Du wirst maximal ein paar Arbeitsstunden bekommen... da niemand zu schaden gekommen ist!!! Außerdem hast du es ja eingesehen das es nicht richtig war.... Es gibt zehnmal schimmeres!!!! Fakt ist, das du die böller irgendwo gefunden hast und nicht gekauft hast!!! Also das würde ich so sagen

...zur Antwort

Jugendliche unter 14 Jahren sind nicht deliktsfähig, d.h. nicht strafbar. Sie können also keine Anzeige bekommen und nicht verurteilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass nicht Erziehungsmaßnahmen gesetzt werden können, wie beispielsweise die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.

Unter 14 Jahren kann die Jugendliche/der Jugendliche in der Regel auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden. Die Wiedergutmachung eines verursachten Schadens trifft die Eltern, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Das Gericht ist verpflichtet, vor jeder Verurteilung einer Jugendlichen/eines Jugendlichen zu überprüfen, ob sie/er zum Zeitpunkt der Tat reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wird festgestellt, dass die Jugendliche/der Jugendliche nicht einsichtig war, so ist sie/er nicht deliktsfähig und daher nicht strafbar. Auch nicht strafbar sind Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren wenn sie ein Vergehen begehen, sie kein schweres Verschulden trifft und nicht aus besonderen Gründen die Anwendung des Jugendstrafrechts geboten ist, um die Jugendlichen von strafbaren Handlungen abzuhalten

...zur Antwort

Hol dir mal Johanneskraut aus der Apotheke, nennt sich Laif 900... Nach spätestens 4 wochen hast du keine Schlafprobleme mehr... Wenn du natürlich andere Sorgen hast, würde ich die erstmal versuchen zu klären sonst hilft das auch nichts..

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.