Du kannst auch einen Aufhebungsvertrag anstreben, bei dem sich der Arbeitgeber und Du sich einvernehmlich einigen. Du würdest dann um eine Kündigungsfrist herumkommen. Ansonsten hast Du gem § 622 BGB eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats.

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Ich würde vor allem noch mehr verdeutlichen, welcher Effekt in Bezug auf den demografischen Wandel die einzelnen Pro und Contra Argumente haben könnten. Zunächst wäre auch herauszustellen, dass sich der demografische Wandel direkt auf den Fachkräftebedarf auswirkt.

Zur Kinderbetreuung wäre z.B. zu nennen, dass Arbeitgeber flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten sollten, um eben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Auch könnten betriebliche Betreuungsangebote angeboten werden, die sich an den reellen Beschäftigungszeiten orientieren. Häufig ist es ja ein Problem, das berufstätige Eltern z.B. bis 17 Uhr arbeiten müssen, aber hingegen nur Betreuungsangebote bis 15 oder 16 Uhr vorhanden sind. Dies würde folgende "Pro"-Punkte bringen: 1. höhere Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb 2. Verfügbarkeit gut ausgebildeter Mitarbeiter auch in den Erziehungszeiten 3. mögicherweise früherer Wiedereinstieg nach der Geburt

Zum Elterngeld: Pro: Gesetzliche Möglichkeit in Teilzeitform weiterarbeiten zu können. Contra: Durch die Deckelung des Elterngeldes auf 1.800 Euro geringer Anreiz für Hochqualifzierte Führungskräfte (die ja dann einen vergleichbarerern höheren Einkommensverlust zu kompensieren hätten).

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Lohnfortzahlung,Arbeitsrecht

Hallo zusammen ! meine Frage bezieht sich auf einen ehemaligen Arbeitnehmer,welcher über das Arbeitsgericht Forderungen stellt. Folgendes zur Sache.Der AN war seit dem 28.04.11 karnk geschrieben.Um sich die Lohnfortzahlung weiterhin zu sichern,wurde eine andere Krankheit gemeldet. Vorher muß ich noch sagen,daß wir von diesem AN nicht viel gehalten haben,dieser sehr auf eine Kündigung hoffte,wir aber nicht gekündigt haben - er wollte unbeding wieder Hartz IV ,da man nicht arbeiten muß und alles Mögliche ausschöpfen kann um arbeitslos fast genau so viel Geld zu haben,als man in 8h verdient. Wegen der Krankschreibung 1 haben wir auch den med.Dienst zur Überprüfung angefordert,leider ohne Erfolg für uns - aber das war uns schon klar. Die Krankschreibung 2 ( schmerzhafte Erkrankung des Sprunggelenkes)erfolgte 23.5.11 im nahtlosen Übergang.Nachdem der AN aber am 25.06.11 als Tormann bei einem Fußballspiel aktiv war,stellten wir der Krankenkasse die Frage,ob dies zur Therapie gehöre um eine schmerzendes Sprunggelenk zu heilen.Daraufhin wurde der AN wieder zum med.Dienst bestellt.Zum Glück für den AN, wurde dieser Termin wohl erst nach dem 1.7.11 angesetzt.Da am 3.7. nun die 6 Wochen Lohnfortzahlung abgelaufen wären,der Termin später war,kündigte der AN außerordentlich zum 3.7.11. ( ein Glück) Nun möchte der AN die Lohnfortzahlung bis einschließlich 1.7.11 ausgezahlt bekommen - wir wollen aber nur bis zu 24.06.11 ( also bis zum Füßballspiel bezahlen) ,da wir der Meinung sind,das hier die Firma und die Krankenkasse betrogen wird - zumal der AN auf eine betreffende Frage autwortete : "es war doch egal (Tormanneinsatz) ich wollte sowieso kündigen". Frage können wir uns hier weigern, die LFZ für diesen Zeitraum zu zahlen?? Das Gericht hat uns sogar auferlegt,ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ! dem AN auszustellen - das ist totaler Hohn.Sind die Arbeitgeber die AL der Nation? Ich hoffe auf eine schnelle Antwort MFG

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Frage können wir uns hier weigern, die LFZ für diesen Zeitraum zu zahlen?

