Ich glaube das jeder Gläubiger dir mit,, weil Gott es so will antwortet" und jeder Atheist wird darauf nicht antworten können denn das ist eine Frage die man rein sachlich nicht beantworten kann

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Es kommt darauf an ob die alte Nummer noch vergeben ist oder ob der Vertrag schon ausgelaufen ist. Wenn der Vertrag der mit deiner alten Nummer verknüpft ist noch läuft schon, wenn er abgelaufen oder gekündigt ist dann nicht

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Also hier wird ja nir Schwachsinn geschrieben, wenn die frage ernst gemeint ist dann Google einfach mal ein Gebiet was dich interessiert oder wo du helfen willst. Dadurch stößt du automatisch auf Hilfe Organisation. Dann informiere dich immer gut und wähle die deiner Meinung nach beste. Auch eine gute Idee wäre es in verschiedenen Gebiete zu investieren.

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Also es kommt immer auf den Blickwinkel an, Buddhisten sind der Auffassung das man nach seinem karma im letztem Leben wiedergeboren wird. Das heißt das Reiche in ihre vorherigen leben sehr vuel gutes getan haben. Wenn man sich dann aber reiche anguckt zB. Trump versteht man nicht wie. So jemanf jemals gut gewesen sein kann. Womit haben es die Juden im Weltkrieg verdient zu sterben? Sie wurden nicht wegen ihres Verhalten oder ihres aussehens oder gar ihrer Persönlichkeit getötet, manche nur weil ihr Großvater ein Jude war. Die Welt wird und ist nie gerecht, trotzdem sollte man nie aufhören gutes zu tuhen und daran glauben

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Natürlich nicht, jeder der ein Problem damit hätte oder sein Kind nicht unterstützten würde gehört 👊

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Zitat Hydrodendron: Die Frage ist zu allgemein, um sie klar beantworten zu können! Einschlägig wären hier vermutlich

§ 35

StGB (Entschuldigender Notstand). Da geht es hauptsächlich um die Abwägung beider Rechtsgüter miteinander. Wenn also

z.B.

der Täter dich zu einem Diebstahl nötigt und dir sonst damit droht allen zu erzählen, dass du

ne

Schw

u

chtel

wärest

, was dir peinlich wäre, dann müsstest du das sicher hinnehmen. Angenommen der Täter droht dir dich wegen einer von dir vorher begangenen Straftat anzuzeigen, dann hättest du dich ja sowieso schon strafbar gemacht. Die aufgenötigte Straftat wäre dann eine Straftat zur Verdeckung einer vorher begangenen Straftat, die dann vermutlich auch nicht mit

§ 35

StGB gedeckt wäre.

Wenn jetzt aber der oder die Täter dir eine Sprengstoffweste anziehen würden, um dich zu einem Banküberfall zu nötigen, dann wäre die Tat sicher ein entschuldigender Notstand. Voraussetzung wäre dabei sicher, dass du die Sprengstoffweste nicht gefahrlos ausziehen könntest und die Täter dir bei Weigerung bzw. Scheitern drohen dich sofort in die Luft zu sprengen. Du hättest dann also die Wahl zwischen Straftat oder Harakiri. Dumm wäre es dann aus Sicht der Polizei, die müssten dich dann möglicherweise in Notwehr erschießen, weil es da auf die Gefahr und nicht auf die Schuld des Täters (Dir) ankommt.

Ganz perfide wäre folgender Plan: Die Täter halten im Ausland Familienangehörige als Geiseln fest. Du sollst dafür einen Koffer mit versteckten Drogen über die Grenze schmuggeln. Weigerst du dich oder geht es schief, dann drohen sie deiner Familie einen schrecklichen Tod an. Du hättest ja dann noch eine Wahl, ob du die Polizei mit einschaltest, deine Familie aber nicht. Die Polizei hätte dann auch keine Wahl, sie müsste versuchen den Entführern eine Falle zu stellen und müssten dabei den Tod deiner Familie billigend in Kauf nehmen. Das wäre schwierig, wenn die Täter im Ausland sitzen

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