Hallo,

Deine Geschichte ist erstmal unglaublich. Sie stellt jedoch ein Riesenproblem dar, welches Du lösen musst.Hut ab vor Deiner Übernahme der Verantwortung.

Jedoch kann es nicht angehen, dass zum Einen Deine Eltern dich mit 16 Jahren allein, über einen so langen Zeitraum, in der Wohnung lassen. Das ist Vernachlässigung, weil Du noch minderjährig bist. Das ist nach dem Bürgeerlichen gesetzbuch eine strafbare handlung. Auch Dein Bruder macht sich strafbar, da er die Aufsichtspflicht verletzt und das mit Vorsatz, denn Du sagtst dass er nicht zu erreichen ist und dass Du nicht weißt wo er sich befindet und wann er wiederkommt.Die Art und Weise, in der die Angelegenheit läuft ist zwar sehr sozial, jedoch nicht auf Dauer durchzuhalten und vor allem nicht tragbar.

Mein Tip und Hinweis an Dich, ist wende Dich bitte an das Jugendamt und frage dort nach. Du kannst den Anruf anonym machen, so dass nicht jeder, aus Deinem Umfeld, sofort etwas mitbekommt.

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Hallo,

in der Fahrschülerausbildungsordnung, Anlage 4, steht, dass Du 12 Pflichtfahrstunden, als Mindestsatz, benötigst. Dies ist jedoch nur ein Anhalt. Solltest Du nicht in der Lage sein mit diesen Stunden in den Gebieten, Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, Fahrten auf Autobahnen und Schulung bei Dämmerung und Dunkelheit, auszukommen, kannst Du auch mehr fahren. Dies kostet natürlich mehr. Die 12 Pflichtstunden sind die Voraussetzung, dass Du hinterher zur praktischen Prüfung zugelassen werden kannst. Ohne diese Fahrten ist es nicht möglich, da zur Prüfung, entweder Dekra oder TüV, eine Ausfertigung Deines Ausbildungsplans vorliegen muss.

Zu Deinem anderen Anliegen. Die Anzahl der Fahrstunden, die jeder SAchüler im Stadtbetrieb benötigt ist sehr unterschiedlich. Hier solltest Du keinesfalls voreilig sein, d. h. wenn Du nach 10 Std a45 min. der Meinung bist, dass Du das Kfz im Straßenverkehr bewegen kannst, solltest Du jedoch noch weitere Fahrstunden nehmen. Dies macht einfach sicherer im Umgang mit Situationen auf der Straße und mit dem Auto selbst.

Aus meiner Erfahrung als Fahrlehrer kann ich sagen, dass Schüler, die sich überschätzen sehr schnell in der Prüfung durchfallen. Die Stundenzahl von 18 - 20 Fahrstunden ist sehr realistisch.

Fazit der Aussage: 12 Stunden Pflichtfahrstunden und 18 - 20 Fahrstunden im Stadtverkehr.

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Hallo, ja darfst Du fahren. Dieses Kfz fällt unter die FE - Klasse M. Diesen Führerschein hast Du als Geschenk bekommen, als Du Deine FE - Klasse B besanden hast.

Das Alter spielt hierbei eine Rolle. Zur Zeit des Baus, dieser Kfz gab es keine Drosselsätze. Pass jedoch auf, dass Du nicht mit dem S70 unterwegs bist. Der fällt nicht unter die FE - Kl M.

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Hallo, das ist schon voll der Hammer! Nach meiner Sicht handelt es sich hier nicht nur um Vernächlässigung der Kinder, sondern bereits um den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung. Bitte, versorge soweit als möglich die Kinder.

Im §42 Abs 2 KJHG spricht man von Inobhutnahme. Finde ganz schnell einen Träger, der Kindernotdienst übernimmt. Es kann zum Beispiel der ASB, die Johanniter oder auch das Rote Kreuz sein. Diese Stellen sind zu jeder Zeit mit Personal besetzt. Solltest Du keinen Träger finden wende Dich umgehend an die örtliche Polizei. Die wissen, was dann zu tun ist.

Es ist auch möglich, dass die Kinder sich selbst beim Notdienst oder bei der Polizei melden.

