Richtig ist:

in deinem beschriebenen Fall ist die Zeit sehr kurz bis zum Eintreffen der Rg. und wird daher gleich als Verbindlichkeit eingebucht.

Info: - fehlt eine Rg bis zur Bilanzerstellung, wird eine Rückstellung über ungewisse Verbindlichkeiten eingestellt. Das kann auch schon für den nächstfolgenden Monat gelten, wenn die Kosten des Monats abgegrenzt werden sollen.

  • ist die Rg. gekommen bis zur Bilanzerstellung, wird eine Verbindlichkeit eingebucht. (Falls zuvor schon eine Rüst sicherheitshalber gebildet wurde, wird diese dann wieder storniert).

Viel Erfolg weiterhin:-)

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Bei Negativ-Saldo auf dem Bankkonto kommt es nach HGB auf jeden Fall auf die Passiv-Seite unter Verbindlichkeiten. Sind diese Verb. kurzfristig, dann unter kurzfristige buchen, bei langfristigen entsprechend unter langfr.Verb. Lies das HGB im Internet nach, dort stehen die Laufzeiten, ob kurz-,mittel- oder langfristig.

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Die Bilanz ist so aufgebaut, dass auf der Passivseite (rechts)steht, woher das Geld im Unternehmen kommt (Mittelherkunft), unterteilt in Eigenkapital und Fremdkapital. Auf der Aktivseite (links), was mit dem Geld gemacht wurde(Mittelverwendung). Damit sind die beiden Seiten immer ausgeglichen....wenn deine Bilanz stimmt;-). Gruss Angy

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Hallo, Antworten von Ktipa u. Veraeva sind vollkommen richtig. Diese Konten werden automatisch vom Buchhaltungsprogramm generiert und dürfen nicht bebucht werden. Da mußt du nichts ausgleichen. Das Bankkonto ist ein Bilanzkonto - es bleibt also zum Jahresende mit dem Schlußbestand so stehen. Dieser Bestand ist dann auch dein Anfangsbestand fürs neue Jahr:-).

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Hallo, ich denke, du meinst Grundlagen der Buchführung. Da deine Fragen nicht mal schnell beantwortet sind, brauchst du ein Buch über Buchhaltung und am besten einen Kurs - selbst ein Crashkurs wäre 100x besser als eine Erklärung zu einer Frage....denn bei jd. Buchung werden neue Fragen bei dir auftauchen. Und was du brauchst, scheint mir ein Überblick über Buchhaltung zu sein. Viel Erfolg!

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Deine Buchung als Privateinlage ist völlig richtig und unproblematisch aufgrund des geringen Betrages und mußt auch nicht sagen, woher es kommt, könnte ja dein Erspartes sein (es sind ja keine Millionen;-). Es zählt also nicht als stpfl.Einnahme. Du kannst entsprechend irgendwann wieder eine Entnahme machen, falls du das möchtest, dann buchst du eben diese als Kassenausgang gg. Privatentnahme.

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Sind beides Bilanzkonten. Die Bilanzveränderung wird auf der Aktiv und auf der Passivseite um 150.000 höher.

Bank ist ein Aktivkonto und Darlehens-Verbindlichkeiten ist ein Passivkonto.

Du zeichnest die zwei T-Konten:

Bank mit Anfangsbestand im Soll und Darl.Verb. mit Anfangsbestand im Haben.

Der Buchungssatz heißt: Bank (Soll) an Darl.verb. (Haben)

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Hallo, so wie ich das sehe, bist du wohl in der "falschen" Lehre gelandet;-). An deiner Stelle würde ich mir jd. über eine Anzeige suchen, der dir ein paar private Stunden gibt, der das aber auch gelernt haben sollte!! Dann natürlich in Absprache mit diesem "Nachhilfe-Mensch" auch Literatur besorgen. Viel Erfolg!!

