Ja, weil..

Hallo Emesvau,

toll, dass du dich mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigst. Die Absicherung des Verlustes deiner eigenen Arbeitskraft ist von existenzieller Bedeutung. Verbraucherschützer und Finanztest raten deshalb zur privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge.

Ob du diese Form der Absicherung für dich brauchst, kannst nur du beantworten. Gerne möchte ich dir aber einige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit an die Hand geben, welche dir hoffentlich bei deiner Entscheidung helfen werden. 

Statistisch gesehen kommt jeder vierte Arbeitnehmer in die Situation, dass er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Die Hauptursachen sind hierbei nicht, wie viele annehmen Unfälle, sondern tatsächlich Krankheiten wie Depressionen, Rückenleiden oder auch Krebs. Du kannst anhand dieser Krankheiten erkennen, dass auch scheinbar ungefährliche Berufe betroffen sein können.

Eine Auflistung der häufigsten Ursachen findest du hier: https://www.allianz.de/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung/#brauche-ich-wir...

Doch was bedeutet es eigentlich Berufsunfähig zu sein?

Wenn du über einen längeren Zeitraum krank bist, wirst du in den meisten Fällen vom Arzt krankgeschrieben. Wenn du, als gesetzlich Krankenversicherter krankgeschrieben wirst, zahlt dein Arbeitgeber sechs Wochen lang dein Normalgehalt weiter, danach springt deine Krankenkasse ein. Sie zahlt ein sogenanntes Krankengeld. Das Krankengeld wird dann max. 78 Wochen bezahlt. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoverdienstes. Das bedeutet für dich, dass deine Einnahmen hier bereits sinken, während deine Ausgaben in den meisten Fällen gleich bleiben.

Wenn du jetzt eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung hast, wird hier bereits der Versicherer einspringen und die mit dir vereinbarte Rente auszahlen. Du bist finanziell abgesichert und kannst deinen Lebensstandard aufrechterhalten. Ab wann du eine Berufsunfähigkeitsrente von einer privaten Versicherung erhältst, ist von den jeweiligen Bedingungen abhängig, die bei jedem Versicherer unterschiedlich sein können.

Bei vielen Versicherungsgesellschaften erhältst du die Berufsunfähigkeitsrente, wenn du:

• in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls,
• die ärztlich nachzuweisen sind,
• voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande bist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen warst, deinen Beruf auszuüben

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellst du sicher, dass dein Einkommen auch im Falle deiner Arbeitsunfähigkeit abgesichert ist. Besonders wichtig ist diese Absicherung, gerade wenn du die Verantwortung für eine ganze Familie trägst.

Die Höhe des Beitrages für die Berufsunfähigkeitsrente ist von einigen Faktoren abhängig, unter anderem von: 

• deinem Alter zu Beginn der Versicherung
• der Vertragslaufzeit
• deinem Berufsbild
• der abgesicherten Rentenhöhe
• deinen Vorerkrankungen bzw. Verletzungen
• deinen Hobbys

Daher ist die Höhe des Beitrags sehr individuell. Ein Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt kann mehr kosten, als ein Vertragsabschluss zum jetzigen Zeitpunkt.

Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es auch eine gesetzliche Absicherung gegen den Verlust der Arbeitsfähigkeit. Die Voraussetzungen, um die staatliche Leistung in Anspruch nehmen zu können, sind allerdings sehr viel strenger, als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die Genehmigung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird geprüft, wie viele Stunden du täglich noch arbeiten kannst. Und zwar gleichgültig, in welchem Beruf. 

Liegt deine tägliche Arbeitsfähigkeit zwischen 3-6 Stunden, dann erhältst du aktuell die halbe Erwerbsminderungsrente, diese liegt bei ca. 15 % deines Bruttoeinkommens.

Liegt deine tägliche Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden, dann erhältst du die volle Erwerbsminderungsrente, diese liegt bei ca. 29 % deines Bruttoeinkommens.

Kannst du mehr als 6 Stunden am Tag (egal in welchem Beruf) arbeiten, dann erhältst du keine staatliche Erwerbsminderungsrente.

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt sein: 

• du musst mindestens 5 Jahre in der deutschen Rentenversicherung versichert sein
• in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbminderung musst du mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben

Du siehst, eine Berufsunfähigkeit kann große Auswirkungen auf dein Leben und dass, deiner Familie haben. Ein Versicherungsfachmann oder unabhängiger Makler kann dich bei deiner Entscheidung unterstützen und dir auch bei der Höhe der abzusichernden Rente helfen. Hierbei wird auch berücksichtigt, ob du eventuell bereits selbst vorgesorgt hast und ggf. Vermögen für den Ausfall deines Einkommens zur Verfügung steht.

Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter.

Viele Grüße

Angie vom Allianz Hilft Team

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Hallo Hanspeter450,

es liegt eine spannende Zeit vor Dir und ich wünsche Dir viel Erfolg beim Start ins Berufsleben.

Dein Sozialversicherungsausweis wird dir beim Start ins Berufsleben automatisch von der Rentenversicherung per Post geschickt. In diesem Schreiben sind der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer vermerkt.

Wenn du einen solchen nicht bekommen haben solltest, dann kann dich dein Arbeitgeber vorläufig auch ohne Vorlage des Ausweises/ der Sozialversicherungsnummer anmelden.

Geht der Sozialversicherungsausweis verloren oder wird unbrauchbar, kann er bei der Krankenkasse oder dem jeweiligen Rentenversicherungsträger wieder angefordert werden.

Unter der Sozialversicherungsnummer werden alle Daten, die für die spätere Rente wichtig sind, festgehalten. Dazu gehören die Ausbildungs-, Berufs- und Kindererziehungszeiten, aber auch Zeiten, in denen du einen Angehörigen pflegst. Außerdem dient der Sozialversicherungsausweis als Nachweis für ein legales Beschäftigungsverhältnis um Schwarzarbeit zu bekämpfen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu erschweren. Bei einem Wechsel deiner Arbeitsstelle musst du den Sozialversicherungs-ausweis deinem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Die Steueridentifikationsnummer (IDNR) findest du auf deinem Einkommensteuerbescheid, dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern oder der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers.

Wenn dir deine Steueridentifikationsnummer (IDNR) nicht mehr vorliegt, kannst du diese beim Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen. Beim Finanzamt kann die IDNR aus Datenschutzgründen nicht erfragt werden.

Die Steueridentifikationsnummer (IDNR) ist eine elfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt und sind auch bei Umzug oder Heirat nicht ändert. Sie wird von den Finanzbehörden bis zu 20 Jahre über den Tod hinaus gespeichert. Die IDNR wurde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Laufe des Jahres 2008 versendet und soll zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens führen. Die Steueridentifikationsnummer wird die Steuernummer bei der Einkommensteuer ersetzen.

Auch bei deinen Versicherungen spielt die Steueridentifikationsnummer eine große Rolle. Nach § 22a Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Versicherungsträger dazu verpflichtet der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich Informationen über gezahlte Kapital- und Rentenleistungen zu übermitteln. Über die Steueridentifikationsnummer kann die Finanzverwaltung über eine Rentenbezugsmitteilung die Informationen automatisch der richtigen Person zuordnen. Folgende Daten müssen der ZfA mit der IDNR immer übermittelt werden: Familienname, Geburtsdatum, Inlandsadresse (Wohnort, Postleitzahl) und ggf. die Auslandsadresse (Auslands-Wohnsitz, Wohnsitzstaat).

Daten wie der frühere Name, Vorsatzwort, Titel, Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsstaat und Sterbedatum sowie die Straße, Hausnummer und Adressergänzungen bei In- und Auslandsadressen werden der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen vom Versicherungsanbieter nur übermittelt, wenn diese Angaben bekannt sind. Es handelt sich dabei um keine Pflichtangaben.

Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen weiter.

Viele Grüße

Angie vom Allianz Hilft Team

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Hallo Ledla,

toll, das du dir über deine Vorsorge für das Alter Gedanken machen. 

Da heutzutage den Beitragszahlern in der Deutschen Rentenversicherung immer mehr Rentner gegenüberstehen, steigt die Versorgungslücke im Alter. Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 01.01.2005 ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente immer attraktiver geworden. Du kannst selbst entscheiden, welche Versicherung für dich am besten geeignet ist. Speziell bei diesen Versicherungen kannst du von staatlichen Vorteilen profitieren.

Die Riester-Renten und Rürup-Renten sind jeweils für unterschiedliche Personenkreise besonders sinnvoll. Deshalb ist es pauschal sehr schwer zu beantworten, welche Form der Altersvorsorge am besten zu dir passt. Ich habe einige Informationen für dich, die dir hoffentlich bei deiner Entscheidung helfen können.

