Im Insolvenzverfahren werden jegliche Forderungen eingetrieben. Die Gläuber wollen ja auch ihr Geld. Sonst würde ich ja ein Unternehmen gründen 5. Millonen Kapital aufnehmen es an Freunde verleihen und dann Insolvenz anmelden. Keine Gewähr aber so würde es mir der gesunden Menschenverstand einfach sagen. Weil alles andere wäre ja mehr als seltsam.
Es ist ganz einfach die du gehst zur Bank A und zahlst 1000 € ein. Die Bank A muss 5 % Eigenkapitalquote halten. Damit kann sie 950 € verleihen. Diese 950 € verleiht die Bank A an die Bank B. Bank B kann von den 950 € wieder 95 % ergo 902,5 € verleihen.
Damit hast du eine Forderung an die Bank A in Höhe von 1000 €. Die Bank A hat Forderungen an Bank B in Höhe von 950 €. Bank B hat Forderungen an Schuldner C in Höhe von 902,5 € Ergo wird aus deinen 1000 € in diesen 3 Stufen eine Forderung in Höhe von 2852,50 € und ein Bilanzierbares Kaptial von 1852,50. Damit hast du einen anstieg der Geldmenge.
Naja normalerweise werden solche Kosten bereits auf den Verkaufspreis umgelegt. Dabei ist die Kalkulation dann sehr wichtig. Z.B. bei 500 Geräten im Jahr wird bei 3 Fällen Gewährleistung in Anspruch genommen. Eine Anfahrt, Arbeitszeit kostet dann im Durschnitt X €. Dann müsste gerechnet werden. 500 mal der Verkaufspreis (dein Festgelegter) plus Gewährleistungskosten ergibt dann den neuen Verkaufspreis. Ergo müsste es so berechnet werden: 500 * Y + 3 * X = Z Z/ 500 = Verkaufspreis. Klein Aufträge können sich also bei richtiger Kalkulation immer lohnen.
Es handelt sich vorallem als größe für Geschäftspartner. Du willst ja z.B. wissen wenn du jemanden einen Maschine für 100 Mio. verkaufst wie viel Eigenkapital usw. vorhanden ist. Desweiteren hat eine Bilanz auch den Grund, dass damit eine Aussage getroffen werden soll für den Unternehmer selbst, für Investoren, Beteiligte usw. Im Prinzip soll eine Bilant auskunft geben wie ein Unternehmen da steht.
Gem. Grundgesetz Artikel 1-19 darfst du relativ viel machen. Es handelt sich eher darum das du alles tun darfst ohne die Rechte eines anderen zu verletzen. Ergo wenn du jemanden Beklaust, ist das Verboten daher ist das eine Einschränkung. Allerdings könnte man auch definieren das Freiheit ein reiner Gedanklicher Begriff ist. Es ist einfach die überlegung was man unter Einschränkung versteht. Du müsstest da etwas genauer sein.
Anzeige wegen Sachbeschädigung. Eventuell Hausfriedensbruch wenn du dabei fremde Grundstücke betrittst. Wäre eine richtige Straftat. Ich habe zwar nichts gegen Tierrecht, aber wenn mir einer sowas auf meine Wohnungstür klebt, und ich eventuell nacher Rückstände habe die meine Tür beschädigt, würde ich dich auch Anzeigen. Ich würde es an deiner Stelle lassen, kannst dir einfach ne Menge Ärger einhandeln.
Ca. 6 Cent für den Umschlag, 0,1 Cent für den Kuli um die Adresse draufzuschreiben und dann 55 Cent Porto.
Die Lohnsteuer sofort Auszahlung ist meines Wissens nach verboten worden. Es gibt nur noch die möglichkeit eine Erklärung abzugeben und dann darauf zu warten. Es ist richtig, dass es solche Vereine gab, die haben die Lohnsteuer anhand der Erklärung berechnet und haben dann das Geld sofort ausgezahlt. Aber da wirst du heute nichts mehr finden. Das einzigste was es vielleicht noch gibt ist wenn ein Steuerberater es dir anbieten würde, aber selbst da denke ich wirst du keinen Erfolg mehr haben.
Das ist Pauschal nicht wirklich zu beantworten. Die Frage dabei ist was für ein Aufwand die HP macht. Sollen Animationen verwendet werden? Sind diese gegeben? Müssen sie erstellt werden? Ebenso ist die Struktur zu klären, wie viele einzel Seiten, alle Einheitlich aufgebaut? Abstufungen? Also eine Homepage mit allem kann im Prinzip zwischen 200-300 aber auch weiter über 5000-8000 € liegen. Also daher ist da eine extreme Preisspanne möglich.
