Hallo tiesto11,

die Schadenfreiheitsklasse ist grundsätzlich personengebunden und kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen von einem Dritten auf dich übertragen werden.

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist zum Beispiel bei den meisten Versicherungen möglich zwischen:

  • Ehegatten bzw. Lebenspartnern
  • Eltern und deren Kindern
  • Großeltern und deren Enkeln
  • Geschwistern
  • Schwiegereltern und Schwiegerkindern

Der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes muss auf seinen Anspruch zu deinen Gunsten verzichten, d.h. er verliert den Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Darüber hinaus musst du glaubhaft machen, dass du das Fahrzeug selbst überwiegend gefahren bist. Das bedeutet für dich, dass du nur die Jahre übernehmen kannst in denen du auch einen Führerschein hattest (in deinem Fall also 7 Jahre).

Die Schadenfreiheitsklasse kannst du natürlich auch beim Wechsel der Versicherung unter den oben genannten Voraussetzungen mitnehmen.
Weitere Informationen findest du auch unter

https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsrabatt/?AZMEDID=Koop_PR-KFZ.Versicherung_KA-NN_PA-gutefrage_TP-Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Martin von der AllSecur

...zur Antwort

Hallo helmuth,

in der Kfz-Versicherung hängt dein Beitrag von verschiedenen Merkmalen ab. Eines dieser Merkmale ist die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Zeit. Die sogenannte Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre du bereits ohne Unfall gefahren bist. Dabei kommt es nur auf die Unfälle an, die du verursacht hast. Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden bist, hat das keinen Einfluss auf deine Schadenfreiheitsklasse.

Wenn du zum Beispiel eine Schadenfreiheitklasse 12 hast, bedeutet das, dass du bereits 12 Jahre ohne Schaden gefahren bist. Hast du dann einen Schaden, verlierst du meistens nicht deine kompletten schadenfreien Jahre, aber du wirst in eine niedrigere Klasse eingestuft. Zum Beispiel von 12 zu 3. Bei kleinen Schäden lohnt es sich manchmal den Schaden selbst zu bezahlen um eine Beitragserhöhung der Versicherung zu vermeiden.

Hinter der Klasse steht ein bestimmter Prozentwert, der angibt wie teuer dein Beitrag ist. Eine genaue Auflistung welcher Prozentsatz hinter der Schadenfreiheitsklasse steht, findest du in den Bedingungen deiner Versicherung. Dort steht auch, welche Rückstufungen in deinem konkreten Fall gelten.

Weitere Informationen findest du auch unter

https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsrabatt/?AZMEDID=Koop\_PR-KFZ.Versicherung\_KA-NN\_PA-gutefrage\_TP-Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Martin von der AllSecur

...zur Antwort

Hallo MrBaba999,

dein Auto darf nur von den Personen gefahren werden, die du bei der Antragsstellung auch angegeben hast. Wenn du dort bereits „beliebige Fahrer“ hinterlegt hast, darf jeder dein Auto fahren. Wenn du nur dich selbst als Fahrer eingetragen hast, darfst auch nur du fahren. Die Information welchen Fahrer du bei der Antragsstellung eingetragen hast findest du auf deinem Versicherungsschein.

Achtung vor Beitragserhöhung und Vertragsstrafe: Das Merkmal Fahrerkreis wirkt sich auf deinen Beitrag aus. Wird das Fahrzeug von einem Fahrer gefahren, der nicht genannt wurde, führt dies zu einer Beitragserhöhung und kann außerdem Vertragsstrafen zur Folge haben.

Du kannst das Merkmal aber jederzeit ändern: Wenn du eine weitere Person oder „beliebige Fahrer“ als Fahrerkreis Ihres Fahrzeugs eintragen möchtest, dann setzt du dich am besten mit deiner Versicherung in Verbindung. Oft kann man dieses Merkmal bereits mit einem Telefonanruf umstellen lassen.