Rürup-Rente:
Die Rürup-Rente ist besonders für Selbstständige und Freiberufler eine interessante Form der Altersvorsorge, da diese Personen nicht in die deutsche Rentenversicherung Bund oder eine gleichgestellte Rentenversicherung (z.B. Versorgungswerk) einzahlen. Für Gutverdiener ist die Rürup-Rente ebenfalls geeignet, da die Deutsche Rentenversicherung Bund das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr bei der Berechnung der Rentenansprüche berücksichtigt. Aber auch für rentennahe Jahrgänge ist die Rürup-Rente eine lohnenswerte Anlage. Denn der Steuervorteil, auf den im Rahmen der Einkommensteuererklärung Anspruch besteht, ist meist höher als die Steuer, die auf die Rentenzahlung im Alter berechnet wird.

Ab dem Jahr 2022 hast du die Möglichkeit bis zu 25.639 Euro (51.278 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend zu machen. Hierbei können jährlich die Beiträge für die allgemeine Deutsche Rentenversicherung (DRV) (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), Beiträge für eine berufsständische Versorgung und Beiträge für die Rürup-Rente bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Aufgrund der staatlichen Förderung darf ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Vertragsabschluss vor 2012: 60) ausgezahlt werden. Außerdem darf die Versicherung weder vererbt noch übertragen, beliehen oder gekündigt werden.

Riester-Rente:
Besonders die staatlichen Zulagen bzw. der Sonderausgabenabzug über die Einkommensteuererklärung, machen die Riester-Rente als private Altersvorsorge sehr attraktiv. Denn durch die gezahlten Beiträge für die Riester-Rente sorgst du nicht nur privat für das Alter vor - Du erhältst dafür auch die jährliche Förderung vom Staat.

Anspruch auf die volle staatliche Zulage besteht für alle Personen, die unmittelbar zulageberechtigt sind und den jährlichen Mindesteigenbeitrag (4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro) in eine eigene Riester-Rente einzahlen. Die Höhe der Zulagen wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt und der Riester-Rente direkt gutgeschrieben.

Die Zulagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

- die Grundzulage von 175 Euro erhält jede förderberechtigte Person (erhöhte Grundzulage für Berufseinsteiger bis 25 Jahre im ersten Jahr von 375 Euro. 

- die Kinderzulage von 185 Euro wird für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gewährt (erhöhte Zulage für ab 2008 geborene Kinder von je 300 Euro).

Selbst wenn du nicht zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis zählst, hast du über einen unmittelbaren Ehepartner, der eine eigene Riester-Rente bespart, Anspruch auf die Zulagen. Dafür ist dann ein jährlicher Beitrag von 60 Euro in eine eigene Riester-Rente einzuzahlen.

Als unmittelbar förderberechtigte Person kannst du den Gesamtbeitrag, den du für Riester-Renten aufwenden, bis zu einem Betrag von 2.100 Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) zuzüglich Zulagen im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben geltend machen. Daraus kann sich dann eine zusätzliche Steuerersparnis ergeben, die dir von deinem Finanzamt erstattet wird.

Ab Vollendung des 62. Lebensjahres und bis zum 85. Lebensjahr ist der Beginn der Rentenzahlung möglich. Zu diesem Termin kannst du zusätzlich zur Rentenzahlung eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30 Prozent des gebildeten Kapitals wählen.

Ob und welche Form einer geförderten Altersvorsorge für dich die passende darstellt, ist individuell von deinen persönlichen Lebensumständen (Beruf, Einkommen, Familie, ect.) und deinen Wünschen abhängig.

Ich empfehle dir daher dich bei einem Versicherungsfachmann oder Makler beraten zu lassen um die bestmögliche Absicherung für dich zu finden.

Ich hoffe, meine Informationen zu diesem Thema helfen dir weiter.

Viele Grüße

Angie vom Allianz Hilft Team

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Hallo LittleLivia,

ob du bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung Steuern zahlen musst oder nicht, hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005 müssen die positiven Erträge (Gewinne) des zur Auszahlung Verfügung stehenden Kapitals wie folgt versteuert werden:

1. 25 Prozent Abgeltungsteuer
2. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
3. ggf. Kirchensteuer

Deine Versicherungsgesellschaft führt in diesem Fall die Steuern direkt ans Finanzamt ab. In der Ablauf- oder Kündigungsbestätigung kannst du sehen, in welcher Höhe Steuern fällig werden.

