Willenserklärung BGB
Hallo, hatte heute was im Unterricht und bin mir nicht so ganz sicher ob ich es richtig Verstanden habe. Ich Schreib es euch mal auf:
Willenserklärung 1) Objektiver Tatbestand schriftlich, mündlich, kongludent
2) Subjektiver Tatbestand a) Handlungswille b) Erklärungswille c) Geschäftswille
also, 1. Frage ist der überbegriff die Willenerklärung? 2.Frage kan mir jemand bei der Nummer 2. die drei Sachen so erklären das ich es verstehe? Also irgendein Beispiel für a-b und c
Danke im Vorraus
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