde mich gern als Offizier bewerben, habe auch ein recht gutes Abi mit 2,2 gemacht. Nun habe ich mir aber in meiner Jugend (war gerade 14) etwas nicht wirklich tolles zu Schulden kommen lassen. Um es kurz zu machen: es handelt sich um einen Sexualdelikt.
Das klingt immer sehr sehr böse, der Sachverhalt war aber, dass ich 14 1/2 Jahre alt war und etwas mit einer 13-jährigen hatte. Ist nur ein Jahr Unterschied, aber sobald die Grenze von 14 Jahren unterschritten wird, nennt sich das sexueller Missbrauch von Kindern.
Mittlerweile bin ich 20, die Sache liegt nun also schon 6 Jahre zurück und ich habe mir seitdem nichts zu Schulden kommen lassen.
In Anbetracht des Sachverhalts, der ja eher auf "blöd gelaufen" als auf Pädophilie schließen lässt, wurde ich nicht zu einer "richtigen" Jugendstrafe verurteilt, sondern habe einen Schuldspruch nach §27 JGG bekommen, da bei mir durch ein Gutachten keine schädlichen Neigungen festgestellt wurden, sondern es einfach nur eine saudumme Aktion war. Der Schuldspruch nach §27 JGG wird gemäß Bundeszentralregistergesetz zwar ins Register aufgenommen, allerdings nicht ins Führungszeugnis. Die Bundeswehr hat aber ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem BZR (steht ja auch ganz groß aufm Bewerbungsbogen), sodass man alle Verurteilungen angeben muss, und das würde ich natürlich auch tun.
Wie groß sind denn nun bei Anbetracht der Tatsache, dass das 6 Jahre her ist und auch per Gutachten keine schädlichen Neigungen festgestellt wurden, meine Chancen, trotz dieses Eintrages eingestellt zu werden? Sollte ich es versuchen, oder hat es keinen Sinn?
Vielen Dank im Voraus!