Ein Tipp zum Thema Steuer sparen:

Du kannst bei deiner Versicherung einen Freistellungsauftrag stellen. Im Jahr stehen dir insgesamt 801,00 EUR als Alleinstehender/1.602,00 EUR als Verheirateter zur Verfügung um positive Erträge bei deinen Kreditinstituten und Versicherungen freizustellen. So werden müssen die Steuern nicht oder nur anteilig ans Finanzamt abgeführt werden.

Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.

Viele Grüße,

Angie vom Allianz Hilft Team

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Hallo Lilianafogo,

du sprichst mit deiner Frage ein wichtiges Thema an.

Die Erwartung einer möglichweise stärkeren globalen Wachstumsabschwächung, verbunden mit der steigenden Inflationsrate, sowie geopolitische Risiken verunsichern viele Menschen.

Ich kann verstehen, dass diese Entwicklungen zu Zukunftssorgen führen können.

Wie hoch dein gesetzlicher Rentenanspruch einmal sein wird, kannst du aus deiner Renteninformation ablesen. Jeder gesetzlich Rentenversicherte, der mindestens 27 Jahre alt ist und bereits fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt jährlich eine Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung zugeschickt.

Durch die steigende Lebenserwartung und sinkende gesetzliche Renten ist eine private Altersvorsorge auch heute fast unumgänglich.

Über unseren Rentenrechner kannst du anhand deiner persönlichen Angaben und deiner Wunschrente einmal deinen Rentenscore ermitteln:

Mit dem Rentenrechner die Vorsorgequalität ermitteln | Allianz

Es gibt viele Möglichkeiten wie du zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen und deine Altersvorsorge gestalten kannst, z.B.

• private Rentenversicherungen
• betriebliche Rentenversicherungen
• Eigentum, wie Immobilien
• Vermögensanlage in Wertpapieren

Lebens- bzw. Rentenversicherungen sind auch heutzutage als Altersvorsorge sinnvoll.

Denn, je nach Produkt kannst du entscheiden, welche Bestandteile der Vertrag enthalten soll. So kannst du wählen, ob eine Versicherungsleistung zu einem festgelegten Zeitpunkt zur Auszahlung kommen soll oder du zum Beispiel durch eine Risikolebensversicherung eine Absicherung für den Fall deines Todes treffen möchtest.

Die Beiträge, die du dabei als Versicherungsnehmer zahlst, sind die Voraussetzung für die Leistung, die dir dein Versicherer bietet. Häufig können in Verträge, die der Altersvorsorge dienen auch ein Todesfallschutz oder eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden.

Auch Wertpapiere bieten dir die Chance, hohe Gewinne zu erzielen. Kursverluste können aber eine schwerwiegende Auswirkung haben, wenn es sich dabei um deine private Altersvorsorge handelt.

Ein Vergleich zwischen Lebens- bzw. Rentenversicherungen und Wertpapieren ist nur schwer möglich.

Denn, je nach Wertentwicklung der ausgewählten Investments, der Anlagedauer und der Kosten, die für die Kaufordern gegebenenfalls fällig werden können, variiert die Leistung sehr stark.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten heute Lebens- bzw. Rentenversicherungsprodukte an, bei denen du von den positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt profitieren kannst. Je nach Tarif wählst du dabei eine private Altersvorsorge, welche in chancenorientierte Kapitalanlagen investiert, um so den hohen Vorsorgebedarf auch bei niedrigen Zinsen auszugleichen.

Gerade die Vielseitigkeit an Anlagemöglichkeiten gibt dir die Möglichkeit, das passenden für sich selbst zu finden.

Ob eine Lebens- bzw. Rentenversicherung, eine Risikolebensversicherung oder Wertpapiere die richtige Absicherung für dich darstellen, ist individuell von deinen Bedürfnissen abhängig. Ein Versicherungsberater bzw. Makler vor Ort kann dir hier helfen, die für dich passende Vorsorge zu finden. 

Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.

Viele Grüße,

Angie vom Allianz Hilft Team

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Hallo Hessen001,

das ist eine wirklich gute Frage, die derzeit viele Menschen in Deutschland beschäftigt.

Ich finde es toll, dass du dich mit dem Thema private Altersvorsorge auseinandersetzt, denn Tatsache ist, dass die gesetzliche Rente den allermeisten von uns nicht mehr reichen wird. Wir müssen uns deshalb selbst um unsere Altersvorsorge kümmern.

Wie hoch dein gesetzlicher Rentenanspruch sein wird, kannst du aus deiner Renteninformation ablesen. Jeder gesetzlich Rentenversicherte, der mindestens 27 Jahre alt ist und bereits fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt jährlich eine Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung zugeschickt.

