Also grundsätzlich nicht untätig bleiben ! Der Premiummitgliedschaft wiedersprechen !

Was heisst gelöscht ? Wurde die Probemitgliedschaft von dir ordnungsgemäß gekündigt ? War eine Kündigung per Mail zulässig oder musste das per Brief erfolgen ? Bitte genau die Geschäftsbedingungen bei Partnersuche.de beachten ! Bei Unklarheiten professionelle Hilfe holen (Anwalt, Verbraucherberatung). Gruß Andie

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Also bei 42 Std in der Woche sind das rund 181 Std. (42 x 4,33) also pro Monat 16 Mehrstunden, (2 Tage 2 Stunden) !! Ein gesetzlicher Feiertag darf nicht als freier Tag bewertet werden !!

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In Deutschland ist das zu 90 % Dangaard/Brightpoint Dangaard Telecom ist mit einem Umsatzvolumen von über 1,5 Milliarden Euro und rund 750 Mitarbeitern in 15 Ländern Europas größter Distributor im Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Das Unternehmen hatte seinen Firmensitz in Padborg, Dänemark. Hauptgeschäftsführer ist Steen F. Pedersen. In Trier befindet sich das Logistikzentrum von Brightpoint in Deutschland.

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In der Probezeit beträgt die Kündigungszeit 14 Tage. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Bei eigener Kündigung gibt es von der AfA eine ALG Sperre max. von 3 Monaten.

Das sind die Fakten , mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

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Hier greift wieder der Grundsatz der Kontrahierungsfreihet, d.h. der Verkäufer bestimmt den Preis egal wie er ausgepreist ist. Das Gesetz sagt "liegt ein offensichtlicher Irrtum" vor kann der Verkäufer den höheren Preis nachfordern. Darauf wird sich kein Kunde einlassen, denn er war im Glauben der Preis an der Ware war richtig. Auch kann der Kunde die Ware nicht behalten, er muss sie auf verlangen zurückgeben, bekommt natürlich sein Geld zurück. Aber die meisten Geschäfte handeln da kulant , es sei denn die Preis Abweichung ist extrem gravierend.

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Die Hauptuntergliederung ist Food ( Lebensmittel) + Non-Food (Nicht Lebensmittel)

Lebensmittel ist unterteilt in:

MOPRO = Molkereiprodukte TiKü/TKK = Tiefkühlkost O+G= Obst und Gemüse TROSO= Trockensortiment (Nudeln,Backwaren, Marmelade etc)

dazu gibt es noch DROG/WAPU = Drogerieartikel/Wasch- u. Putzmittel alsoauch die Hygieneartikel. Ein großer Bereich ist auch KONSERVEN , der meistens auch als eigene Abteilung geführt wird ebenso wie die Bedienungsabteilungen Fleisch/Wurst u. Käse.

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Wiese bares Geld für das Verkaufsgeschäft ? Die DC ist doch Personengebunden ! Das ist personalisiertes Datensammeln !! nicht mehr und nicht weniger !!

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Beruf dich auf das Fernabsatzgesetz. Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.Das alles beim EBAY Kundenservice melden und wenn der Verkäufer sich nach 10 Tagen nicht meldet wird das Geld erstattet. Bei Pay-Pal Zahlung geht das Problemlos.

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Generell ja, sofern die Aufnahmen nur zu privaten Zwecken benutzt werden, dennein Schaufenster gilt als frei zugängliche Auslage für Jedermann.Im Laden selbst darf nur mit Genehmigung des Inhabers fotografiert werden.(Hausrecht)Personen dürfen generell nicht ohne Einwilligung fotografiert werden.Hier gilt das Recht am eigenen Bild.Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 des deutschen Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG/KunstUrhG)).

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Generell hat jeder BW Angehöriger freie Heilfürsorge bei den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr. Ist der Kranke nicht Transportfähig( zBsp. bei Fieber) oder liegt Lebensgefahr vor , kann der Soldat von einem zivilen Arzt behandelt werden. Die Rechnung übernimmt der Bund.Ansonsten muss der Soldat den Arztbesuch selber bezahlen.Spreche aus eigener Erfahrung !

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Das regelt die Verpackungsverordnung ,§ 6 Abs.1 Jeder Händler ist sogar verprlichtet die Verpackungen zurück zunehmen.

(1) Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen.

** Also , weg damit , guten Gewissens !**

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Nein, auf keinen Fall!

Die Öffnungszeiten an den Werktagen sind mittlerweile ausreichend und lang genug , da 

muss ich mir das nicht noch am Sonntag antuen einzukaufen. Als wenn die Leute keine

anderen Interessen am Sonntag haben. Nein Danke !

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Seit dem 01.01.2003 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Drei Jahre dürfte ein vernünftiger Zeitraum sein, um Rechte aus einem Gutschein geltend machen zu können. Sowohl der Händler wie auch der Verbraucher werden hier gleichermaßen geschützt. Für eine kürzere Befristung besteht in den meisten Fällen wohl kein legitimes Interesse des Händlers. Man muss auch berücksichtigen, dass bei erworbenen Gutscheinen es eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen würde, die Frist für den Gutschein deutlich unter der gesetzlichen Verjährungsfrist anzusetzen. Neue gerichtliche Entscheidungen dieser Problematik sind noch nicht bekannt, weswegen derzeit nicht vorher gesagt werden kann, ob bspw. eine Befristung auf zwei Jahre zulässig ist oder nicht.

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Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer , aber sicherlich wird dir aus Kulanzgründen das Handelshaus deine Auslagen erstatten. Schadensersatz mußt du nachweisen , d.h. ob durch das zerbrechen der Karte dir ein FOLGE-Schaden erstanden ist. Eher wohl nicht , somit bleibt es beim erstatten der Auslagen !

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Media Markt wirbt mit 14-tägigem Rückgaberecht bei nichtgefallen wenn Ware noch originalverpackt. SATURN ebenso. Also dürfte dein Wunsch kein Problem sein.

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Wenn man den §9 der VerpV zitiert sollte man ihn ganz zitieren: In § 6 Verpackungsverordnung ist die grundsätzliche Pflicht für Händler zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen geregelt. In § 9 und § 6 Verpackungsverordnung finden sich dann die folgende Ausnahme von der Regel der Rücknahmepflicht, die dazu führt, dass immer wieder Flaschen zum falschen Händler gelangen und dieser berechtigt die Rücknahme verweigert.

“Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.”

“Bei Verpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, gilt an Stelle des § 6 Abs. 1 Satz 4, dass sich die Rücknahmepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen mit diesen Hauptmaterialien beschränkt, die der Vertreiber in Verkehr bringt.”

Also im Klartext , was nicht geführt und zudem noch beschädigt ist, braucht er nicht zurücknehmen.

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In § 6 Verpackungsverordnung ist die grundsätzliche Pflicht für Händler zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen geregelt. In § 9 und § 6 Verpackungsverordnung finden sich dann die folgende Ausnahme von der Regel der Rücknahmepflicht, die dazu führt, dass immer wieder Flaschen zum falschen Händler gelangen und dieser berechtigt die Rücknahme verweigert.

“Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.”

“Bei Verpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, gilt an Stelle des § 6 Abs. 1 Satz 4, dass sich die Rücknahmepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen mit diesen Hauptmaterialien beschränkt, die der Vertreiber in Verkehr bringt.”

Also im Klartext , was ihr nicht führt braucht ihr nicht zurücknehmen.

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