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Hallo Sabi25, ja, du kannst dem Vater des Kindes verbieten! Hierzu sagt das Kunsturhebergesetz §22 etwas aus. Da, wie ich annehme, Dein Kind nicht volljährig ist und Du das alleinige Sorgerecht hast, kannst Du dem Kindesvater die Veröffentlichung untersagen. Wer das Foto erstellt hat, darf dieses behalten, aber nicht zur Schau stellen. Der oder die Abgebildete kann jedoch zumindest berechtigt sein, die öffentliche Zuschaustellung, das heißt, Sendung im Fernsehen, Verfilmung, Zeigen im Internet und so weiter zu verbieten. Gleiches gilt bei Verbreitung eines Bildnisses, etwa per Zeitung, Buch, Onlineversand. Man sollte sich hüten, ein solches Bildnis trotz entgegenstehendem Willen des Abgebildeten nur "privat" zu verbreiten. Die Gefahr einer Verbreitung an eine unkontrollierbare Menge ist zu groß, so dass der Abgebildete zur Untersagung berechtigt sein könnte.

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Hallo, Du bist für die Beseitigung der Schäden nicht zuständig. Dies ist Aufgabe des Vermieters. Folgende Schritte musst Du aber einhalten, damit Deine Aktion auch standhält. Die Schriftstücke, die Du verfasst solltest Du per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Im ersten Schreiben setzt Du dem Vermieter eine 14tägige Frist zur Beseitigung der Mängel und teilst ihm mit, dass Du danach die Nettokaltmiete um 20% kürzt. Achte bitte daruf, dass die Reparaturen nicht nur an der Oberfläche stattfinden. Den Passus musst du in Deinem Schreiben festhalten. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kannst Du ohne weitere Angabe von Gründen die Nettokaltmiete um besagten Satz kürzen. Passiert danach immernoch nichts schreibst Du ihn wieder an und weist auf die Mängel hin, mit der Maßgabe, dass Du die komplette Nettokaltmiete einbehälst. Achtung!!! Die einbehaltene Kaltmiete muss auf ein separates Konto gelegt werden. Die Daten des Kontos musst Du dem Vermieter mitteilen. Auf diese Angaben hat er Anspruch. Mit Beendigung der Reparaturen zahlst Du Deine Miete wieder normal weiter.

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Hallo, ja der Vater kann sein Umgangsrecht verwirken. Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt sich im § 1666 Abs 3 dazu aus. Damit dieses jedoch soweit kommt, musst Du zuerst zum Familiengericht und dort eine Aufhebung des Umgangsrechtes einfordern. (Für das Familiengericht ist in erster Instanz kein anwaltlicher Bestand von Nöten.) Das kann funktionieren, wenn Du nachweisen kannst, dass es sich um eine Kindeswohlgefährdung handelt. Meines Erachtens handelt es sich um eine Gefährdung des Kindeswohls.

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Hallo, es gibt die Möglichkeit einen KOM (Bus) mit der Fahrerlaubnisklasse C zu fahren. Als Mechaniker, auf der Probefahrt, darfst Du das. Es stellt sich jedoch auch eine andere frage in Bezug zu diesem Thema. Welche Fahrerlaubnis hast Du? Solltest du den alten Führerschein der Bundesrepublik mit der Fahrerlaubnisklasse 2 haben, kannst du einen leeren Bus in Deutschland fahren. Mit dem neuen Führerschein (EU) funktioniert dies leider nicht. Wenn Du einen vollbesetzten KOM fahren möchtest, musst Du die Fahrerlaubnisklasse D in Angriff nehmen.

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Hallo, Deine Frage ist ein Problem, dass viele Fahrerlaubnisinhaber haben. Die Fahrerlaubnisklasse "B" beinhaltet folgendes: "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt )". Die Fahrerlaubnisklasse "BE" sagt das aus: " Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt". Du darfst diesen Zug nur mit der Fahrerlaubnisklasse "BE" fahren. Alles andere kann teuer werden, wenn Du erwischt wirst.

