Hi Leute,
Ich muss als Hausaufgabe eine Quelle analysieren und weiß weder wie man das macht, noch verstehe ich die Quelle. Kann mir da jemand bitte helfen?
Nach einem Brand im jüdischen Bezirk in Mainz bot der Bischof von Speyer den Geschädigten an, sich in Speyer niederzulassen.
Als ich, Rüdiger, auch Hutzmann genannt, Bischof von Speyer, den Weiler Speyer zu einer Stadt gemacht habe, habe ich geglaubt, die Ehre unseres Ortes um ein Vielfaches zu vergrößern, wenn ich hier auch Juden ansammelte.
Ich siedelte also die Versammelten außerhalb der Gemeinschaft und des Wohnbezirks der übrigen Bürger an, und damit sie nicht so leicht durch die Unverschämtheit des Pöbels beunruhigt würden, habe ich sie mit einer Mauer umgeben.
Ihren Wohnort aber [...] habe ich ihnen unter der Bedingung übergeben, dass sie jährlich dreieinhalb Pfund Speyerer Geldes zum gemeinsamen Verbrauch der Klosterbrüder zahlen.
Innerhalb ihres Wohnbezirks und in der Gegend außerhalb des Hafens bis zum Schiffshafen und im Schiffshafen selbst habe ich ihnen das Recht zugestanden, Gold und Silber frei zu tauschen und alles zu kaufen und zu verkaufen, was sie wünschen. Dasselbe Recht habe ich ihnen auch in der gesamten Stadt zugestanden. Außerdem habe ich ihnen aus dem Kirchengut einen Begräbnisplatz unter einem Erbvertrag gegeben. Auch dies habe ich hinzugefügt, dass ein fremder Jude, der bei ihnen zu Gast ist, dort keinen Zoll zahlen muss.
Schließlich [...], dass wie der Stadtrichter unter den Bürgern, so auch ihr Synagogenvorsteher über alle Klagen, die sie untereinander erheben oder die gegen sie erhoben werden, entscheiden soll. Wenn er aber irgendeine Angelegenheit nicht entscheiden kann, so soll sie dem Bischof der Stadt oder seinem Kämmerer vorgelegt werden.
Wachen, Verteidigungen und Befestigungen müssen sie nur innerhalb ihres Wohnbezirks verrichten, die Verteidigungen jedoch gemeinsam mit den Bediensteten. Ammen und gemietete Knechte können sie von den Unsrigen haben. Geschlachtetes Fleisch, das sie nach ihrem Gesetz für sich als verboten betrachten, dürfen sie an Christen verkaufen, und diesen ist es erlaubt, es zu kaufen. Kurz, ich habe ihnen als Gipfel meines Wohlwollens ein Gesetz verliehen, das besser ist, als es das jüdische Volk in irgendeiner anderen Stadt des deutschen Reiches besitzt.
Julius Schoeps / Hiltrud Wallenborn (Hg.), Juden in Europa - Ihre Geschichte in Quellen, Band 1, Darmstadt 2001, S. 120 f.