Ob man da noch viel machen kann .... ich weiß nicht .... Ehrlichkeit ist das aller wichtigste !!! Ich spreche aus Erfahrung!

...zur Antwort

das ist grundsätzlich auslwegungssache : einige sagen ich hab dich gern/ich mag dich und meinen das gleiche als wenn sie sagen würden ich liebe dich. ich denke aber das liebe eine weit aus größeres wort und eine größere bedeutung hat als jemanden gern haben/jemanden mögen.

...zur Antwort

Ganz einfach - alles was Du schriftlich hast zählt. Alles mündliche eben nicht. Es ist schwierig gegen etwas anzugehen was nur mündlich vereinbart wurde.

...zur Antwort

Ich finde Deine Frage sehr schwierig formuliert. Kannst Du es auch anders beschreiben was Dein Problem ist?

...zur Antwort

Es gibt Hausregeln bei euch, oder? Steht da nix drin? Das habe ich echt noch nie gehört - das ist echt lächerlich dass die Hausverwaltung nichts dagegen macht. Kann ja so nicht richtig sein. Mietvertrag und Hausregeln nachlesen - wenn dort nichts annäherndes drinsteht wird es schwierig für Dich. Vermieter sind manchmal echt dämlich.

...zur Antwort

Ich kaufe nur Dinge die für mcih interesant sind und auch das versprechen was sie halten. Ich kaufe doch kein teures Actimel, wenns nen leckerer Apfel oder Ähnliches auch tut. Geldschneiderei!

...zur Antwort

http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html

Vielleicht hilft diese Seite.

...zur Antwort

Ich würde evtl. mal versuchen die Rollschuhe zum Schuhmacher zu bringen um sie weicher zu machen - kann man bei neuen Schuhen auch machen. Du tust ja sonst deinem Kind keinen Gefallen damit.

...zur Antwort

Nach gründlichem hin und her-googlen habe ich herausgefunden, dass Dein Arbeitgeber es verbieten darf. Denn es gibt ja auch in jedem Betrieb eine Unfallverhütungsvorschrift. Und das Aquarium stellt schon eine Gefahr dar (im weitesten Sinne), da das Glas kaputt gehen kann beispielsweise. Möglicherweise will Dein Chef das Risiko lieber nicht eingehen. Trotz alle dem würde ich ihn Fragen ob das unter Haustiere zu zählen ist. Such doch einfach das Gespräch mit Deinem Chef.

...zur Antwort

Noch mal in Slowmotion: Du bist gekündigt worden? Falls ja, geht das nur wenn die Kündigung schriftlich vorliegt, denn den Vertrag für die Stelle hast Du ja auch unterschrieben. Es bedarf immer! der Schriftform.

Solange Du offiziell (schriftlich) nicht gekündigt bist, stehst du noch im Arbeitsverhältnis. Musst also nichts zurückzahlen. Angeben beim Amt musst du die Lage trotzdem.

...zur Antwort