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Hallo, hier gbt Dir die FEV (Fahrerlaubnisverordnung) §11. Die Fahrerlaubnisbehörde kann allgemein nur die Beibringung eines Gutachtens über die Fahreignung anordnen und insoweit die Fragestellung festlegen; sie hat hingegen nicht die Möglichkeit, das Gutachten von Amts wegen einzuholen.Der Auftraggeber des Gutachtens ist also der jeweils Betroffene selbst. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass der Betroffene die Kosten des Gutachtens zu tragen hat. Diese bewegen sich in der Regel je nach Umfang zwischen EUR 200,- und EUR 400,. Der Betroffene muss zwar der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nicht nachkommen und ein solches Gutachten vorlegen; lässt er sich aber nicht untersuchen oder legt er das Gutachten nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde vor – etwa weil es zu seinen Ungunsten ausgefallen ist –, so schließt die Fahrerlaubnisbehörde daraus in zulässiger Weise bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen. www.verkehrspsychologen.de

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Hallo, das ist schon mal voll dumm gelaufen! Das Schreiben von der Straßenverkehrsbehörde ist immer an einen Zeitraum gebunden, in dem das Seminar zu absolvieren. Verzögerungstaktik bringt hier nichts, denn es gibt keine Verjährungsfrist dafür. Deine freundin soll sich ganz schnell eine fahrschule suchen und sich dort zum Aufbauseminar anmelden. Die Bescheide müssen bis zu einem Stichdatum von der Fahrschule zurückgeschickt werden. Dass hier nun zwei Verstöße der Ketegorie A vorliegen, muss Deine Freundin damit rechnen, dass man ihr den Führerschein etzieht. Sie ist ein Wiederholungstäter. Im §2 Abs 2 3. Straßenverkehrsgesetz kannst Du die rechtliche Grundlage dafür finden. Eins steht jedenfall fest, dass sich Deine Freundin nicht so verhalten hat, wie sie es in der Fahrschule gelernt hat. Schade!

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Hallo, ja Du hast die Möglichkeit ihr das Umgangsrecht zu verwehren. Im §1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht das Umgangsrecht festgeschrieben. Der Absatz 2 äußert sich zu dem Sachverhalt, dass die Partner es zu unterlassen, den Anderen jeweils schlecht zu machen. Im Absatz 3 ist festgehalten, dass das Gericht den Umgang einzuschränken, das heißt, dass durch das Familiengericht einen Vertreter des Jugendamtes bestimmt, der Ort und auch die Zeit festhält, wie mit dem Kind umzugehen ist. Das Gericht ist auch in der Lage, den Umgang mit dem Kindesvater zu verwehren. Deine Beschreibung der Zustände lassen darauf schließen, dass hier der Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt. Hier schaue bitte ins BGB § 1666. Da ihr getrennt lebt, nicht nur vorübergehend, kannst du beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge des Vaters eingeschränkt oder ganz aufgehoben werden kann. Dies findest du im § 1672 des Bürgerlichen Gestzbuches.

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Hallo hansecon, ich kann Dir für Rostock und Umgebung die TÜV - Akademie anbiten. Die Fahrlehrer sind alle super. Die TÜV - Akademie gibt es noch in Rocstock. Wenn Du wissen willst, wo sie sich befindet, rufe einfach bei der TÜV - Akademie in Neubrandenburg Warliner Straße an. Die können Dir bestimmt weiterhelfen.

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Hallo, für mich klingen die Aussagen, die hier getroffen werden nach Kindesverwahrlosung! Achtung! Unter Umständen kann dies zu einem Problem auch für Dich werden und zwar dann, wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du davon gewusst hast, aber nicht darauf reagiert. Der Grundastz für die kindeserziehung liegt im Grundgesetz Artikel 6 verankert. Darin heißt es, dass die Eltern das Recht auf Erziehung haben und der Staat nur eine Funktion des Aufpassens hat. Mein Rat an Dich ist, rufe beim Jugendamt an, kann auch anonym sein, schildere den Fall und warte ab. Zum Anderen muss man Dich auch sehr loben, da Du Dich um Deine Familie kümmerst und Dir Gedanken zum Werdegang und zur erziehung machst.

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Hallo Flokido, natürlich darfst Du mit der Fahrerlaubnisklasse B dieses Quad fahren. Interessant ist auch herauszufinden, als was dieses Quad zugelassen ist. Ist eine reine Zugmaschine oder ein landwirtschaftliches Kraftfahrzeug.Denke aber daran, dass Du Schutzkleidung benutzen musst, wie beim Motorrad.

