Auf jeden Fall dem Verkäufer damit konfrontieren, dass du den Prüfingenieur der den TÜV erteilt hat anzeigen und bei der Hauptaufsicht des TÜV melden wirst. Und auf ein Einlenken hoffen, das der Verkäufer dir dein Geld zurück gibt. War der TÜV ganz neu? Da bei Privatverkäufen keine Gewährleistungspflicht besteht wirst du nicht viel Chancen haben vom Kauf zurücktreten zu können. Du musst die Arglistige Täuschung nachweisen, und da du den Wagen persönlich abgeholt hast dürfte das schwer werden. Ich würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. MfG, Andreas

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Ein kleines Auto mit einem großen Kofferraum gibt es leider nicht! Ich würde zu einem Mercedes B Klasse tendieren...für 15.000€ bekommst du da auch schon was ordentliches.

Schaut doch mal bei mobile.de oder autoscout24.de

Gruß, Andreas

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L17 – Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B in Österreich ;-)

In Deutschland geht nur begleitetes Fahren mit 17.

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Hallo, also ich weiß, dass in meinem 5er BMW die Originalen Boxen von Philipps hergestellt sind. Aber es gibt natürlich immer optional die Möglichkeit hochwertigere Systeme (Bose, Harman Kardon, etc.) zu ordern. Was ist der Hintergrund Ihrer Frage, wenn ich fragen darf. :-)

MfG, A.

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