Weitere Informationen findest du auch unter

https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/?AZMEDID=Koop_PR-KFZ.Versicherung_KA-NN_PA-gutefrage_TP-Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Martin von der AllSecur

...zur Antwort

Hallo jennifer8,

deine Kfz-Versicherung kannst du einmal im Jahr wechseln. In den meisten Fällen ist der Termin hierfür der 31.12. des Jahres. Allerdings gibt es auch Versicherer, bei denen das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das bedeutet dein Kündigungstermin kann theoretisch auch unter dem Jahr sein. Am besten schaust du in deinem Versicherungsschein nach welches dein Kündigungstermin ist.

Um die Kfz-Versicherung zu wechseln musst du deine bisherige Versicherung mindestens einen Monat vorher kündigen. Darüber hinaus kannst du auch dann einen neuen Versicherer suchen, wenn du ein neues Auto anmeldest.

Neben der Kündigung musst du selbstverständlich einen neuen Vertrag abschließen. Dazu musst du einen Versicherungsantrag ausfüllen und diesen an den Versicherer senden. Bei einigen Anbietern kannst du das auch komfortabel online machen. Deine neue Versicherung meldet dann automatisch der Zulassungsstelle, dass dein Auto weiterhin versichert ist.

Weitere Informationen findest du auch unter

https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/kuendigen/#wechseln/?AZMEDID=Koop_PR-KFZ.Versicherung_KA-NN_PA-gutefrage_TP-Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Martin von der AllSecur

...zur Antwort

Hallo emanuelciotti,

die Vollkasko zahlt dann, wenn du einen Unfallschaden an deinem Auto hast, den du selbst verschuldet hast oder wenn eine fremde Person dein Fahrzeug mutwillig beschädigt hat.

Um zu ermitteln ob eine Vollkasko für dich sinnvoll ist gibt es eine wichtige Faustregel: Generell kann man sagen, dass es sinnvoll ist ein neues Fahrzeug, welches nicht älter als 6 Jahre ist oder immer noch hohen Wert (>10.000 EUR) hat mit Vollkasko zu versichern.

Allerdings solltest du unbedingt auch deine individuelle Situation abwägen, es kann nämlich auch in anderen Fällen sinnvoll sein, dein Fahrzeug mit Vollkasko abzusichern. Wenn beispielsweise Reparaturkosten ein großes Loch in deine Kasse reißen würden und du auf dein Auto angewiesen bist, ist die Vollkasko auch wichtig.

Der Beitrag der Vollkasko ist übrigens umso niedriger, je länger du in der Vergangenheit unfallfrei gefahren bist.

Weitere Informationen findest du auch unter

https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/vollkasko/?AZMEDID=Koop_PR-KFZ.Versicherung_KA-NN_PA-gutefrage_TP-Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Martin von der AllSecur

...zur Antwort

Hallo PeterPepper,

eine Autoversicherung beinhaltet immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier ist der Schaden abgesichert, den du bei einem Unfall einer anderen Person oder Sache zufügst. Diese Versicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Die Teilkasko ist eine Versicherung, die Schäden an deinem eigenen Fahrzeug absichert. Sie beinhaltet bestimmte Leistungen, die jedoch bei unterschiedlichen Versicherungen auch voneinander abweichen können. Die gängigsten Leistungen sind:
- Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag oder Überschwemmung
- Diebstahl und Raub
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Zusammenstoß mit Wild oder Tieren
- Tierbisse (z.B. Marderbiss)

Die Vollkasko sichert neben den Leistungen der Teilkasko noch weitere Schadenereignisse ab:
- Eigenschaden bei einem Unfall
- Vandalismus, d.h. wenn Ihr Fahrzeug von jemand anderem beschädigt wurde

Weitere Informationen findest du auch unter

https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/?AZMEDID=Koop_PR-KFZ.Versicherung_KA-NN_PA-gutefrage_TP-Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Martin von der AllSecur

...zur Antwort

Hallo VitoScaletto,

je nach Versicherungsgesellschaft ist es unterschiedlich welche Angaben für die Berechnung benötigt werden, deshalb ist es schwierig hier eine pauschale Antwort zu geben.

