Hi chromefoxx!
In NRW z. B. ist die Notengebung im Schulgesetz, dass ich auszugsweise einkopiert habe, geregelt. Ich weiß nicht, wo Du herkommst, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es für jedes Bundesland ein solches Gesetz gibt. **1. sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. 2. gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. 3. befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den* Anforderungen entspricht. 4. ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. 5. mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden *sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. 6. ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden. * Also, wenn die Lehrerin die Note nicht abändert, würde ich den Rektor einschalten u. mich ggflls. bei der jeweiligen Bezirksregierung /Ressort oder Dezernat Schule genauer erkundigen. Das erscheint mir sehr willkürlich, was Deine Lehrerin macht. Versuche es aber erst einmal im Guten und weise die Herrschaften auf die gültigen Bestimmungen hin. Viel Glück. Nachsatz trotzdem: Ich finde es schon manchmal eine Zumutung, was Lehrer so alles als Schrift entziffern sollen! Das ist für mich eine Sache des Respekts. Denke bitte mal drüber nach.;o))