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naja es geht

Ich bin sehr begeistert von dieser Idee. Kinder haben unter Umständen Angst im Dunkeln. Jetzt kommt der Punkt dazu, dass ihnen die Augen verbunden werden. Das führt zu unnötigem Stress und ev. zu Spätfolgen. Wenn ich den Gedanke so weit treibe, sage ich auch, dass sie Schädigungen bekommen und zurückbehalten, die ihr ganzes Leben anhalten, somt immer wieder zum Psychologen müssen. Ich rate davon ab!

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Hallo kirshi90, ich bin gerade in der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher. Ich finde es richtig, dass auch Männer in diesem Beruf arbeiten. Zu Deiner Frage, die Männer in diesem Beruf decken andere Interessengebiete ab, im Gegensatz zu den weiblichen Erziehern. Das soll nicht heißen, dass die Arbeit der Frauen schlechter ist. Durch meine Arbeit in der KiTa habe ich dieses auch festgestellt. Männer werden vor allem gebraucht, wenn Jungs und Mädchen gern Ritter, Cowboy und Indianer und andere Rollenspiele spielen möchten. Auch für die Weiterentwicklung von handwerklichen Fähigkeiten sind Männer in diesem Bereich gut geeignet (nicht schowinistisch gemeint). Die männliche Bezugsperson in der KiTa ist auch für die Jungs ein Vorbild, weil sie als Beschützer angesehen werden, in Bezug auf Streitigkeiten. Mäner sehen auch öfter darüber hinweg, wen sich Jungs schmutzig machen beim Spielen und Umhertoben. Sie greifen auch nicht so schnell ein, wenn es um "Streitigkeiten" und "Gerangel" innerhalb der Gruppe geht. Die Kinder stellen jedoch auch fest, dass ein Mann zum Kuscheln da sein kann und nicht nur zum Spielen und Toben.

Mit freundlichem Gruß

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Hallo leni2005,

Ja es gibt Fahrschulen, die Dir eine Ausbildung auf Finanzierung ermöglichen. Du suchst Dir eine Fahrschule, der Du vertraust und sprichst den Inhaber oder die dortige Sekretärin darauf an. Eine Möglichkeit ist die Internetseite www.finanzFair.de(eMail: info@finanzFair.de) zu nutzen. Dort betragen die Kosten: bei 300,-€ 9,-€ pro Monat, bis 1000,-€ 30,-€ pro Monat und bei 1400 - 1500,-€ 45,-€ pro Monat. Das ist nur ein Beispiel. Die Fahrschulen können auch andere Firmen nutzen. Pass bitte auf, dass dort keine Abzocke stattfindet. Schade ist, dass Du so ein Pech mit Deinen Fahrlehrern hattest.

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Hallo chr11ss, Da Du in Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 bist, wurder schon richtig erwähnt, dass Du in der theoretischen Prüfung "nur" noch 6 Fehlerpunkte haben darfst. Die Ausbildung in der Theorie umfasst auch nicht mehr den vollen Stundenanteil. Jedoch musst Du zu den Themen, wie Vorfahrt und auch die Autothemen B1 und B2 erscheinen, die Technik und Fahrphysik. Die Fahrstunden in der Stadt können sich durch Deine Kenntnisse im Straßenverkehr verkürzen, da man davon ausgeht, dass Du Fahrpraxis, FE - Kl A1, verfügst. Die Pflichtfahrstunden ( 5E Überland a45 min, 4E Autobahn und Kraftfahrstraßen a45 min und 3E Fahrten bei Dunkelheit und Dämmerung a45 min) kannst Du nicht verkürzen. Diese Einheiten (E) sind die Vorraussetzung, dasss Du zur prüfung ind der FE - Kl B zugelassen wirst.

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Hallo QueenFry,

hier ist die Antwort bereits gegeben worden. Das Jugendamt ist VERPFLICHTET Dir und Deiner Tochter Hilfe zu leisten! Da beißt die Maus keinen Faden ab. Allerdings der andere Weg, bevor Du zum Jugendamt gehst, ist der Weg zu Deinem Chef. Versuche ihm die Situation zu erklären und unterbreite ihm auch den Vorschlag, dass Du in der frühschicht erst ab acht Uhr beginnen kannst. (ich kenne leider nicht die Schließzeit der KiTa)

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