Bei der Allsecur sind beispielsweise folgende Daten beitragsrelevant : Herstellernummer, Typschlüsselnummer, jährliche Fahrleistung, Führerscheindatum, Schadenfreiheitsklasse, Erstzulassungsdatum des Autos und die erste Zulassung auf den Versicherungsnehmer.

Natürlich spielt auch der Versicherungsumfang eine Rolle beim Preis.

Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgegeben und du musst sie abschließen. Die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind optional, wenn du auch dein eigenes Auto gegen Schäden schützen möchtest. Eine Teilkaskoversicherung ist in der Regel günstiger als eine Vollkaskoversicherung.

Wir können dir sehr gerne ein Angebot unterbreiten! Du erreichst uns unter der Nummer 069/99999 111 4.

Alternativ kannst du dir auch selbst den Preis für deine Versicherung unter www.allsecur.de berechnen.

 

Martin von der Allsecur

...zur Antwort

Hallo TheMasochist,

 

bei manchen Versicherern ist die Übertragung von Rabatten zwischen Stiefvater und Stiefsohn leider nicht möglich.

Daher solltest du dich bei deinem Versicherer erkundigen, zwischen welchen Personen eine Übertragung möglich ist.

Aus deiner Frage geht nicht hervor, ob Ihr in einem Haushalt wohnt oder nicht.

Auch das kann relevant für eine Übertragung sein.

Generell kannst du dir nur die Anzahl der schadenfreien Jahre übertragen lassen, die du dir selber hättest erfahren können. Da du deinen Führerschein erst seit einem Jahr besitzt, wäre das in deinem Fall nur 1 Jahr.

 

Martin von der Allsecur.

 

...zur Antwort

Hallo 97Ghost97,

die eVB-Nummer ist der Nachweis darüber, dass dein Fahrzeug vorläufig versichert ist. Die eVB-Nummer hat man früher auch Deckungskarte oder Doppelkarte genannt.

Mit dieser Nummer kannst du bei der Zulassungsstelle dein Auto zulassen.

Wenn du dein Auto bei der Zulassungsstelle zugelassen hast, darfst du sofort fahren, da du mit der eVB-Nummer vorläufigen Versicherungsschutz hast.

Dein endgültiger Vertrag mit der Versicherung kommt erst später zustande, wenn du den Antrag an deine Versicherung übergeben hast.

Die Kfz-Steuer hat übrigens keinen Einfluss auf deinen Versicherungsschutz.

Für dich heißt das : Du brauchst dir keine Gedanken zu machen und kannst direkt nach der Zulassung losfahren!

 

Martin von der Allsecur

 

 

 

...zur Antwort

Hallo Propfer1,

mit der Hausratversicherung bekommst du im Schadenfall den Neuwert des Gegenstandes ersetzt.

Das bedeutet, du erhältst den Beitrag, den du brauchst, um den Gegenstand neu zu kaufen.

Dabei spielt es keine Rolle, wie alt der zerstörte oder beschädigte Gegenstand war.

Weitere Informationen findest du unter :

 

https://www.allsecur.de/faq/hausratversicherung/?AZMEDID=Koop_PR-Hausrat_KA-NN_PA-gutefrage_TP-Antworten

Martin von der Allsecur

 

 

...zur Antwort

Hallo Biber1968,

leider ist dein geschildeter Schaden nicht in der Vollkasko abgesichert ( da kein Eigenverschulden)

Ich gehe davon aus, dass du keinen Ausland Schadenschutz alsextra Baustein in deiner Kfz-Versicherung besitzt.

Beim Auslandsschadenschutz ersetzen wir den Schaden so, alsob der ausländische Unfallverursacher bei der Allsecur versichert wäre – nach deutschemSchadenersatzrecht und deutschen Standards.

Bei allen Auslandsreisen mit dem versicherten PKW von bis zufortlaufend 12 Wochen sind Sie und alle Fahrzeuginsassen versichert.

