Es gibt eine Regelung, dass man bis zu 385,- € (jetzt sind es glaub ich 395,-)im Monat als Selbstständiger verdienen kann, ohne dass man hierauf Steuern bezahlen muss. Man ist dann aber nicht krankenversichert. Das wirst du ja auch nicht benötigen, da du bestimmt noch bei deinen Eltern mitversichert bist.  Aber mit 14 Jahren ein Gewerbe anmelden??? Dafür bis du noch zu jung. Und wenn du das über ein Gewerbe machst, musst du auch Rechnungen ausweisen. Du haftest dann auch für deine Reparaturen. Kannst du das ??? Am Besten kaufst du die Roller und verkaufst sie dann wieder - rein privat und im kleinen Rahmen.  Dann heißt es gekauft, wie gesehen (Außer bei arglistiger offensichtlicher Täuschung). Viel Erfolg

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Ich meine auch, dass wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft wird, der Gewinn hiervon versteuert werden muss.

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An Alle Datev-Eingabe-Insider!?

An Alle Datev-Eingabe-Insider: Ich habe früher Buchhaltung mit dem Wissen um Aktiv- u. Passivkonten gelernt. Aufwand und Erträge (Abschluss über GuV) mit entspr. Buchungen bei Aufw.-Konten Mehrungen im Soll und Minderungen im Haben; und bei Ertragskonten Minderungen im Soll und Mehrungen im Haben. Wir haben bisher für den Steuerberater alles vorkontiert, sodass er Alles ins Datev eingeben konnte. Unsere Erträge werden mittels Datev-Schnittstelle vom Fakt.-Progr. jetzt endlich einwandfrei überspielt, inkl. Kassenbuch-Direkt-Buchungen (also gleich direkt über Aufwand/Kasse) und Debitoren-Zahlungen (BK u. Kasse). Wir werden ab jetzt nur noch die Kreditor-Belege mit entsprechenden Zahlungen ins Datev (mit Mandantenuntervertrag) eingeben! Hatten hierfür ein Beispiel vom Steuerberater erhalten. Ich möchte aber Datev verstehen! Habe mir als Faustregel notiert: Bei Belege buchen: Bei Habenbuchung = Soll an Haben: beim Aktivkonto = Mehrung im Soll/Minderung im Haben " beim Passivkonto= Mehrung im Haben/Minderung im Soll Bei Sollbuchng.(Kred.-Gutschr)=Haben an Soll: bei Aktivkto= Mind. im Soll/Mehrng.im Haben " beim Pass.-Kto= Mind. im Haben/Mehrng. im Soll

Bei Belege buchen:eine Habenbuchg.=Soll an Haben ausgelöst mit "Plus" (Sollbuch.mit Enter) Bei Zahlungen buchen: eine Habenbuchung= Soll an Haben ausgelöst mit "Enter"(Sollb.mit +)

Ich weiß, das kann jetzt verwirrend klingen, aber ein Profi kennt sich mit Sicherheit aus. Wie gesagt, ich möchte Datev verstehen, sodass man bei OPOS-Listen-Diff. richtig ausgleichen kann und nicht jedesmal den Steuerberater kontaktieren muss. Bin sehr dankbar für Profiantworten.

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Eigentlich ist es ganz einfach mit den Eingaben: Man muss  nur die Bilanz kennen und wissen, wo im Soll oder im Haben Mehrungen bzw. Minderungen gebucht werden. Im Datev-Programm steht jeweils Soll oder Haben über den Eingabefeldern. Egal ob bei Belege buchen oder Zahlungen. Ist überall gleich. Im Datev  gibt es die Habenbuchungen (= Soll an Haben ausgelöst mit +) wie jeder Buchhalter es gelernt hat und eben auch (wegen der Schleppfunktion)  die Sollbuchungen bei Gutschriften (hier von Lieferanten) (= Haben an Soll ausgelöst mit Enter).  

Beispiel: 119,- (Brutto) Wareneinkauf von Kreditor XY =

119,- H (mit+)   S Wareneink.kto     RG-Nr.   an     H Kreditor XY ;

Somit haben wir eine Mehrung im Soll beim Wareneinkaufskonto (ist dann richtig, da Aktivkonto) und eine Mehrung im Haben  beim Kreditor (ist auch richtig, da bei Passivkonto Mehrung im Haben)

Die Ausgangszahlung wird gebucht:

119,- H (mit +)  S Kred. XY   RG-Nr.          an    H Bank

Somit haben wir eine Minderung der Verbindl. im Soll (da Passivkonto) beim Kreditor XY und eine Minderung bei der Bank (da Aktivkonto Minderung im Haben.)

