Das kann man pauschal schwer beantworten, ohne den Gesamtbedarf/Regelbedarf deiner BG zu kennen.

Der Grundfreibetrag beträgt 100€, diese bleiben Anrechnungsfrei, vom Betrag zwischen 100 und 1000 € sind 20% anrechnungsfrei, bei 1000 bis 1200 Euro 10%

Nicht berücksichtigt sind weitere Dinge die dir ggf. zustehen und in Anrechnung gebracht werden. Das kann dir im besten Fall der (Leistungs-)Sachbearbeiter deiner BG beantworten.

In jedem Fall bist du als Bezieher von SGB II Leistungen verpflichtet alles zu tun, um deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden. Das Argument "es lohnt sich nicht arbeiten zu gehen", kann ich zwar in gewissen Teilen nachvollziehen, hat aber einen ziemlichen Beigeschmack.

Du könntest natürlich auch ausziehen und eine eigene BG gründen. In diesem Fall wärst du (je nach Wohnort) sicherlich immer noch auf aufstockende Leistungen des Jobcenters angewiesen, hättest aber am Ende mehr. Ob das Sinn deiner Überlegung ist, weiß ich allerdings nicht.

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Eine normale Einverständniserklärung eben, am Besten fragst du deine Mutter ;) Zumal du dich strafbar machen würdest sofern du ihre Unterschrift fälschst... aber das hast du ja nicht vor.

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Ein anderes Bewertungsprinzip ist falsch. Das halte ich zwar bei Mädchen/Jungs (noch) für ok, bzw. bei körperlichen Behinderungen.

Aber Übergewicht ist keine Behinderung, ebenso wie niemand gezwungen wird weniger/mehr Sport zu machen. Demnach ist eine gleiche Bewertung unsportlicher/sportlicher Schüler kein Problem. Schüler die schlechter in Physik sind werden ja ebenso bewertet wie diejenigen die naturwissenschaftlich begabt sind.

Was mich irritiert ist die Note 6, die wurde zu meiner Zeit für Betrug/Leistungsverweigerung gegeben.

PS: Natürlich sollten bei Eignungstests (z.B. im Militär) auf garkeinen Fall irgendwelche abweichendenn Standards aus welchen Gründen auch immer gelten, aber das sollte ja offensichtlich sein.

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Das ist das was ich auf die schnelle gefunden habe:

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Broschueren/Tierversuche_in_der_Kosmetik.pdf

Im Jahr 2010 schien die Marke die gewählten Richtlinien des tierschutzbundes nicht zu erfüllen. Eventuell findest du dort auch näheres oder kannst eine Frage per Mail richten.

Auch wenn ich deine Meinung nicht teile ist es wenigstens nett, dass sich jemand Gedanken um sein eigenes Konsumverhalten macht.

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Für einen international anerkannten Studiengang (nach Bachelor Master - System) bräuchtest du erstmal eine Hochschulzugangsberechtigung (in Dtl. mit Abitur/Fachabitur erreicht) mit einem Hauptschulabschluss dürfte das auch in Korea nicht möglich sein, auch wenn ich mich im dortigen Bildungssystem nicht auskenne.

Hast du denn irgendetwas besonderes im Sinn? Wenn du schon koreanisch "kannst" hindert dich ja nichts daran dich bei den jeweiligen Unis zu erkundigen. Ein internationales Erasmusprogramm dürfte dir, ohne HZB allerdings nicht offen stehen.

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02 dürfte auf sehr sehr viele Nummern innerhalb Deutschlands zutreffen. Außerdem nutzen solche (dubiosen) Firmen oftmals auch Weiterleitungen und telefonieren in Wirklichkeit aus dem Ausland.

Der Anruf dürfte des Weiteren wohl kaum von der Post stammen, da diese deine Adressangabe nicht benötigen und Einschreiben ohnehin zustellen und bei Unzustellbarkeit einen Zettel hinterlegen.

Vermutlich handelte es sich um Adresshändler oder sonstige dubiose Praktiken.

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Bei Quellen? Wäre mir noch nicht untergekommen. Du gibst im Quellenverzeichnis die von dir genutzte Edition an und zitierst dann in angestammter Weise, was ich dir nun natürlich nicht vormachen kann, da ich nicht weiß um welche Quelle es sich handelt. Die korrekten Kürzel für Quellen findest du z.B. im DNP.

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Meiner Meinung nach nein. Allerdings sollte deine "Werbung" auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn du zum Beispiel alle Leute dazu aufrufst das Grundgesetz öffentlich zu verbrennen, vergewaltigend durch die Gegend zu ziehen und alle rothaarigen zu verbrennen wäre das strafbar. Ebenso die Leugnung des Holocaustes oder ähnliche Kaliber eher unterlassen.

Wenn du Werbung für eine private Firma machst /Dienstleistungen anbietest aber kein Gewerbe angemeldet hast kann das je nach Angebot auch schädlich für dich sein.

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Streng genommen waren nichtmal alle Einwohner Roms in der Antike Römer, geschweigedenn alle Einwohner des RR. Bürgerschaft / Zugehörigkeit machte sich weniger am Ort der Geburt als an der Abstammung fest.

Was die Kontinuitäten zwischen damaligen Reichen /Gruppen und heutigen Staaten angeht, ganz klar nein. Wer versucht zu erklären es gäbe Kontinuitäten zwischen Römern und Italienern, Deutschen und Germanen hat einige "kleine" Argumentationsspalten zu überwinden.

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Faust ist alles andere als leichte Kost (mMn), "durfte" es ebenfalls vor dem Abitur lesen und fand es damals eher störend. Mit etwas zeitlichem machts dann eher Spaß.

Ich würde es an deiner Stelle versuchen, du kannst dich jedoch auf altertümliche Formulierungen udn Wörter die nicht mehr im direkten Sprachgebrauch sind gefasst machen. Die nachzuschlagen sollte aber kein Problem sein,

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Da Ratten Allesfresser sind sollte es keine Probleme geben. Die Ratten eines Bekannten fraßen auch ohne wenn und aber Futtertiere für meine Echsen. im Zweifelsfall : ausprobieren. Nur aufpassen, Futtertiere einfangen kann zum unfreiwilligen Extremsport werden ;)

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Nein. Wenn du in der Lage bist einfache Texte zu lesen und zu verstehen bist du generell für den Dienst geeignet. Solltest du allerdings auf welchen Wegen auch immer höhere Dienstgrade / Ausbildung oder Studium bei der Bundeswehr anstreben kann das schon ein Problem werden. Hier kommt es aber sicher auf den Grad der Schwäche an und inwiefern man sich "reinhängt".

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