Wie sicher ist ein Tier Schutzvertrag?
Ihr Lieben,
Person a (Verkäuferin) hat mit Person b (Käufer) einen "Privaten Schutzvertrag zur Tiervermittlung" gerschlossen.
Eine Freundin hatte diesen Vertrag mit jemanden geschlossen, der ihr einen Frenchie abkaufte. Diese Person möchte ihn (aus sonstigen Gründen) nun aber weiterverkaufen, würde er den Hund an sie zukrückgeben, bekommt er auch seine Schutzgebühr wohl nicht wieder. Im Vertrag steht allerdings, dass der Hund nur nach Zustimmung ihrerseits verkauft werden darf, da sonst eine Vertragsbruchstrafe in Höhe von 300€ anfällt.
Was passiert nun, wenn der Käufer den Hund nun ohne ihre Zusage weiterverkauft? Wie sicher sind diese Verträge vor dem Gesetzt/Gericht?