Antwort: Grundsätzlich können Sie die Zahlung erstmal verweigern. Der ehem. AN müsste dann eine Klage beim Arb.G. erwirken und den ausstehenden Arbeitslohn für den Zeitraum vom 24.6. bis zum 1.7. einklagen. Geht der AN diesen Schritt würde m.E. nicht unbedingt eine Verhandlung mit Anhörung erfolgen, da die (zugegebenermaßen für Sie ungünstige) Rechtslage eindeutig ist. Auf jeden Fall rate ich frühzeitig einen FA für Arbeitsrecht einzuschalten.

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Nun gut, ich kommentiere mal:

Sehr geehrte Damen und Herren, von Ihrer Internetseite habe ich erfahren, dass Sie freie Praktikumsplätze als Industriekaufmann haben, da mir kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten liegen und ich Kundenorientiert bin, hat das mein Interesse geweckt.

-> Du hast nicht von, sondern über die Internetseite erfahren, dass "Ihr Unternehmen Praktikumsplätze im industriekaufmännischen Bereich anbietet". Dann erstmal einen Punkt machen und neuen Satz! Da mir kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten liegen und ich gerne kundenorientiert arbeite, interessiere ich mich für einen Einblick in dieses Berufsfeld.

Deshalb bewerbe ich mich um einen Praktikumsplatz zum Industriekaufmann. -> Dass Du Dich bewirbst, weiß man spätestens seit der Überschrift Deines Anschreibens, also weglassen!

Ich besuche zurzeit die Höhere Handelsschule in Frankfurt am Main in der Klingerschule und werde anschließend auf die Fachoberschule wechseln um meinen Fachabitur zu erwerben . -> Die schulische Laufbahn gehört in den Lebenslauf und bläht das Anschreiben hier nur unnötig auf.

Es ist ein großer Wunsch, den Beruf des Industriekaufmannes zu erlernen, da ich großes Interesse im Umgang mit Menschen sowie an Verwaltung habe. -> Es ist mein großer Wunsch den Beruf des ...

Ich bin ein sehr kommunikativer und rhetorisch fitter Mensch. -> Absolutes "No Go!": Rhetorisch fit?

Auch in stressigen Situationen ver­liere ich selten den Überblick. -> Verliere selten den Überblick heißt, ab und zu verliere ich ihn dann aber doch. Besser: Auch stressige Situationen fühle ich mich stets gewachsen ohne den Blick für das Wesentliche zu verlieren.

Ich kann durch meine höfliche und diskrete Art schnell ein Vertrau­ensverhältnis zu Menschen aufbauen. In neue Teams integriere ich mich durch meine aufgeschlos­sene und freundliche Art schnell. Gerne möchte ich Sie in einem Vorstellungsgespräch persönlich von meinen Stärken überzeugen. -> Nicht sehr kreativ, aber geht.

Über eine Einladung von Ihnen freue ich mich daher ganz besonders. -> Tipp für den "rhetorisch fitten" edriis: Schreib nicht "von Ihnen"!

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Schau Dir dochmal folgende Tipps zum Bewerbungsanschreiben an: http://www.ihk-koeln.de/upload/link6MusterBewerbungsschreiben8455.pdf

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Herr Müller ist in diesem Fall nicht nur Herr Müller, sondern auch eine Apposition. Eine Apposition wird links und rechts durch Kommas vom übrigen Text abgetrennt.

