Die Hauptuntergliederung ist Food ( Lebensmittel) + Non-Food (Nicht Lebensmittel)

Lebensmittel ist unterteilt in:

MOPRO = Molkereiprodukte TiKü/TKK = Tiefkühlkost O+G= Obst und Gemüse TROSO= Trockensortiment (Nudeln,Backwaren, Marmelade etc)

dazu gibt es noch DROG/WAPU = Drogerieartikel/Wasch- u. Putzmittel alsoauch die Hygieneartikel. Ein großer Bereich ist auch KONSERVEN , der meistens auch als eigene Abteilung geführt wird ebenso wie die Bedienungsabteilungen Fleisch/Wurst u. Käse.

...zur Antwort

Media Markt wirbt mit 14-tägigem Rückgaberecht bei nichtgefallen wenn Ware noch originalverpackt. SATURN ebenso. Also dürfte dein Wunsch kein Problem sein.

...zur Antwort

Nein generell nicht, aber das hängt vom Ladenbesitzer ab da er die Kontrahierungsfreiheit besitzt. Er kann es dir verbieten. Aus Kulanzgründen wird das keiner tun , da Zeitschriften nach Aktualität des Inhaltes gekauft werden und beim durchblättern erkennt man ob die Zeitschrift interessant ist. Eine Unsitte beim durchblättern ist es dabei die Finger zu befeuchten (ekelhaft) -wegen der zusammengeklebten Seiten- , da kann der Ladeninhaber auf Kauf bestehen, da man es keinem anderen Kunden zumuten kann die Zeitschrift dann zu kaufen.(Hygiene)

...zur Antwort

Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.Ein 14-tägiges Rückgabe bzw. Umtauschrecht erlaubt nur das Fernabsatzgesetz , d.h. bei Transaktionen über das Internet. Gem. Hygieneverordnung (Ländersache) gibt es bei benutzten Hygieneartikel sowieso kein Rückgaberecht. Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch aber unberührt.

...zur Antwort

Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.

Ein 14-tägiges Rückgabe bzw. Umtauschrecht erlaubt nur das Fernabsatzgesetz , d.h. bei Transaktionen über das Internet

...zur Antwort

Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.

Ein 14-tägiges Rückgabe bzw. Umtauschrecht erlaubt nur das Fernabsatzgesetz , d.h. bei Transaktionen über das Internet.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.