Das folgende Beispiel verdeutlicht,wie wir dafür sorgen, dass dein Urlaub trotz Unfall keine Strapaze wird:

Mit der Familie auf dem Weg nach Spanien fährt in Frankreich einniederländisches Fahrzeug auf. Eine Weiterfahrt mit dem beschädigten Fahrzeugbis Spanien ist noch möglich. Mit dem Ausland Schadenschutz wird in Spanieneine Notreparatur organisiert und du erhältst von uns einen Mietwagen für dieZeit der Reparatur.
Dies machen wir alles während du deinen Urlaub genießen kannst.

Tipp: Eine Ausland Schadenschutz-Versicherung erhältstdu bei der Allsecur schon für 7,00 Euro jährlich!

Da die Schuldfrage soweit klar ist, wird sich deineRechtschutzversicherung entsprechend kümmern.

Wenn du öfters ins Ausland fährst, solltest du dir Gedankenüber eine solche Ausland Schadenschutz Versicherung machen. Es lohnt sich aufjeden Fall!

Martin von der Allsecur


...zur Antwort

Hallo Klugshicer,

du solltest dich bei der Versicherung melden.

Vielleicht hat deine Versicherung den Beitrag bereits abgebucht, daher prüfe auch mal deine Kontoauszüge.

Ein Tipp: Manche Versicherungen geben dir die Möglichkeit, den genauen Einzugstermin zubestimmen. Daher rufe bei deiner Versicherung an und bestimme selbst, wann genau der Beitrag von deinem Konto abgezogen werden soll.

Martin von der Allsecur

...zur Antwort

Hallo PrinceSamu,

heutzutage gibt es viele Online-Plattformen, wo du dir sehr einfach selbst einen Beitrag berechnen kannst.

Du kannst gerne mal auf unsere Homepage gehen http://www.allsecur.de/">www.allsecur.de und dir über den Tarifrechner einen Beitrag berechnen.

Wenn du an keine Werkstatt gebunden bist, kannst du dort den Zusatzbaustein  KaskoDirekt wählen und zusätzlich noch sparen.

Es gibt viele Faktoren, die den Beitrag beeinflussen (Fahrleistung, Zahlweise, Typ und Regionalklassen, Schadenfreiheitsklasse, Werkstattbindung, Selbstbeteiligungen..)

Gerne kannst du dich auch telefonisch bei uns melden, wir helfen dir weiter 069/99999 111 4.

Martin von der Allsecur

...zur Antwort

Hallo Anna7878,

Portmonee, Geld, Karten, Laptop und Führerschein gehört nicht zum Autozubehör, daher wird hier deine Teilkasko nicht haften.

Du bist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen (Sichern gegen Wegrollen, Schließen von Fenstern und Türen).

Hier liegt tatsächlich ein Eigenverschulden deiner Mutter vor.

Wenn deine Mutter „grobe Fahrlässigkeit“ in Ihrer PHV mitversichert hat, solltet Ihr mal Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.

Wenn du eine Hausratversicherung  ( Außenversicherung ) hast, nimm bitte Kontakt mit der Versicherung auf, hier könntest du auch nachfragen.

Nachfragen kostet nichts!

Martin von der Allsecur.

...zur Antwort

Hallo Nickname99,

das hört sich ziemlich nach Vorsatz an.

Hier muss klar sein, ob es „versehentlich“ passiert ist, oder mit Vorsatz.

Die gegnerische Versicherung wird sich quer stellen, wenn es Vorsatz war.

Da hilft im schlimmsten Falle tatsächlich nur eine Anzeige wegen Schadenersatz.

Trotzdem sollten deine Eltern mit seinen Eltern sprechen, vielleicht gibt es auch eine alternative Lösung.

Martin von der Allsecur

...zur Antwort
Versicherung: Gefälligkeitsschaden im gemeinsamen Haushalt

Hallo Leute!

Mein Name ist Jörg und ich wollte mich mal wegen eines Versicherungsproblems erkundigen bevor ich mich direkt an die Versicherung wende.