Über unseren Rentenrechner kannst du anhand deiner persönlichen Angaben und deiner Wunschrente deinen Rentenscore ermitteln:

Mit dem Rentenrechner die Vorsorgequalität ermitteln | Allianz

Durch die steigende Lebenserwartung und sinkende gesetzliche Renten ist eine private Altersvorsorge heute fast unumgänglich. Es gibt viele Möglichkeiten wie du zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen und deine Altersvorsorge gestalten kannst, z.B.

• private Rentenversicherungen

• betriebliche Rentenversicherungen

• Eigentum, wie Immobilien

• Vermögensanlage in Wertpapieren

Die Riester-Rente stellt eine Form der privaten Rentenversicherung dar. Einer der Hauptgründe für die Auferlegung der Riester-Rente sind das sinkende netto Standardrentenniveaus. Denn immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegenüber. Gerade für Familien mit Kindern kann die Riester Rente sinnvoll sein und die Altersvorsorge schon frühzeitig sichern.

Welcher Rentenversicherungsvertrag für dich Sinn macht, kannst du am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Versicherungsfachmann erfahren. Im Beratungsgespräch könnt ihr dann genau besprechen was dir besonders wichtig ist und welches Produkt in deinem Fall passend ist, so kannst du auch die für dich "falschen Produkte" ausschließen.

 Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.

Viele Grüße,

Angie vom Allianz Hilft-Team

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Hallo meredith44,

die Steueridentifikationsnummer (IDNR) ist eine elfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt und sich auch bei Umzug oder Heirat nicht ändert. Sie wird von den Finanzbehörden bis zu 20 Jahre über den Tod hinaus gespeichert. Die IDNR wurde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Laufe des Jahres 2008 versendet und soll zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens führen. Die Steueridentifikationsnummer wird die Steuernummer bei der Einkommensteuer ersetzen.

Auch bei deinen Versicherungen spielt die Steueridentifikationsnummer eine große Rolle. Nach § 22a Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Versicherungsträger dazu verpflichtet der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich Informationen über gezahlte Kapital- und Rentenleistungen zu übermitteln. Über die Steueridentifikationsnummer kann die Finanzverwaltung über eine Rentenbezugsmitteilung die Informationen automatisch der richtigen Person zuordnen. Folgende Daten müssen der ZfA mit der IDNR immer übermittelt werden: Familienname, Geburtsdatum, Inlandsadresse (Wohnort, Postleitzahl) und ggf. die Auslandsadresse (Auslands-Wohnsitz, Wohnsitzstaat).

Daten wie der frühere Name, Vorsatzwort, Titel, Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsstaat und Sterbedatum sowie die Straße, Hausnummer und Adressergänzungen bei In- und Auslandsadressen werden der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen vom Versicherungsanbieter nur übermittelt, wenn diese Angaben bekannt sind. Es handelt sich dabei um keine Pflichtangaben.

Ich hoffe das hilft weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz hilft Team.

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Hallo elspaso,

Steueridentifikationsnummer (IDNR) findest du auf dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamt für Steuern.

Wenn dir die Steueridentifikationsnummer (IDNR) nicht mehr vorliegt, kannst du diese beim Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen. Beim Finanzamt kann die IDNR aus Datenschutzgründen nicht erfragt werden.

Die Steueridentifikationsnummer (IDNR) ist eine elfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt und sich auch bei Umzug oder Heirat nicht ändert. Sie wird von den Finanzbehörden bis zu 20 Jahre über den Tod hinaus gespeichert. Die IDNR wurde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Laufe des Jahres 2008 versendet und soll zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens führen. Die Steueridentifikationsnummer wird die Steuernummer bei der Einkommensteuer ersetzen.

Alternativ kann man die IDNR auch Online beantragen, hier wirst du fündig:

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html;jsessionid=4C3FC34D91EF9DA0170A83D4E244E0E8.live6832

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz hilft Team.

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Hallo Fap87,

zu deiner Frage kann ich dir einige grundsätzliche Informationen zum Freistellungsauftrag mit an die Hand geben.

Mit dem Freistellungsauftrag gibst du Finanzunternehmen die Anweisung anfallende Zinsen aus Kapitalerträgen automatisch vom Steuerabzug freizustellen. Ohne einen erteilten Freistellungsauftrag oder bei Überschreiten des erteilten Betrages sind Kreditinstitute verpflichtet die sogenannte Abgeltungssteuer (auch Kapitalertragssteuer genannt) direkt an das Finanzamt abführen.

