Hallo zujn1,

das Apple iPhone ist ein sogenanntes "allways on"-Handy oder auch präzise gesagt, ein Smartphone. Diese Geräte bedienen sich verschiedener Apps. Diese Apps funktionieren teilweise nur mit der Unterstützung von UMTS. Das bedeuted für dich, dass bei der Ausführung eines Apps automatisch die Verbindung mit UMTS eingegangen wird. HIer kann es ja nach App sogar so sein, dass du dich nicht mehr "ausloggen" kannst, sondern dass sich das iPhone nun permanent im Online-Modus befindet. Du kannst bei einem iPhone auch keine Verbindung sperren. Denn dann hat das iPhone an und für sich keine Funktion mehr.

Du solltest die 10 EUR (oder ähnlihc) einfach ausgeben, denn sonst wirst du immer einen so hohen Kostenfaktor haben.

Fazit für Dich:

Entweder kein iPhone oder iPhone + InternetPack M (mit smartphone-Option)

Lasse dich hier am besten noch einmal durch die Kundenbetreuung beraten. Auf jeden Fall benötigst du ein entsprechendes InternetPack. Ansonsten wirst du immerwieder eine solche Rechnung bekommen.

MfG, AndreF

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Hallo Sara98,

geht es bei deiner Frage nur um die Verankerung 2er Ebenen (aktuelle Ebene auf die darunter liegende) oder um die Verankerung aller Ebenen?

Grundsätzlich findest du hier den Befehl im Menu-Folder "Ebene". Dort findest du denn die 2 Möglichkeiten "Nach unten vereinen" oder eben "Ebenen verankern".

Sollte das überhaupt nicht deiner Frage ähneln, dann deffiniere bitte noch einmal deine Frage.

LG, AndreF

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Hallo josi95,

ich kann dir da nur einen Tipp geben, der warscheinlich aber nicht genaue Auskunft über deine Geschwindigkeit vom Anbieter geben wird. Aber zumindest wirst du einen Wert erhalten, der dir ansatzweise hilft.

http://www.speedcheck.de/dsl-speedtest-starten.html

Probiere es mal hier. Da bekommst du Download, Upload und sogar deinen Ping angezeigt.

Ich hoffe es hilft, ansonsten würde ich dir empfehlen, einfach mal bei deinem Provider (Anbieter) nachzufragen, falls du keinen Vertrag mehr vorliegen hast.

MfG AndreF

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Hallo Gagic,

das kann man so nicht sagen. Es gibt auch Immobilienmakler im Anstellungsverhältnis, so wie es sie natürlich auch als selbständige Immobilienmakler gibt.

Nicht jeder Immobilienmakler besitzt eine gültige Ausbildung als Immobilienkaufmann, so dass mein deine Frage eigentlich schon verNEINen kann. Es ist also nicht so, dass das Eine auch gleich das Andere bedeutet.

Jeder Querreinsteiger kann mit entsprechender Befugnis (Gewerbeschein und Zulassung nach §34c GewO) als Immobilienmakler tätig werden.

MfG AndreF

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Hallo,

hier wäre erst einmal zu klären, in welcher Hinsicht es um Gebühren geht.

Geht es um Gewerbe, Wohnimmobilien... Soll das Wunschobjekt gekauft oder gemietet werden. Und dann - wie schon angesprochen - in welcher Region steht das Objekt, bzw. aus welcher Region kommt der Makler.

Bevor das nicht alles geklärt ist, braucht man sich auch nicht auf Diskussionen einlassen, wie hoch eine Courtage ist.

Gehen wir von einer Wohnung aus, die gemietet wird, sind es max. zulässige 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ist es Gewerbe, kann es nach oben variieren.

Beim Kauf kann es dann zwischen 3% und 6% variieren.

"Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt, es haben sich jedoch Marktüblichkeiten durchgesetzt. Die übliche Höhe der Maklerprovision beträgt im Verkaufsfall, je nach Bundesland, entweder 5-6 % zuzüglich Mehrwertsteuer für eine Partei oder 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer für beide Parteien (Käufer und Verkäufer). Für Gewerbeflächen gelten teilweise andere Marktüblichkeiten. Genauere Angaben können Sie bei den jeweiligen IVD Regionalverbänden erfragen. Für Mietwohnungen darf der Makler nicht über 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. als Provision veranschlagen. "

Quelle: IVD - Immobilienverband Deutschland

MfG

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Hallo YvonneS1,

erkundigen kannst du dich online unter http://www.dena.de

Die Kosten sind verhandelbar. Für den bedarfsorientierten Pass beträgt das Honorar etwa 200 bis 300 Euro, bei großen Gebäuden auch mehr. Stellst du die Daten selbst zusammen, zahlst du rund 150 bis 200 Euro. Die anhand der Verbrauchswerte berechnete Variante ist günstiger. Im Gespräch sind je nach Anbieter und Objekt etwa 50 bis 100 Euro je Gebäude.

Ausstellen können einen Energiepass zum Beispiel Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater im Handwerk und ausgebildete Energieberater – aber auch Schornsteinfeger, Maschinenbauer oder Elektrotechniker, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.

Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wo man sich erkundigen kann.

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Hallo yaba1,

ich würde dir sogar eines vorschlagen.

Wenn du meinst, dass du evtl. doch verkaufen möchtest und für einen Zeitraum X selbst noch keinen entsprechenden Wohnraum gefunden hast, dann vereinbare mit dem Käufer einen Zeitmietvertrag, mit dem jede Partei leben kann. So hast du auf der einen Seite eine Behausung und auf der anderen Seite bereits die Sicherheit, dass im Erfolgsfall deiner Suche bereits ein Käufer parat steht.

Ich denke, dass diese Lösung beiden Seiten helfen könnte, wenn du doch über einen Verkauf deiner Immobilie nachdenken solltest.

Was jetzt im einzelnen mit dem Maklervertrag ist, kann man hier nur schwer deuten, da dieser nicht vorliegt, so dass man sich ein Bild von den Bedingungen machen kann.

Jedoch ist eine Innenprovision von 7% schon etwas sehr hoch.

MfG AndreF

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Hallo zahlendreher,

seit einiger Zeit gibt es nun schon diese "Festpreise" in der Branche.

Leider ist es hier eben so, dass man zwar nur einen sehr kleinen Teil der üblichen Courtage zahlt, jedoch ist es einfach so, dass deine Bekannten diesen Preis leisten, der Makler somit sein Geld verdient hat, bevor es überhaupt zur Vermarktung kommt.

Man sollte sich erst einmal den entsprechenden Vertrag durchlesen, in dem genannt ist, welche Leistungen in diesem Festpreis enthalten sind. Denn stelle dir vor, deine Bekannten zahlen Summe X, weil sie davon ausgehen, dass es sehr viel weniger als 3,45% vom Kaupreis ist, jedoch hat der Makler evtl. dann auch schon das Geld in der Tasche und keinen Grund richtig Gas zu geben um das Objekt auch wirklich abzustoßen.

Ich würde einfach sagen, dass deine Bekannten sich vor einer Entscheidung einfach noch einmal über ein paar Kollegen aus der Branche informieren sollen und mit diesen dann auch Preis und Dienstleistungsspektrum absprechen sollten.

Abschließend sei einfach gesagt, dass niemand etwas umsonst macht und man sich Gedanken machen muss, wieso ein Makler auf etwa 10.000 € (grob gerechnet) verzichten sollte.

Es hat alles seine offensichtlich positiven Seiten, aber auch einige und nicht gerade unwichtige negative Aspekte bei solch "Festpreisen".

MfG AndreF

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Es bedarf keinem Vertrag, um als Makler die Vermarktung einer Immobilie zu übernehmen. Wenn es nachweislich durch die Tätigkeiten des Maklers zum Verkauf der Immobilie gekommen ist, dann stehen die üblichen Provisionen (oder im Exposé benannte Preise) zur Zahlung fällig.

Aus reinem Sachverstand würde ich dir ganz einfach raten, die Provision zu leisten, da es sonst zu einer zeitintensiven und kostensteigernden Streitphase kommen kann.

Fazit: Ein Makler braucht keinen Vertrag. Die Provision ist in jedem Fall zu zahlen.

MfG

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Hallo anton78,

die Wohnung wird nach Auszug so übergeben, wie sie im Ursprung übernommen wurde. Wenn dort steht, dass diese in Ihrem Fall unrenoviert übergeben werden soll, so müssen sie die Wohnung lediglich "besenrein" übergeben und nicht selbst tätig werden.