Bei gegenteiligen Fällen z. B. bei Kreditorgutschriften ist halt alles vertauscht. 

z.B. Gutschrift vom Lieferanten XY über Warenrückgabe 119,- Brutto=

119,- S (mit Enter)     H Wareneinkaufskonto    RG-Nr.   an S  Kreditor XY;

Somit haben wir eine Minderung im Haben beim Wareneinkaufskonto (ist dann richtig, da Aktivkonto) und eine Minderung im Soll beim Kreditor (Ist auch richtig, da Passivkonto Minderung im Soll).

Die Eingangszahlung wird gebucht:

119,- S (mit Enter)   H Kred. XY  RG-Nr.   an S Bank

Somit ist die Forderung an den Kreditor über H wieder ausgebucht und die Bank hat eine Mehrung im Soll (da Aktivkonto Mehrung im Soll)

Fazit: Man muss eben nur wissen, welches Konto im Soll und welches Konto im Haben gebucht wird. Siehe Bilanz! Man könnte auch alles vertauschen; nur aufpassen wo eben Soll und wo Haben dabeisteht!!! Und bei Kundenausgangsrechnungen verhält es sich genauso. Nur Aufpassen wo Soll und wo Haben.

Am Besten macht man es so, wie oben beschrieben wegen der Schleppfunktion; ist bei Eingaben dann einfacher. 



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An Alle Datev-Eingabe-Insider!?

An Alle Datev-Eingabe-Insider: Ich habe früher Buchhaltung mit dem Wissen um Aktiv- u. Passivkonten gelernt. Aufwand und Erträge (Abschluss über GuV) mit entspr. Buchungen bei Aufw.-Konten Mehrungen im Soll und Minderungen im Haben; und bei Ertragskonten Minderungen im Soll und Mehrungen im Haben. Wir haben bisher für den Steuerberater alles vorkontiert, sodass er Alles ins Datev eingeben konnte. Unsere Erträge werden mittels Datev-Schnittstelle vom Fakt.-Progr. jetzt endlich einwandfrei überspielt, inkl. Kassenbuch-Direkt-Buchungen (also gleich direkt über Aufwand/Kasse) und Debitoren-Zahlungen (BK u. Kasse). Wir werden ab jetzt nur noch die Kreditor-Belege mit entsprechenden Zahlungen ins Datev (mit Mandantenuntervertrag) eingeben! Hatten hierfür ein Beispiel vom Steuerberater erhalten. Ich möchte aber Datev verstehen! Habe mir als Faustregel notiert: Bei Belege buchen: Bei Habenbuchung = Soll an Haben: beim Aktivkonto = Mehrung im Soll/Minderung im Haben " beim Passivkonto= Mehrung im Haben/Minderung im Soll Bei Sollbuchng.(Kred.-Gutschr)=Haben an Soll: bei Aktivkto= Mind. im Soll/Mehrng.im Haben " beim Pass.-Kto= Mind. im Haben/Mehrng. im Soll

Bei Belege buchen:eine Habenbuchg.=Soll an Haben ausgelöst mit "Plus" (Sollbuch.mit Enter) Bei Zahlungen buchen: eine Habenbuchung= Soll an Haben ausgelöst mit "Enter"(Sollb.mit +)

Ich weiß, das kann jetzt verwirrend klingen, aber ein Profi kennt sich mit Sicherheit aus. Wie gesagt, ich möchte Datev verstehen, sodass man bei OPOS-Listen-Diff. richtig ausgleichen kann und nicht jedesmal den Steuerberater kontaktieren muss. Bin sehr dankbar für Profiantworten.

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Hallo Realisti,

vielen Dank für deine rasche Antwort.

Das mit den Steuern weiß ich, wir haben Automatikkonten und bei den meisten Aufwandskonten müssen wir den entspr. Steuerschlüssel z.B 19% =90 davor setzen. Skonti auch klar.

Belegnummern auch klar. Trotzdem danke – ist ja auch sehr wichtig.

P.S. Wir arbeiten mit SKR04.