Du kannst in deinem Fall bei beiden Banken einen Freistellungsauftragstellen. Im Jahr stehen dir insgesamt 801,00 EUR als Alleinstehender/1.602,00EUR als Verheirateter zur Verfügung um positive Erträge bei deinen Kreditinstituten und Versicherungen freizustellen. Die Institute melden dann, dass du bereits den Betrag XY deines Sparerpauschbetrages verbraucht hast.

Die Berechnung bei dir erfolgt dann wie folgt:

Erträge: 3.300 EUR; Von der Kapitalertragssteuer befreite Erträge: 801 EUR; Kapitalertragssteuersatz: 25; Solidaritätszuschlag: 5,5 (berechnet sich von der Kapitalertragssteuer

3.300 - 801 = 2.499 (zu versteuernder Ertrag)

2.499 x 25 Prozent = 624,75 (Kapitalertragssteuer)

624,75 x 5,5 Prozent = 34,36 (Solidaritätszuschlag)

Alte Steuerlast - Neue Steuerlast = Rückzahlungsbetrag

(825 + 72,6) - (624,75 + 34,36) = 238,49 EUR

Du stellst mit dem Freistellungsauftrag nicht die Steuer direkt frei, sondern die Zinsen auf die du Steuern zahlen musst, daher erhältst du auch keine Rückerstattung in Höhe von 801 EUR.

Viele Grüße,

Christina vom Allianz Hilft Team

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Hallo Annaca0510,

eine Lebensversicherung wird häufig als Sicherheit bei der Bank hinterlegt um einen Kredit abzusichern, wie in deinem Fall. Um diese Sicherheit an die Bank vertraglich zu vereinbaren, regelt man dies erfahrungsgemäß über eine Abtretung des Vertrages. Das bedeutet, dass du als Versicherungsnehmer deine Rechte und Forderungen an der Versicherung für eine gewisse Zeit an einen Kreditgeber – wie eine Bank – abgeben und auf die Versicherungsleistungen verzichten. Die Versicherungsleistung kann vollständig oder auch nur teilweise an die Bank abgetreten werden. Die Rechte und Ansprüche an die Versicherung gehen somit an den Kreditgeber über.

Eine Abtretung kann durch eine Anzeige beim Versicherungsunternehmen freigegeben werden. Deine Bank muss diese Freigabe unterzeichnen. Danach kannst du wieder im vollen Umfang über deine Versicherung verfügen.

Für die Freigabe gehst du am besten direkt auf deine Bank zu. Dein Ansprechpartner kann direkt prüfen ob die Sicherheit der Lebensversicherung noch benötigt wird oder nicht und die entsprechenden Formulare einreichen.

Ich hoffe diese Information hilft Dir weiter

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team.

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Hallo Nummervier444,

Du hast eine Versicherung nach dem Alterseinkünftegesetz mit staatlicher Förderung abgeschlossen. In diesen Vertrag fließen neben deinen eigenen Beiträgen staatlich Zulagen. Möglicherweise hast du zusätzliche Steuerermäßigungen erhalten.

Da deine Versicherung bei Kündigung nicht mehr für die Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich um eine schädlich Verwendung. Deshalb müssen Versicherungsunternehmen die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden. Da die in deinem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und an die ZfA zurück zu zahlen sind. Die Rückzahlung übernimmt erfahrungsgemäß deine Versicherung, Sie zieht diesen Betrag direkt von der Kündigung- Leistung ab und zahlt dir den restlichen Betrag aus.

Du bekommst eine Bescheinigung, aus der genau hervorgeht wie sich deine Leistung zusammen setzt und welcher Betrag aufgrund von Steuerermäßigungen zurückgefordert wird.

Fazit: Ja, du musst die Steuervorteile wieder zurück zahlen, aber erfahrungsgemäß musst du dich nicht selbst um die Überweisung kümmern.

Viele Grüße,

Christina vom Allianz Hilft Team.

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Hallo harmsa,

die Steueridentifikationsnummer (IDNR) findest du auf dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamt für Steuern.  

Wenn deinem Sohn seine Steueridentifikationsnummer (IDNR) nicht mehr vorliegt, kannst du diese beim Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen. Beim Finanzamt kann die IDNR aus Datenschutzgründen meist nicht ohne weiteres erfragt werden.