Folgendes Szenario:

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, wir sind nicht verheiratet und jeder ist für sich privat Haftpflicht versichert. Jetzt habe ich bei ihrem Auto die Batterie gewechselt, das habe ich auch schon bei unzähligen anderen Fahrzeugen gemacht, ansich kein Problem. Diesmal ist mir dabei jedoch ein Missgeschick passiert. Ich habe die alte Batterie aus dem Motorraum gehoben. Die Batterie hatte zwei einklappbare Henkel zum Tragen. Beim Rausheben ist einer davon abgerissen und die Batterie machte einen Satz in die Tiefe und landete auf dem Kotflügel. Dieser ist nun eingedrückt ;-(

Meine Freundin ist natürlich etwas sauer, wasich verstehen kann, motzt aber auch nicht groß rum, weil ich es ja nur gut meinte und ich normalerweise alles an ihrem Auto mache und bisher auch immer alles zu ihrer Zufriedenheit geklappt hat.

Dennoch muss der Schaden nun behoben werden. Ich war in der Vertragswerkstatt und diese sgten mir, dass der Kotflügel getauscht werden müsste, da die Beule genau in einer Falz sei und das Ergebnis beim Ausbeulen meist nicht gut werden würde. Selbstverständlich will ich, dass alles wieder in den Originalzustand versetzt wird, daher soll die Reparatur schon ordentlich sein.

Wie sieht es versicherungstechnisch jetzt dabei aus? Ich bin gegen Gefälligkeitsschäden versichert:

https://www.huk24.de/content/dam/huk24/bedingungen_produktinfo/haftpflicht/husb211_07_11.pdf

Unter römisch XXI zu finden.

Kann ich davon ausgehen, dass der Schaden problemlos bezahlt wird, oder gibt es ggf. Probleme wegen selbem Haushalt oder da es sich um ein KFZ handelt. Der Schaden ist ja nicht während der Fahrt passiert. Klar könnte die auch an ihre Vollkasko gehen, jedoch steigen dann ihre Prozente und sie war es ja auch nicht. Kann die Versicherung Vorgaben machen, wo der Schaden behoben werden soll? Ich würde den Wagen natürlich gerne zur Vertragswerkstatt bringen und nicht irgendwo in einen Hinterhof (das soll nicht heißen, dass alle Hinterhofwerkstätten schlecht sind, aber ich denke ihr versteht mein Anliegen).

Es wäre toll, wenn jemand hier besser Bescheid weiß und mir dazu vielleicht was sagen könnte.

Vielen Dank,

Jörg

...zum Beitrag

Hallo Jörg,

entscheidend ist hierein Tarif.

Prüfe hierzu nochmal deine Vertragsbedingungen und ggf. deinen Tarif.

Wenn Ihr beide einen Partnertarif habt, wird es schwierig bis unmöglich.

Schäden, die sich im gleichen Haushalt lebende Personen untereinander zufügen, sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Solltet Ihr jedoch einen „Single-Tarif“ haben, d.h. jeder für sich einen eigenen Haftpflicht Vertrag, habt ihr sehr gute Chancen.

Du kannst somit den Schaden an deine Versicherung weiterleiten.

Martin von der Allsecur. 

...zur Antwort

 Hallo Darwin23,

die Versicherungssumme (oder Deckungssumme) ist der Höchstbetrag, den Ihre Versicherung im Schadenfall bezahlt.

Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine gesetzliche Mindestdeckung, die eine Höhe der Versicherungssumme vorschreibt.

Es ist deshalb wichtig selbst zu prüfen, ob die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. https://www.test.de/Private-Haftpflichtversicherung-Checkliste-1355473-0/" target="_blank">Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.

Die meisten Versicherungen bietet Ihnen, je nach Tarif, eine Versicherungssumme zwischen 5 und 24 Millionen Euro.

Sorgenfrei tollpatschig sein dürfen, das gibt es bei der AllSecur schon ab 2,72 € im Monat!

Simulieren Sie sich einfach mal einen Beitrag unter folgendem Link:

https://www.allsecur.de/privathaftpflicht/?AZMEDID=Koop\_PR-Privathaftpflicht\_KA-NN\_PA-gutefrage\_TP-Antworten">https://www.allsecur.de/privathaftpflicht/?AZMEDID=Koop\_PR-Privathaftpflicht\_KA-NN\_PA-gutefrage\_TP-Antworten

...zur Antwort

Hallo Perschon,

generell zählt ein Gewitter/Regen/Sturm zum Elementarschaden.