Beispiel 1 : Eingangrechnung von Kreditor xy mit Wareneinkauf (Automatikkto 5400 19%) 119,- €   inkl. Vorsteuer  

=  Habenbuch. mit +      = Soll an Haben 

=  119,- H        S= 5400       Beleg-Nr. 123       H=Kred. xy

Zahlungsausgang per Bank

 =    Habenbuch. mit Enter   =  Soll an Haben 

=   119,- H      S= Kred. xy    Beleg-Nr. 123    H = 1830 BK (bei uns)

Das ist ja noch logisch; wie ich es eben gelernt habe -damals. 😉

Beispiel 2: Eingangsgutschr. von Kredit. xy über Warenrücksendung
(Automatikkto 5400 19%)  119,- €   inkl. Vorsteuer           

=  Sollbuch. mit Enter    

=   Haben an Soll

=    119,- S       H= Kred xy       Belg-Nr. 456       S = 5400

Zahlungseingang per BK =  Sollbuch. mit +            
=   Haben an Soll

=    119,- S       H= 1830 BK    Beleg-Nr.  456      S = Kred xy

Ist das so richtig? 

Ich muss mich einfach daran gewöhnen, dass es bei Datev Haben an Soll gibt. Früher hieß es immer: Er wird immer Soll an Haben (mit Mind/Mehr entspr.) gebucht. Ist im Moment noch etwas verquer  für mich.

Kannst du das anhand meiner Beispiele bestätigen?
Würde mir schon helfen, auch dann für andere Buchungen. Es muss ja
passen.

Vielen Dank nochmals im Voraus

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Hallo, geh in die Apotheke und kauf Goldgeist. Hilft sofort. Du musst aber nach der 1. Behandlung auch die Nissen mit einem Nissenkamm oder wenn du lange lockige Haare hast diese von jemand anderem einzeln herausholen lassen. Am besten im Bad neben dem Waschbecken. Hinterher alles sehr sauber halten. Nach ein paar Tagen muss die Behandlung wiederholt werden. Bitte auch die ganze Bettwäsche waschen, Stofftiere und anderes evtl. in einen großen Sack - Luft so gute es geht (evtl. mit einem Staubsauber) raus. Teppiche saugen usw. Bitte genau vorgehen, sonst kommen sie evtl. wieder. Viel Glück bei der Prüfung und schöne Konfirmation.

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Hallo. Berufsunfahigkeitsversicherung ist nicht!!! gleich Altersvorsorge. Die Berufsunf.-Vers. zahlt nur wenn du deinen Beruf aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr ausüben kannst. Die meisten Versicherungen zahlen ab einem Behinderungsgrad von mind. 50 %. Die Berufliche Altersvorsorge oder meist genannt: Betriebliche Altersvorsorge zahlt erst bei deinem gesetzl. Renteneintrittsalter. Das Geld der "BU" ist nach Kündigung weg. Das Geld der betr. Altersvorsorge bleibt bei deinem priv. Rentenkonto. Selbst bei Tod erhalten die gesetzl. Erben meist den "Garantierten Auszahlungsbetrag" (Dies ist im Vertrag vereinbart - meist sind es noch bis zu einschließlich 15 Jahre nach Rentenbeginn). Es gibt eine Altersgrenze bei der Erwerbsmiderungsrente: Ich glauche die ist bei Geb.-Jahr 1961 oder jünger. Wer jünger ist sollte unbedingt eine priv. BU haben, da man sonst auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, sonst erhält man keine Erwerbsminderungsrente. Ältere Menschen werden nicht auf andere Berufe verwiesen, wenn sie ihren erlernten nicht mehr ausüben können. Also am besten: Beide Versicherungen behalten, wenn du etwas jünger bist.

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Vollkommen richtig, wenn du dir diesbezüglich Gedanken machst. Google doch mal irgendeine Allianzagentur in deiner Nähe. Bei manchen heißt es Generalagentur oder Allianzagentur. Viel Glück

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Kein Verletztengeld da AG den BG-Fall nicht meldet. Was tun?