Die Steueridentifikationsnummer (IDNR) ist eine elfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt und sich auch bei Umzug oder Heirat nicht ändert. Sie wird von den Finanzbehörden bis zu 20 Jahre über den Tod hinaus gespeichert. Die IDNR wurde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Laufe des Jahres 2008 versendet und soll zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens führen. Die Steueridentifikationsnummer wird die Steuernummer bei der Einkommensteuer ersetzen.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team

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Hallo Flow3889,

das ist eine wirklich knifflige Frage, denn die Antwort ist von vielen Kriterien abhängig.

Es gibt vom Bundesministerium für Finanzen eine Broschüre mit relativ guten Erklärungen, diese findest du hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-08-24-Besteuerung_von_Alterseinkuenften.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Gemäß der Durchführungsverordnung, die im Einkommenssteuerrecht festgelegt wurde, wird der zu versteuernde Ertragsanteil auf Basis der Dauer der Rentenzahlung (Bezugszeit der Rente) festgelegt. Demnach erhöht sich der Ertragsanteil, je länger die Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird. Bei einer Bezugsdauer von drei Jahren liegt der zu versteuernde Ertragsanteil bei zwei Prozent, wird die Rente zehn Jahre bezogen, müssen bereits zwölf Prozent versteuert werden.

Ich hoffe diese Informationen helfen Dir weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team

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Hallo MeaVita,

wenn ich das richtige verstanden habe, dann bist du Kunde bei einer Bank. Du hast dort also z.B. dein Girokonto und deine RiesterRente. Nun willst du dein Girokonto bei der derzeitigen Bank kündigen und bei einer neuen Bank eines eröffnen.

Wenn das der Fall ist, dann musst du deinen Riester-Vertrag nicht Kündigungen. Du kannst das Girokonto auflösen und den Riester-Vertrag davon unberührt lassen. Du solltest allerdings beachten, dass die Beitragsabbuchung zukünftig von deinem neuen Konto erfolgt.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team.

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Hallo dominikM,

nein, musst du nicht. Der Berufseinsteigerbonus wird automatisch mit der Beantragung der regulären Grundzulage beantragt. Wenn du die Voraussetzungen für den Bonus erfüllst, dann wird er dir automatisch gutgeschrieben.

Ab 2008 wird in Zusammenhang mit dem Eigenheimrentengesetz ein sog. Berufseinsteiger-Bonus für unmittelbar Förderberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingeführt. Dieser Bonus erhöht die Grundzulage einmalig um 200 Euro. Es ist kein separater Antrag erforderlich, der Bonusbetrag wird automatisch bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt. Der Bonus gilt auch für Riester- Verträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden.

Der Berufseinsteigerbonus wird spätestens für das Beitragsjahr bezahlt, in dem der Bezugsberechtigte das 25 Lebensjahr vollendet. Erfahrungsgemäß bekommst du ihn allerdings gleich im erst möglichen Jahr.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team.

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Hallo NamNam1938,

das mit der Berechnung der Rentenhöhe ist etwas kompliziert, weil Sie sehr individuell Berechnet wird.  Grundlage für die Rentenhöhe ist die Summe der Beiträge die du bis zum Rentenbezug zahlen wirst.

Es gibt eine Formel für die Berechnung der Altersrente:

monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Was sind Entgeltpunkte?

Diese Punkte errechnen sich grundsätzlich aus dem versichertem Arbeitsentgelt (dein Verdienst). Bei der Rentenberechnung wird dieses Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet. Damit ergibt sich genau ein Entgeltpunkt, wenn dein Jahresverdienst dem Durchschnitt entspricht. Liegt dein Verdienst über dem Durchschnitt, dann erhältst du einen höheren Entgeltpunktwert. Wenn dein Verdienst also das 1,5 fache des Durchschnitts beträgt, dann bekommst du 1,5 Entgeltpunkte.

Was ist der Zugangsfaktor?

Mit diesem Faktor werden Zu- und Abschläge bei der Formel berücksichtigt. Wenn weder Zu- noch Abschläge zu berücksichtigen sind, dann beträgt der Faktor 1.

Abschläge fallen z.B. an, weil du die Rente vorzeitig in Anspruch nimmst. Einen Zuschlag kannst du bekommen, wenn du länger arbeitest, als die Regelaltersrente es vorsieht. Derzeit liegt diese Grenze bei 67 Jahren.

Was ist der aktuelle Rentenwert?