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Also soviel schonmal vorweg: Keep cool! So schlimm ist das mit dem Ausbildungsnachweis nicht. In der Ausbildungsordnung zum Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten ist das Führen des Berichtshefts in § 7 geregelt. Dort steht: "Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen." Ausbildungsnachweise müssen mindestens in wöchentlicher Form geführt werden. Die Kammern raten aber häufig dazu, tägliche Berichte zu führen. Ein Zwang zu täglichen Berichten besteht jedoch nicht! Auch die Form des Berichtshefts ist nicht vorgeschrieben. Es müssen also keine Ausbildungsnachweise aus dem Fachhandel oder dergleichen genommen werden. Praktisch reicht es sogar, wenn Du dir selber eine Excelvorlage bastelst. Die von Dir genannte Vorlage ist auch nicht ausschließlcih für Medizinische Fachangestellte bestimmt, sondern kann berufsübergreifend genutzt werden. Daher stehen auch soviele "Ausbildungsabschnitte" da drin.

Die Ausbildungsabschnitte sind übrigens in der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Berufsbildes benannt. Es sind bei der Medizinischen Fachangestellten aber keine acht! Du findest die Ausbildungsordnung sowie die sachliche und zeitliche Gliederung unter folgendem Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/medfangausbv/gesamt.pdf

Viel Erfolg in Deiner Ausbildung!

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Naja, wenn man die Falle verschluckt und die dann in der Luftröhre hängen bleibt, wird es auf jeden Fall kritisch. ;~))

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Schau Dir doch mal das Berufsbild der Kosmetikerin an. Bei diesem Beruf gehört der Bereich Nagelpflege und Nagelstyling zum Ausbildungsinhalt. Unter folgendem Link findest Du alle weiteren Infos: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=14624

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Relevant sein können:

  • §§ 43, 44 Arzneimittelgesetz

  • Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken

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http://www.stipendienlotse.de/suche_stipendien.php

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...mache ich die Kassiererin auf den Fehler aufmerksam.

Ohne jedes Zögern würde ich der Kassiererin einen Wink geben und sie über den Fehler informieren. Die Umfrageergebnisse spiegeln aber in der Tat in etwa das Meinungsbild unserer Diskussionsrunde wieder. Der Großteil hätte das Geld auch nicht genommen.

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Hallo, gerne will ich versuchen Dir die rechtliche Lage und die daraus für die möglichen Lösungen zu verdeutlichen. Einige der hier bereits genannten Hinweise sind zwar nett gemeint, aber insgesamt gesehen eher kontraproduktiv.

Wichtig für Dich bzw. für Deinen "Fall" ist die Tatsachse, dass Du bereits im Prüfungsverfahren steckst und somit "endgültig zur Prüfung zugelassen" bist. Ob Du Deinen Ausbildungsvertrag nun noch kündigtst oder nicht, hat formalrechtlich also keinerlei Auswirkung auf den weiteren Prüfungslauf.

Knifflig wird die Sache nur, wenn Du die Abschlussprüfung nicht bestehst. Im Normalfall hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass Dich Dein Ausbildungsbetrieb (insgesamt sogar zweimal) bis zur Wiederholungsprüfung weiter"ausbilden" muss. Ein solcher Anspruch würde natürlich mit einer Kündigung von Dir zum jetzigen Zeitpunkt wegfallen.

An dieser Stelle ein kleiner Hinweis zum Prüfungsverfahren. Die Abschlussprüfung der ReFas besteht aus der komplexen Prüfungsaufgabe inkl. 20 minütigem gastorientierten Gespräch (also, das was Du als "mündliche" Prüfung beschrieben hast) und zwei weiteren praktischen Prüfungen

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Hierzu existiert in der Tat keine Norm und auch keine Richtlinie, die als allgemeingültig bezeichnet werden kann. Aus der Praxis empfehle ich Dir aber den Lebenslauf zu unterschreiben. Die Unterschrift unter Deinem Lebenslauf ist quasi eine Art "eidesstattliche" Versicherung, dass die gemachten Angaben auch wirklich stimmen und wird von Personalverantwortlichen eher als positiv gewertet. Ein nicht unterschriebener Lebenslauf erweckt leicht den Anschein, dass dieser lediglich als Massenkopie vervielfältigt wurde und erscheint weniger individuell.

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