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Sorry, die 1 email von mir löschen, da habe ich etwas nicht richtig geschrieben!! Hier also richtig: H

Du hast die Bilanz mit den Bestandskonten. Die Konten auf der Aktivseite werden bei Zunahmen im Soll bebucht, bei Abhnahme im Haben. Die Konten auf der Passivseite bei Zunahmen im Haben, bei Abnahme im Soll.

Dann hast du die GuV mit den Aufwands- und Ertragskonten. Bei den Aufwendungen werden die Zunahmen im Soll gebucht, bei den Erträgen die Zunahmen im Haben.

Also: kannst dir für deine Aufgaben eine ausgedruckte Bilanz und eine GuV mit den Konten vor dich legen und dann immer raussuchen, welche Konten du bebuchst.

in deinem Fall: Geschäftsausstattg im Soll (Zunahme)(Bilanzkonto/Aktivseite)

an Kasse im Haben (Abnahme) (Bilanzkonto/Aktivseite).

Als Tip könnte ich dir empfehlen, die Themen Bilanz (Aktiv/Passivkonten) und GuV-Konten nochmal gründlich anzuschauen.

Wichtig bei den Buchhaltungs-Konten ist, dass du Soll und Haben so interpretierst: Soll ist die linke Seite, die zuerst genannt wird, Haben ist die rechte Seite, die immer als zweites genannt wird. Also: Soll an Haben

Denke dabei nicht an dein Bankkonto - dort hat Soll die Bedeutung "Abnahme" und Haben "Zunahme".

In der Buchhaltung wurden bei der Entstehung jedoch willkürlich die Namen Soll und Haben vergeben, es hätte auch Otto und Friedrich sein können.

Viel Glück und frage einfach wieder, wenns noch nicht klappt:-).

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Hallo, für dich ist erstmal wichtig zu erkennen, was du für Konten zu bebuchen hast.

Du hast die Bilanz mit den Bestandskonten. Die Konten auf der Aktivseite werden bei Zunahmen im Soll bebucht, die auf der Passivseite im Haben.

Dann hast du die GuV mit den Aufwands- und Ertragskonten. Bei den Aufwendungen werden die Zunahmen im Soll gebucht, bei den Erträgen die Zunahmen im Haben.

Also: kannst dir für deine Aufgaben eine ausgedruckte Bilanz und eine GuV mit den Konten vor dich legen und dann immer raussuchen, welche Konten du bebuchst.

in deinem Fall: Geschäftsausstattg im Soll (Bilanzkonto/Aktivseite)

an Kasse im Haben (GuV Konto).

Als Tip könnte ich dir empfehlen, die Themen Bilanz (Aktiv/Passivkonten) und GuV-Konten nochmal gründlich anzuschauen.

Wichtig bei den Buchhaltungs-Konten ist, dass du Soll und Haben so interpretierst: Soll ist die linke Seite, die zuerst genannt wird, Haben ist die rechte Seite, die immer als zweites genannt wird. Also: Soll an Haben

Denke dabei nicht an dein Bankkonto - dort hat Soll die Bedeutung "Abnahme" und Haben "Zunahme".

In der Buchhaltung wurden bei der Entstehung jedoch willkürlich die Namen Soll und Haben vergeben, es hätte auch Otto und Friedrich sein können.

Viel Glück und frage einfach wieder, wenns noch nicht geht:-).

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Klar mußt du für jd. Tag einzeln eine Buchung vornehmen, sogar jd. Beleg einzeln buchen:-).

Also geht leider nicht pauschal - aber wenn du in Übung bist, läufts wie geschmiert und ich persönlich mache es 1x im Monat und dann in einem Rutsch.

Greeties Angy

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Ich empfehle dir auf jd. Fall die Version von EnnoBecker! Sie ist klar, macht weder bei dir noch beim anderen Stornos und neue Rg. nötig und verhindert Unregelmäßigkeiten bei R.Nr. und Datum/Vorsteuer usw. Grüsse Angy

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