Also erstens dürfte ja im Jahr des Verkaufes und Kaufs kein großartiger unterschied entstanden sein. Weil VKP X - KP Y = Differenz von ein paar Cent? Oder irre ich? Die Dividienden sind ja so oder so Abgeltungssteuerpflichtig. Das einzigste was jetzt ein Problem darstellen kann ist eventuell die Spekulationsfrist nach § 23. Du musst jetzt eben die Aktien 10 Jahre lang halten um dem zu entgehen. Den Finanzbeamten wirst du nicht überzeugen können, weil wenn das dann jeder macht ist es einfach nicht mehr nachvollziehbar was wann wie verkauft wurde. Daher leider nein. Du wirst der besteuerung nicht entgehen können.
Also ich würde mich nur darüber Informieren ob das Inkassobüro einen gute Ruf hat. Eben auf Referenzen oder ähnliches achten. Ansonsten ist immer die überlegung ob der Mieter überhaupt das Geld hat. Weil wenn nicht bleibst du auf den Gebühren von dem Inkassounternehmen sitzen. Was schnell auch mal ne Stange Geld sein kann, je nach größe der Summe.
Müsste die Hanson mit Mmmbop sein.
Also im Prinzip liegt hier ein Entschuldungsplan vor, der vorsieht alle Gläubiger mit einer Quote zu befriedigen. Das muss als Tabelle aufgestellt werden, und danach dem Insolvenzstelle und dem Gericht sowie allen Gläubigern vorgelegt werden. Erst wenn alle (!) Gläubiger zugestimmt haben, darf die Entschuldung vorgenohmen werden. Wenn das nicht gemacht wird, kann z.B. ein Gläubiger sagen, er hat nichts bekommen und die Entschuldung wäre hinfällig. An deiner Stelle würde ich das mit deinem Insolvenzverwalter oder deinem Schuldenberater besprechen. Weil in dem Bereich ist das alles ziemlich Komplex, daher keine Garantie das es so auch stimmt.
Also zu Empfehlen wäre ein Steuerberater, da bei dieser Sachlage z.B. ein Aufgabegewinn des Unternehmens geprüft werden muss. Ebenso eventulle nachträgliche Betriebsausgaben, dazu eventuell sogar eine Betriebsaufgabe nach § 16 Einkommensteuergesetz. Also eher eine größere Menge. Und da ein Buchhalter beschäftigt wurde, gehe ich mal davon aus, das es mehr als nur 3-4 Geschäftsvorfälle waren.
Da mehrere Staftatbestände hier zusammen kommen und ggfs. sogar "Unbelehrbarkeit" zu grunde gelegt wird, muss man mit einem Fahrverbot im höheren Bereich rechnen. Eventuell ist sogar eine Rechtskräftige Verurteilung drin, wenns richtig daneben geht auch eine Bewährungsstrafe. Insbesondere das führen einer Waffe kann richtig probleme machen. Ich würde nen Anwalt zu rate ziehn.
Also bei 6 Festplatten Max. 5 wenn die 6 ohne Beschädigung ist ansonsten 4. Ausfallen können alle wenns dumm läuft, ist aber eher unwahrscheinlich
Die offenen Beträge sind auch weiterhin offen, ansonsten wird der Insolvenzverwalter eben gegen den einzelnen Schulder vollstrecken. Ergo zahlen muss man so oder so, kommt eben nur drauf an ob man noch 150-450 €gebühren dazu haben will :)
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, habt ihr Ware von einem Eu-Land in ein anderes Verbracht oder? Demnach liegt in Deutschland eine steuerfrei Innergemeinschaftliche Lieferung vor, und in Österreich eine Innergemeinschaftlicher Erwerb? Falls ich das richtig Verstanden habe.
Also die Identifikationsnummer wird im laufe das Jahres 2009 abschließend versendet, darum musst du dich nicht kümmern. Die Steuernummer bekommst du entweder bei deiner ersten Steuererklärung oder nach Anfrage beim FA. Die Lohnsteuerkarte bekommt man NUR beim Rathaus, nie beim FA.
Also zum Thema Kindergeld, wenn du dein Studium abbrichst, bzw. Unterbrichst, wirst du nicht mehr als Kind, sonder da du Arbeitest, als Arbeitnehmer behandelt, demnach erhältst du da kein Kindergeld. Später kann man eventuell Kindergeld erneut beantragen, aber vgl. hierzu § 32 und §§ 62ff EStG.