Hallo, meine Frau hatte einen Arbeitsunfall, den sie erst bagatellisierte, da sie sich nicht krankschreiben lassen wollte (Hundebiss auf dem Betriebsgelände von einem Ausbildungshund). Zwar ist hier kein größerer Schaden entstanden, jedoch kapselte sich durch den Biss ein Hämatom im Unterarm ab, das sich zunehmend entzündete und eine unumgängliche Belastung mit dem Arm auf der Arbeit unerträglich wurde. So wurde die Sache nachträglich als Arbeitsunfall eingeordnet und auch so verfahren. Der erst aufgesuchte Hausarzt änderte den Sachverhalt ab und schickte sie zum Durchgangsarzt. In Folge der Verletzung mußte schließlich operiert werden, da der Entzündung über Medikamente nicht beizukommen war. Bis hierhin war der Arm ruhiggestellt und meine Frau krank geschrieben (seit dem 3. Tag, da wurde sie auch von der Unternehmerin nach Hause geschickt, da sie nicht mehr richtig arbeiten konnte). Das ist jetzt 12 Wochen her, der Vertrag wurde zwischenzeitlich aufgelöst und noch immer hat die Unternehmerin den Betriebsunfall nicht der BG gemeldet. Die BG sagt, meine Frau solle sich darum kümmern, das der ehemalige Arbeitgeber den Unfallberichtsbogen ausfüllt, was ich schwerlich nachvollziehen kann (Mitwirkungspflicht? Meine Frau hat ja ihren Bericht längst abgeschickt)... Tatsache ist, das meine Frau jetzt keinerlei Leistungen bezieht, da sich auch das Arbeitsamt herauswindet mit der Begründung, das der Fall erst geklärt werden müsse seitens der Berufsgenossenschaft. Wie sollte sich meine Frau jetzt Verhalten um ihr Verletztengeld und anschließend ALG I zu erhalten? Vielen Dank für Eure Antworten!

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Unbedingt nochmal an die BG wenden. Den Fall schildern. Die BG muss sich dann mit dem ehemaligen AG in Verbindung setzen.

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Ersteinmal ist es sehr traurig, dass du auf dem Gymnasium solche Lehrer hast. Gott sei Dank sind nicht alle Lehrer so. Aber vielleicht schaffst du es bis zum Abi durchzuhalten. Denn diesen Abschluss kann dir niemand mehr nehmen. Sei stolz drauf. Glückwunsch zu deiner Ausbildungsstelle.Wenn du dennoch von der Schule gehen möchtest, hast du viele Möglichkeiten. Diese hast du bereits selbst genannt. Pass aber auf, dass wenn du wenn du ein Einkommen unter 450 Euro (Minijob) hast, bei den Eltern krankenversichert bleibst.

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Deine Eltern sind vom Gesetz her nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig. Kindergeld gibt es auch nur bis dahin. Bis auf wenige Ausnahmen wie freiw. soz. Jahr und Ausbildung. Dann verlängert sich dein Anspruch entsprechend, aber ich glaube auch nur bis max. 27 Jahre. Wenn dein Geld nicht reicht, kannst du evtl. zum Sozialamt/Arge gehen. Dort bekommst du eine Aufstockung, wie z.B. bei Arbeitnehmern, die trotz Vollzeitjob viel zu wenig verdienen.

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Hallo, normalerweise sollte ein Eigenkapital von 25 - 30 % vorhanden sein. Lasst euch nicht von den derzeit niedrigen Zinsen verleiten. Früher als die Zinsen noch etwas höher waren, haben nicht so viele gebaut oder etwas gekauft, d.h. die Handwerker waren entsprechend günstiger. Im Moment sind die Preise für Immobilen auch sehr teuer oder die Handwerksbetriebe lassen sich wegen der hohen Nachfrage auch gut bezahlen (und haben oft auch zu wenig Zeit). So dass, der Erwerb oder Bau einer Immobilie derzeit etwas teuer ist. Trotz der niedrigen Zinsen! Und das Darlehen muss man sowieso zurückzahlen. Also gut überlegen und evtl. doch zuvor etwas sparen, was eh immer anzuraten ist. Es gibt auch Möglichkeiten mit Wohnriester usw. aber lasst es euch vom Bankberater erklären. Fazit: ohne Eigenkabital ist das Risiko zu groß! Viel Glück

