Hallo tiesto11,
die Schadenfreiheitsklasse ist grundsätzlich personengebunden und kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen von einem Dritten auf dich übertragen werden.
Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist zum Beispiel bei den meisten Versicherungen möglich zwischen:
- Ehegatten bzw. Lebenspartnern
- Eltern und deren Kindern
- Großeltern und deren Enkeln
- Geschwistern
- Schwiegereltern und Schwiegerkindern
Der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes muss auf seinen Anspruch zu deinen Gunsten verzichten, d.h. er verliert den Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Darüber hinaus musst du glaubhaft machen, dass du das Fahrzeug selbst überwiegend gefahren bist. Das bedeutet für dich, dass du nur die Jahre übernehmen kannst in denen du auch einen Führerschein hattest (in deinem Fall also 7 Jahre).
Die Schadenfreiheitsklasse kannst du natürlich auch beim Wechsel der Versicherung unter den oben genannten Voraussetzungen mitnehmen.
Weitere Informationen findest du auch unter
https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsrabatt/?AZMEDID=Koop_PR-KFZ.Versicherung_KA-NN_PA-gutefrage_TP-Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Martin von der AllSecur