Der Rentenwert drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Punkt Entgeltpunkt entspricht. Dieser Wert wird regelmäßig angepasst.  Der aktuelle Rentenwert beträgt 31,03 EUR.

Was ist der Rentenartfaktor?

Da die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur Altersrente, sondern auch Ewerbsminderungsrente, Witwenrente oder auch Waisenrente zahlt, gibt es für jede Rente einen bestimmten Faktor. Bei der Altersrente beträgt der immer 1.

Du siehst, es ist etwas kompliziert.  Du bekommst allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Berechnung von der deutschen Rentenversicherung. den sogenannten Rentenversicherungsverlauf.

Den ersten Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der Renteninformation, wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und 5 Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sobald man 43 Jahre alt ist, bekommt man von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 erhält man dann alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf. Man kann sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen.

Ich hoffe diese Information hilft dir weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team.

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Hallo ostfriesenbla,

wenn es sich um deinen ersten Job handelt, dann ist es gut möglich, dass du noch keine Sozialversicherungsnummer hast.

Diese Nummer findest du auf deinem Sozialversicherungsausweis, dieser wird einmalig bei Start ins Berufsleben automatisch von der Rentenversicherung per Post versendet. In diesem Schreiben sind der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer vermerkt.

Geht der Ausweis verloren oder wird unbrauchbar, kann er bei der Krankenkasse oder dem jeweiligen Rentenversicherungsträger  angefordert werden.

Unter deinen Sozialversicherungsnummer werden alle Daten gespeichert, die für die spätere Rente wichtig sind, festgehalten. Dazu gehören Ausbildungs-, Berufs- und Kindererziehungszeiten, aber auch Zeiten, in denen du einen Angehörigen pflegst. Daher wird diese Nummer auch umgangssprachlich häufig als Rentenversicherungsnummer bezeichnet.

Ich hoffe diese Information hilft dir weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team.

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Hallo Misan1,

dein erster Arbeitgeber kann dich auch vorerst ohne Sozialversicherungsnummer anmelden. Deine Krankenkasse meldet dann automatisch an die deutsche Rentenversicherung, dass du eine Beschäftigung aufgenommen hast. Die deutsche Rentenversicherung schickt dir dann den Sozialversicherungsausweis per Post zu. Das kann bis zu 6 Wochen dauern. Du kannst die Nummer dann nachreichen, sobald du den Sozialversicherungsausweis mit der Post bekommen hast.

Auf dem Sozialversicherungsausweis sind der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer vermerkt. Alle Angaben sollten genau überprüft werden. So können die Beiträge für die spätere Rente von Anfang an richtig verbucht werden. Außerdem dient das Dokument als Nachweis dafür, dass ein Arbeitnehmer legal beschäftigt ist. Darum sollte der Ausweis sorgfältig aufbewahrt werden.

Ich hoffe das hilft Dir weiter

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team.

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Hallo ovomaltine30,

am schnellsten bekommt die Nummer über deine Krankenkasse. An deiner Versichertenkarte kannst du sehen, wo du versichert bist. Über das Internet findest du die Rufnummer und kannst dich so dort melden.  

Da es sich um deinen ersten Job handelt, kann dein Arbeitgeber dich auch vorläufig ohne Sozialversicherungsnummer anmelden. Du erhältst dann automatisch einen sogenannten Sozialversicherungsausweis von der deutschen Rentenversicherung per Post zugesendet. Auf diesem Ausweis steht sind Name, Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer vermerkt. Geht dir dieser Ausweis verloren oder wird unbrauchbar, kann er bei der Krankenkasse oder dem jeweiligen Rentenversicherungsträger angefordert werden.

Ich hoffe diese Information hilft dir weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team

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Hallo mrymen,

bei solchen Versicherungen ist oft ein zusätzlicher Baustein inbegriffen. Dieser heißt "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit".

In den meisten Fällen bedeutet dies, das die Versicherung dich von der Beitragspflicht aller Bausteine der Versicherung befreit, du also keine Beiträge mehr zahlen musst. Obwohl die nichts mehr einzahlst, kommt am Ende die vereinbarte Leistung zur Auszahlung. Vereinfacht erklärt: Die Versicherung übernimmt für die Zeit der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für dich.

Ob das in deinem Fall genauso ist, müsste man nochmal in den Bedingungen nachlesen. Du kannst auch bei deiner Versicherung anrufen bzw. schreiben und dich so erkundigen. Erfahrungsgemäß kann man dir sofort weiterhelfen.

Viele Grüße

Christina vom Allianz hilft Team.

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