Führt die Ablehnung eines BEM-Gespräches durch den Arbeitnehmer bei folgender Kündigung durch den Arbeitgeber zu einer Sperre beim ALG1?
Welche Nachteile können einem Arbeitnehmer durch die Ablehnung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bei einer folgenden Kündigung durch den Arbeitgeber hinsichtlich des Bezugs von ALG1 entstehen? Ist hier eine Sperre denkbar?
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