Wenn du mit 16 so etwas machst, wie eine Kassiererin mit Kleingeld abzuwerfen, greift bei dir das Jugendstrafrecht (JGG). Das ist ein bisschen anders als das normale Strafrecht für Erwachsene (StGB), weil es eher darauf abzielt, dass du daraus lernst und nicht einfach nur bestraft wirst.
Was könnte passieren?
1. Erziehungsmaßnahmen:
Du könntest erstmal eine Ermahnung bekommen. Das heißt, der Richter oder die Polizei macht dir klar, dass das nicht geht.
Vielleicht bekommst du auch Weisungen, wie zum Beispiel an einem Anti-Aggressionstraining teilzunehmen oder dich anderweitig mit deinem Verhalten auseinanderzusetzen.
2. Zuchtmittel:
Hier geht’s schon eine Stufe weiter. Es könnte sein, dass du gemeinnützige Arbeit machen musst, also beispielsweise irgendwo helfen, um zu zeigen, dass du Verantwortung übernehmen kannst.
Eine Geldauflage wäre auch möglich, das heißt, du zahlst eine Summe an eine gemeinnützige Organisation.
3. Jugendstrafe:
Das ist das härteste Mittel und passiert in der Regel nur, wenn du sowas schon öfter gemacht hast oder die Tat echt krass war. Das wäre dann eine Jugendstrafe, also Freiheitsentzug – aber das passiert wirklich nur bei schweren Sachen.
Was ist, wenn die Tat eher harmlos war?
Wenn nichts passiert ist, die Kassiererin nicht verletzt wurde und das Ganze mehr wie ein blöder Streich wirkt, könnte die Sache auch eingestellt werden. Das nennt man dann Einstellung wegen geringer Schuld. Es könnte aber sein, dass du dich trotzdem bei der Kassiererin entschuldigen musst, damit sie merkt, dass du es ernst meinst.
Am Ende hängt es auch davon ab, ob du schon mal aufgefallen bist. Wenn es das erste Mal ist und du einsiehst, dass es falsch war, hast du die Chance, ohne größere Konsequenzen davonzukommen – aber lernen solltest du daraus auf jeden Fall!