Mitbekommen wird er das eher nicht, es sei denn, du wirst gesehen. Aber du bist verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, dass du einen Nebenjob ausübst. Allerdings darf er dir das nicht verbeieten! Also, was hast du verlieren, wenn du es ihm sagst?

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Der alte Arbeitgeber erfährt in der Regel nicht, wohin man geht, es sei denn, er kennt jemnden, der jemanden kennt usw. Über die Steuernummer ist das nicht möglich.

Als Kündigungsgrund kann man aus persönlichen Gründen" angeben, das ist völlig ausreichend. Kann aber trotzdem sein, er hakt nach.

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6 Wochen vor dem Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist. Ab da kannst du zu Hause bleiben, im Interesse des Kindes.

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Vielleicht sollte man sich nicht so bevormunden lassen! Du bist ein freier Mensch!

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