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Hallo. Habe seit Jahren auch Probleme mit dem Rücken. Ursache sind oft Verspannungen und Fehlstellungen. Aufgrund von Verspannungen kommt es zu Fehlstellungen und verschobenen Wirbeln. Und aufgrund von Fehlstellungen und verschobenen Wirbeln kommt es wiederum zu Verspannungen. Ein Teufelskreis, den es zu unterbrechen gilt. Ist sehr schwer. Aber das Wichtigste ist: Wärme und Bewegung (die dir guttut). Beim Sport ist wichtig, dass du keine ruckartigen Bewegungen machen musst. Schwierig beim Handball. Aber mach nie den Fehler, dich nur hinzuliegen. Jeder muss selber herausfinden, was ihm hilft. Wenn gar nichts mehr geht, gibts verschiedene Arzneimittel oder ein Arzt gibt die eine Spritze in den Schmerzherd. Ist nicht angenehm, hilft aber sofort. Alles Gute

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Ersteinmal "Herzlichen Glückwunsch"! Bitte, bitte nicht mit dem Auto fahren. Deine Eltern müssen dringend zur Versicherung gehen und dich als Fahrer mit angeben. Und ja, die Versicherung bezahlt nichts bei einem Unfall. Stell dir mal vor, du baust einen Unfall und fährst jemanden tot oder zu einem lebenslangen Pflegefall - nicht auszudenken. Die Versicherung kostet dann eben ein paar Euro mehr. Viel Glück und unfallfreies Fahren.

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Hallo. Wenn du als Privater ein Auto verkaufst, heißt es so schön: gekauft, wie gesehen! Ob das im Kaufvertrag steht oder nicht, ist egal. Nur ein Händler hat eine gesetzliche Garantie von 6 Monaten bei einem Gebrauchten einzuhalten. Nach 6 Monaten bis zu 12 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer. P.S. Wenn ein Händler den Vermerk bei Unfallschäden "keine ersichtlich" einträgt, heißt das nur, dass keine ersichtlich sind. Heißt aber nicht, dass nicht doch evtl. welche vorhanden waren. Fazit: Als Privatverkäufer musst du nicht haften. Es sei denn, du einigst dich (kulanzhalber) mit dem Käufer, musst du aber nicht. Viel Erfolg

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Hallo. Zum Kleingewerbe: Dieses musst du bei deiner Gemeinde anmelden, die Gebühren hierfür sind gering und du erhältst einen Gewerbeschein. Zu e-bay: Hatte auch mal einen Händler-Log-in. Mit dem Gewerbeschein, den du von der Gemeinde bekommst und dem Personalausweis musst du dich über die Post für E-bay als Händler registrieren lassen. (Glaub ich zumindest - ist ne Weile her). Zu deinen Einkünften: Du musst mindestens eine einfache Buchhaltung führen: "Kosten-Überschussaufstellung", dort werden alle Einnahmen und alle Ausgaben, wie z.B. Post, Verpackung, Gebühren usw aufgelistet. Das Endergebniss, welcher auch ein Negativbetrag sein kann musst du dann bei deiner normalen Steuererklärung in der Anlage für Gewerbe oder Einünfte aus selbstständiger Arbeit angeben (gibts beim FA). Dort werden die Einkünfte einfach dazugerechnet (oder abgezogen). Mach dir auch Gedanken über den Vorsteuerabzug. Kann am Anfang einer Selbstständigkeit sehr interessant sein, da du zu Beginn mehr Ausgaben als Einnahmen hast. Dieser muss dann aber jeden Monat gemacht werden und ist -glaube ich- für 2 Jahre bindend. Dann noch die Geschichte für die Sozialabgaben: Deine Krankenkasse möchte natürlich auch etwas von dem Kuchen abhaben. Diese (Negativ)-oder (Positiv)einkünfte müssen der Krankenkasse mit dem jährlichen Frageboden mitgeteilt werden. Hoffe, dir weitergeholfen zu haben und viel Erfolg

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Das kenn ich. Hatte auch mal so ein Abo. Ging um Musik. Habe das Gleiche gemacht und das hat dann auch geklappt mit der Stornierung. Mach einfach die selbe Aktion mit dem "STOP Content" oder "STOP ABO" an die 88044 nochmal. Viel Glück

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Vielleicht gibt es einen Hauptschalter! Meine Jura hat auch einen, vor allem wegen Transport. Oder die Steckdose selber hat keinen Strom. Kann man mit einem Phasenprüfer testen. Aber Vorsicht: sollte nur von einem Fachmann gestestet werden, oder von jemandem der soetwas hat und öfter benutzt hat. Ansonsten hat das Gerät wohl einen Defekt.

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