PKW stand 22 Minuten zu lang auf einem privaten Rewe Parkplatz. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf 60 Euro, was unzulässig hoch wäre im Vergleich mit den Gebühren des StVO:

"Wer gegen die Regeln, welche von der StVO vorgegeben werden, verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. So ist es auch, wenn Sie gegen die Vorgaben aus § 13 StVO verstoßen.

Überschreiten Sie die zulässige Höchstparkdauer um 30 Minuten, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro rechnen. "

Verbraucherzentrale hat eine Email erhalten, sowie die Firma die den Zettel ausgestellt hat über ihre Infomail. Diese möchte das Geld innerhalb einer Woche ausgezahlt haben. Beweisbild und Information wo sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden wurde per Email angefordert mit der Info, dass die Vertragsstrafe wegen unzulässiger Höhe erst einmal nicht gezahlt wird, bis sich alles geklärt hat.

Jemand weitere Ideen wie ich vorgehen kann?