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AnonJura

06.08.2012
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4
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12
Komplim.
20
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Über mich

Von Beruf bin ich Senior Consultant in einem führenden europäischen Technologiekonzern und beschäftige mich in meiner Freizeit gerne mit Technik, helfe anderen bei Problemen mit Ihren Computern, Netzwerken oder sonstigem.

Darüber hinaus ist eines meiner großen Interessensgebiete allgemein das deutsche Recht.

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Hiermit schließe ich die Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit aller Ratschläge meinerseits aus. Die Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und geprüft. Dennoch handelt sich hierbei lediglich um allgemeine rechtliche Informationen, die eine anwaltliche Rechtsberatung in dem jeweiligen Einzelfall nicht ersetzen kann. Darüber hinaus besteht bei der Verfassung und Einstellung der Beiträge kein wirtschaftliches Interesse.

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Geburtsjahr 1995
männlich
Senior Consultant
In der Nähe von Köln, Deutschland
Erfolge

Silber-Fragant

Hat im ersten GF-Jahrzehnt 7285 Statuspunkte gesammelt.

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AnonJura
09.08.2012, 16:23

Darf Provider Wohnort zur IP Adresse ohne richterlichen Beschluss an Polizei raus geben?

Hallo liebe Gutefrage.net User,

ich benötige dringend Rat zu der oben genannten Frage.

Darf die Polizei, ohne sich vorher einen richterlichen Beschluss bzw. eine richterliche Anordnung einholen zu müssen, den Wohnort, welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt einer IP Adresse zugewiesen wurde, vom Provider erhalten.

Dabei ist zu bedenken, dass die IP Adresse ein persönliches Datum ist und unter das BDSG fällt. Was hat es desweiteren mit § 100 g, h StPO, sowie Art. 10 Abs.1 GG und dem Urteil des BGH vom 12.05.2010 (Aktenzeichen I ZR 121/08) auf sich?

Über guten Rat würde ich mich sehr freuen, da ich bei dieser Frage einfach nicht mehr weiterkomme.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Datenschutz, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Provider, Staatsanwaltschaft
3 Antworten
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