Sollte jedoch eine Definition vorliegen, was der Vermieter als "unrenoviert" ansieht, so müssen Sie die Wohnung in den im Mietvertrag vereinbarten Zustand übergeben.

Jedoch haben Sie Glück, wenn ausschließlich der begriff "unrenoviert" verwendet wird. Bedeutet also kehren, Löcher schließen und damit hat es sich.

Aber ich gebe Ihnen den Rat - sofern Sie nicht mit dem Vermieter auf Kriegsfuß stehen - dies in einem kurzen Gesrpäch sowie schriftlicher Form zu klären. Damit befinden Sie sich auf der sicheren Seite.

MfG AndreF

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Hallo Didie,

bei der Suche nach einem geeigneten Mieter müssen Sie sich in vielen Sachen Klarheit verschaffen.

Zum einen muss man sich über die Lage des eigenen Objektes klar werden. Habe ich hier eine attraktive Lage, so kann ich auch entsprechende Anforderungen an einen Mieter stellen.

Habe ich jedoch eine Lage, die eher "problematisch" ist, so darf ich nicht erwarten, das Akademiker-Pärchen als Mieter zu bekommen.

Also muss man sich klar werden, welche Zielgruppe für diese Wohnung in Frage kommt.

Melden sich die Interessenten, so kann man hier schon einmal bei der Besichtigung eine Vorauswahl treffen. Wenn dann noch eine ordentliche Selbstauskunft dabei herumkommt, dann sollte man sich nicht von zu vielen schlechten Erfahrungen anderer leiten lassen.

LG

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Anfänglich wird der Makler in der Form tätig, dass er sich vllt. Zeitungen, Kleinanzeigen-Foren oder anderer Plattformen bedient. Dort trifft man auf eine sehr große Auswahl an Immobilien.

Hat man einmal einen großen Bestand an Immobilien, so häufen sich auch die Anfragen und der Bakanntheitsgrad. Aus bestehenden Anfragen werden dann evtl. auch Suchaufträge, über die man dann wieder neue Wohnungen aquierieren kann.

Nicht all zu oft kommt es unter Umständen auch zu sogenannten Gemeinschaftsgeschäften zwischen Maklern. Der eine hat die Wohnung, der andere den passenden Interessenten. Nach einer Einigung (z.B. 50/50) wird dann eine Provisionsteilung nach erfolgreicher Vermittlung vereinbart und das Geschäft kann stattfinden.

Es gibt also verschiedenste Möglichkeiten, wie ein Makler seinen Immobilienbestand erweitern kann. Der Beste Weg ist dann aber doch die Mund-zu-Mund-Propaganda, die dann dazu führt, das Eigentümer selbst auf den Makler zukommen.

LG AndreF

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Normalerweise erhält der Makler Angaben, Preise, Flächen und Nebeninformationen vom Eigentümer direkt und ist nicht für Fehlinformationen durch den "Auftraggeber" haftbar.

So wie ich den Text verstehe, ist es bei Ihrem Bekannten nicht zu einen Vertragsabschluss gekommen, so dass eine Haftung von Anfang an ausgeschlossen ist, da eine Verletzung eines Vertrages oder einer Bestimmung kein Nachweis erbracht werden kann.

Es ist also dem Makler nicht vorzuwerfen, dass er sich auf die Angaben des Eigentümers oder eines bereits bestehenden Exposés verlässt.

Fazit: Rein aus der Sicht, dass es ein Angebot auf eine Nachfrage ist, kann man dem Makler nichts vorwerfen. Würde der Makler allerdings ihm vorliegende Informationen unterschlagen um ein Objekt zu vermarkten, so kann man hier dagegen vorgehen.

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Ein Makler dient zur Vermittlung eines Gegenstandes, wie zum Beispiel Wohneigentum. Um eine Provision verlangen zu können, reicht es aus, den Nachweis über die Vermittlung vorzulegen. Dies ist in dem Fall geschehen, wenn der Makler nachweisen kann, dass das Objekt durch seine Tätigkeit (Anzeige, Angebot) vermittelt werden konnte und der Käufer/Mieter erst durch diesen von der Möglichkeit des Erwerbs erfahren hat.

Der Nachweis hierfür gestaltet sich in der Regel sehr einfach und ist grundlegend für dessen Provisionsanspruch.

MfG

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