Daher prüfe erst mal deine Police, ob du gegen Elementarschäden abgedeckt bist.

Solltest du nur gegen Leitungswasser abgedeckt sein (z. B. Schäden durch Rückstau) wäre dein Schaden leider nicht abgedeckt. Wenn aber Starkregen trotz einer Rück­stau­sicherung einen Rück­stau in der Kanalisation verursacht und den Keller über­flutet, hilft nur eine Elementarschaden-Zusatz­versicherung weiter.

Sie wird als Ergän­zung zur Gebäude­versicherung und zur Hausrat­versicherungangeboten

Wichtig: Wenn etwas passiert ist, muss der Haus­besitzer sich kümmern!

Ihn trifft die so genannte Schaden­minderungs­pflicht. In der Praxis heißt das zum Beispiel, dass er ein vom Sturm ein ge­drücktes Fenster mit einer Plane abdecken muss, damit nicht noch mehr Regen­wasser eindringt.

Die entstandenen Schäden sind der Versicherung unver­züglich zumelden. Betroffene sollten bei ihrem Versicherer anrufen oder eine E-Mail schi­cken. Beim ersten Anruf müssen sie meist noch keine genauen Angaben zu den Schäden machen. Sie sind aber verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten.

Ohne Nachweise, Belege oder Fotos, wird es sehr schwierig,Schadenersatz zu bekommen.

Daher immer Rechnungen behalten, Fotos erstellen zur eigenen Absicherung.

Frage bitte zuerst bei deiner Versicherung nach (nachfragen kostet nichts..) notiere dir alles (den etwaigen Wert) was du weggeschmissen hast und frage einfach mal nach.

Zum zweiten Sachverhalt würde ich erstmal die Vermieterin fragen ob denn eine Gebäudeversicherung besteht, die hier greifen könnte.

Viele Grüße

Martin von der Allsecur

...zur Antwort

Hallo Sonderschicht,

leider hat der Sachverhalt nichts mit der Hausratversicherung zu tun.

Hier haftet tatsächlich Ihre private Haftpflichtversicherung.

Achtung! Hier ist es wichtig, dass auch Gefälligkeitsschäden mit abgedeckt sind!

Richtig ist, wie mein Vorkommentator bereits erwähnt, nur wenn Sie im gleichen Haushalt wohnen, würde hier die Haftpflicht nicht greifen.

Aus Ihrem Text geht aber hervor, dass es sich nicht um den gleichen Haushalt handelt, daher greift hier Ihre private Haftpflichtversicherung.

Nachfragen kostet nichts, daher würde ich Ihnen raten,Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.

Weiter Infos zu Gefälligkeitsschäden finden Sie auch auf

https://www.allsecur.de/privathaftpflicht/tarif/?AZMEDID=Koop\_PR-KFZ.Versicherung\_KA-NN\_PA-gutefrage\_TP-Paradeantworten

Martin von der Allsecur

...zur Antwort

Hallo Elbenlord,

generell nehmen Einbrecher alles mit, was leicht zu transportieren ist.

Möbelstücke gehören nicht unbedingt zur „heißen Ware“, bevorzugt werden viel mehr Schmuck, Bargeld und andere leicht transportierbaren Gegenstände, Geräte etc.

Wenn dein Hab und Gut einen gewissen Wert erreicht hat, macht es  Sinn, eine Hausratversicherung abzuschließen. Hier musst du nur aufpassen, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, damit du bei einem Totalschaden nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

Bei uns kannst du Hausrat bis 150.000 EUR versichern, unsere konkreten Tarife findest Du hier:

https://www.allsecur.de/hausratversicherung/?AZMEDID=Koop\_PR-Hausrat\_KA-NN\_PA-gutefrage\_TP-Antworten

Viele Grüße

Martin von der AllSecur

...zur Antwort