Das erste ist keine korrekte Betriebskostenabrechnung.

Das zweite ist gar keine Betriebskostenabrechnung. Das ist nur eine Aufstellung im Mietvertrag, für welche Positionen Betriebskosten verlangt werden können.

...zur Antwort

ZULETZT bedeutet für mich: vor Antragstellung.

Die 6 Monate in 1996/97 sind ja im Rentenverlauf aufgeführt.

...zur Antwort

In der Regel wird so eine "Enteignung" sehr sehr gut bezahlt. Damit hat sich schon so mancher ehemaliger Eigentümer eine goldene Nase verdient.

...zur Antwort

Das Geschenk von den Eltern an die Tochter muss nicht geteilt werden. Das gehört ihr ganz alleine.

...zur Antwort

Dann sprich mit Deinem Vater und lasst die derzeitige Ware umtauschen.

...zur Antwort

Das Jobcenter kann man nicht einschätzen wie die dort ihre Prioritäten setzen.

Du erst Fich wohl oder übel mit dem Jobcenter in Verbindung setzen müssen und das klären.

...zur Antwort

Gesetzlich nicht zulässig, weil das nicht mal Mindestlohn ist. Ausbeutung hoch drei.

...zur Antwort