Hallo Yggdrasil94,
deine Schilderung kann ich nachvollziehen und bestätigen. Ich hatte vor gerade einmal ca. 4 Monaten einen ähnlichen, wenn auch extremeren Fall, aber dennoch hat Real bei mir die gleichen Aussagen getätigt. Nun ja, vorerst!
Du solltest als weiteren Schritt nun zu Real und deine Gewährleistung geltend machen. Das Fahrrad verbleibt bis zur Untersuchung bei Real, sofern diese nicht sofort möglich ist. Du erhältst im Gegenzug hierzu eine Bescheinigung darüber.
Wenige Tage (i.d.R. Tage, manchmal vielleicht auch Wochen) später wirst du darüber informiert, was bei der Untersuchung herausgekommen ist.
Entweder wird repariert (Nachbesserung) oder es wird ein Kostenvoranschlag für eine kostenpflichtige Reparatur (bei mir so geschehen) vorgelegt.
Bei letzterem und sofern du dir sicher bist, dass du die Pedale(n) korrekt befestigt und auch ordnungsgemäß angezogen hast, setzt du Real postalisch eine Frist von ca. 14 Tagen zur Nachbesserung entsprechend der Gewährleistung. Du wartest die Frist ab. Hast du bis dahin nichts von Real gehört, ist also die Frist fruchtlos verstrichen, beauftragst du einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, ist es umso besser. Hast du diese nicht, musst du vermutlich, was jedoch auch darauf ankommt, was du für ein Verhältnis zu deinem Anwalt hast. Geht dein Anwalt für dich nicht in Vorkasse, musst du dies tun. Gemeint sind hier vorerst nur die Rechtsanwaltsgebühren. Sollte es wirklich dazu kommen, dass der Sachverhalt vor Gericht landet, musst du auch hierfür nochmal Rechtsanwaltsgebühren und zusätzlich Gerichtskosten von (grobe Schätzung aufgrund eines durchschnittlichen Wertes eines Fahrrades) ca. 50 € bezahlen.
Ansonsten kannst du natürlich auch selbst nach Ablauf der von dir gesetzten Frist Klage beim Amtsgericht einreichen. Würde ich dir aber als Laie eher von abraten, da es durchaus nicht unbedingt leicht ist, alle rechtlichen Zusammenhänge zu verstehen und korrekte Begründungen und Ausführungen zu verfassen oder mit diesen zu argumentieren.
Um nochmal auf meinen Fall zurückzukommen. Das Fahrrad war nach ca. 2 Wochen gerostet, die Kettenschaltung funktionierte nicht richtig, die Bremse war schon nicht mehr komplett funktionstüchtig.
Nach zwei persönlichen Gesprächen, einem Schreiben mit Androhung rechtlicher Schritte und der Beauftragung eines Rechtsanwalts meinerseits, sowie zwei Schreiben meines auf Verstreichen der Frist hin beauftragten Rechtsanwalts, letzterer mit Androhung einer gerichtlichen Klage, wurde mir von meinem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass mir urplötzlich der Geschäftsführer von Real der Inanspruchnahme der Gewährleistung stattgegeben hat. Zwei Tage später hin zu Real. Die Mitarbeiter wussten Bescheid, mein Fahrrad wurde zurückgenommen und ich habe den kompletten Kaufpreis zurückerhalten.
Viele Grüße
AnonJura