Es verhält sich wie mit Waren aus den USA, wenn das Paket beim Zoll zufällig kontrolliert wird und es gewerbliche Ware oder eine Fälschung ist hast du ein Problem....
Das Krankengeld beträgt grdsl. 67% des Durchschnittes aller Einkommen aus den letzten 12 Kalendermonaten.
Deine Riesterföderung hat mit der Zahlung von BAB nicht zu tun. Du stehst ja durch deine Ausbildung im Berufsleben und bist nicht Arbeitslos.
Du musst keine Zuschüsse zur Riesterrente wegen BAB zurück zahlen.
Die sog. Mietbeihilfe ist eine Leistung der zuständigen ARGE die nur erbracht wird, wenn die Mietkosten höher sind als die im BAB für Miete enthaltene Summe.
Wenn dies der Fall ist kannst du bei der ARGE einen Antrag stellen. Die ARGE führt dann eine Rechnung durch bei der Ermittelt wird wie hoch alle deine Einkommen sind ( auch Kindergeld ). Wenn nach dieser Rechnung weniger als 359 Euro für das Leben zur Verfügunug stehen, dqann wird auch eine Mietbeihilfe gezahlt.
Der BABrechner der Agentur für Arbeit ist nicht verlässlich.
Lasse dir doch von einem Freund einen Untermeitvertrag geben. Ist zwar nicht ganz das gelbe vom Ei, aber die Behörde prüft es nicht nach. So muss auch für deinen Freund nicht alles neu berechnet werden.
Um dein Einkommen für die Kindergeldkasse zu senken, kannst du sog. Werbungskosten absetzen.
Ohne Antrag werden dir grdsl. von der Kindergeldkasse 920 € pro Jahr abgezogen. Wenn deine ausbildungsbedingten Kosten allerdings hoher sind, kannst du z.B hörere Werbungskosten geldtend machen.
Das sind z.B Fahrtkosten ( Arbeitstage*0,30 € * Km Entfernung einer einfachen Strecke zur Ausbildungsstätte) oder auch Beitrage zu einer Gewerkschaft etc.
Der Antrag kann derzeit nicht heruntergeladen werden.
Du kannst allerdings auch die zuständige Agentur für Arbeit anrufen und dir die Antrage zusenden lassen.
In der Regel dauert es wenn alle Unterlagen die benötigt werden ca. 10-15 Tage
Was ist den das Problem was du mit dem Antrag hast ?
Die DRV Rheinland hat viele Servicezentren und Versichertenälteste die einen Antrag aufnehmen können.
Oder Ruf die LVA an:
0211 - 937 und dann wirst du verbunden...
Hast du Sozialhilfe oder schon ALG 2 bezogen.
Sollte es Sozialhilfe gewesen sein, brauchst du für die LVA/BFA keinen Nachweis beifügen, da von der Sozialhilfe keine anrechenbare Zeit in der Rentenversicherung ausgeht.
Solltest du ALG 2 bekommen haben, unbedingt die Zeiten des Bezuges von der Zahlenden Behörde ( Jobcenter ) belegen lassen.
Regulär eigendlich nicht als Selbständiger.
Stelle einen Antrag V010 /Festellung der Versicherungspflicht/ dann bekommst du es schwarz auf weiss.
Stelle einen Antrag auf
Rente wegen Erwerbsminderung
bei der Rentenversicherung, die werden dich zu einer Untersuchung einlanden und dann den Antrag bearbeiten. Könnte aber etwas dauern mit dem Termin, daher sofort Antrag stellen
Lieben Gruß von der LVA
Man kann eine sog. Frührente in eine Altersrente umwandeln.
Bitte vergleicht erst die Summe der Renten, da eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bis zu -17% verbinden sein kann.Lasst euch bei der DRV beraten!
Die kommt mit der jährlichen Rentenanpassung im Juli.
Sie müssen weniger als 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben und die Altergrenze z.B 65 Jahre erreicht haben
oder
seit min. 24 KM im Ausland sein und die 5 Jahre mit Beitägen nicht erreicht haben
Eien Beitragserstattung wird ja aus vielen Grunden gewährt.
Sie kann auch gewährt werden wenn du in Deutschland lebst, wenn - du die Altergrenze (z.B 65 Jahre) erreicht hast und die Mindestzeit von 5 Jahren nicht erreicht hast
- du die 5 Jahre nicht erreicht hast und min. 24 Monate z.b Beamter bist.
Im Arbeitslosengeld ist zwar auch ein Rentenversicherungsbeitrag enthalten, es werden aber nur Beitrage wegen einer Beschäftigung erstattet.
Du kannst jeder Zeit nach Deutschland zurück solange du eine Berechtigung hast ( Aufenthaltserlaubnis etc.)
Die Rentenbeiträge wurden einfach nur wegen des Wegzuges ausgezahlt und sind "verfallen".
Das hat mit deinem AUfenthalt in Deutschland nichts zu tun.
Leistungen der Grundssicherung sind ähnlich wie bei ALG2, sie werden ein Jahr bewilligt und müssen dann neu Beantragt werden.
Sie wird solange gezahlt, wie eine Bedürftigkeit besteht.
Grundlage : SGB XII
Das was Sie meinen ist eine sog. Beitragserstattung.
Es können nur Beiträge erstatten werden die Sie selbst ( wegen Erwerbstätigkeit ) eingezahlt haben.
Sie müssen erst 24 Monate abwarten, vorher ist die Ersattung gar nicht möglich.
Grundlage: SGB VI