Wenn alle Stricke reissen, gehe mit den Unterlagen zum Amtsleiter und kläre, wer für was zuständig ist.

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Das Du Dich selbst herunter putzt, hängst wahrscheinlich mit der Erziehung zusammen. Mangelnde Liebe, Anerkennung, Gleichgültigkeit können das Selbstgefühl massiv beeinflussen und zwar zum Negativen. Versuche, eine Art Gedankenhygiene zu betreiben. Sage Dir jeden Tag, dass Du ein toller Mensch bist und Du dich selber liebst. Im Laufe der Zeit ändert sich Deine Gedankenwelt und somit auch Dein Verhalten.

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Du benötigst ( Dein Körper ) einen Grundkalorienspiegel; z.B. 2000 kcal ). Wenn Du übergewichtig bist, hast Du mehr Kalorien zu Dir genommen, als der Körper benötigt. Bei einer gesunden Ernährung kommst du automatisch auf Dein Normalgewicht ( bloß keine Diäten !!! ). Wenn Du die Ernährung beibehältst, bleibt auch Dein Gewicht normal.

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Es ist extrem schwer, solche Fragen zu beantworten. Manche Menschen pflegen auch ihre Depressionen, weil sie im Mittelpunkt stehen möchten (Selbstmitleid usw. ). Aber das schließe ich hier einmal aus. Einen Therapeuten aufsuchen...., auch schwierig. Wenn die Chemie nicht stimmt und er dir nicht helfen kann, fängt die Suche wieder von vorne an. Man wartet teilweise bis zu einem Jahr, um überhaupt einen Therapieplatz zu bekommen. Warum einige Leute Depressionen nicht ernstnehmen ? Das ist heute immer noch ein Tabuthema, leider.

Aber letztendlich beginnt alles im Kopf. Versuche einfach, die Gedankengänge zu ändern . Wenn du das schaffst, ändert sich auch dein Verhalten.

Alles Gute

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Findet jemand Fehler in der Bewerbung?

Sehr geehrter..., suchen Sie einen jungen, dynamischen Mitarbeiter, der mit Organisationsgeschick und Kaufmännischem Verständnis die anstehenden Aufgaben sowohl konzeptionell als auch erfolgsorientiert umsetzen kann? Wenn ja, möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen.

Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten, die Arbeit im Büro und gleichzeitig der Umgang mit Menschen - das ist die ideale Mischung für mich. Umfangreiche Kenntnisse konnte ich mir bereits während meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann aneignen. Dabei lag der Schwerpunkt in der Beratung erklärungsintensiver Produkte sowie der Neukundengewinnung und der Bestandskundenpflege. Gerade durch meine Tätigkeit im Verkauf konnte ich meine Leistung unter Termindruck sowie in Stresssituation bestmöglich optimieren. Des Weiteren war ich im Backoffice tätig, wo ich unter anderem für die Erarbeitung und Durchführung von Verkaufsfördernde Maßnahmen als auch für die Betreuung von Lieferanten und Außendienstler zuständig war.

Jetzt möchte ich durch einen Stellenwechsel nicht nur mein Wissen erweitern; ich möchte noch mehr Erfolge realisieren und neue Herausforderungen meistern. Fundierte PC-Kenntnisse, überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, ein hohes Maß an Kommunikativer Kompetenz sowie ein sicheres und gepflegtes Auftreten runden mein Profil ab. Teamorientiertes Arbeiten und Flexibilität sind für mich selbstverständlich.

Im Juni dieses Jahres werde ich erfolgreich meine Ausbildung beenden und im direkten Anschluss ist ein sofortiger Einstieg möglich.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich selbst ein Bild über meine freundliche und motivierte Person machen und mich zum persönlichen Gespräch einladen.

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Mir kommt die Bewerbung ziemlich phrasenhaft vor wie aus einen Baukasten zusammengestellt. Was ich in der Bewerbung vermisse, ist etwas Persönliches; quasi ein Alleinstellungsmerkmal. Deinen Text kann man für alle und jede Bewerbung benutzen. Sorry...

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Aufhebungsvertrag ? Vorsichtig.... ! Besonders dann, wenn ein Vertrag im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben wird. In der Sprache der Arbeitgeber bedeutet das in der Regel: Wir sind froh, daß wir den Mitarbeiter los sind. Ersatzweise kommt dann nur noch die fristlose Kündung. Die Nachteile werden erst später bei dem Jobcenter ersichtlich, denn das Jobcenter geht davon aus, daß das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer aus beendet wurde oder herbeigeführt wurde. Dann erfolt in der Regel eine befristete Sperre des ALG I zwischen 1 - 3 Monate. Wie schon hier beschrieben....., Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

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Drogenabhängigkeit ist vergleichbar mit einer Alkoholabhängigkeit oder jede andere Abhängigkeit auch. Allerdings haben die Abhängigkeiten verschiedene Auswirkungen auf Körper, Geist und Seele ( Psyche ). Das hängt vom Grad der Abhängigkeit und der Dauer ab.

Generell kann sich jeder von seiner Sucht befreien. Allerdings ist das oft nur mit professioneller Hilfe möglich wie z.B. Entzugskliniken. Man sollte sich aber nichts vormachen....! Ein Entzug ist keine einfache Angelegenheit und setzt enorme Willenskraft und Selbstdisziplin voraus. Jeder Therapeut kann einem nur aufzeigen, wie man es schafft, aber den Weg muß man selbst gehen. Das dieses nicht einfach ist, zeigt die hohe Zahl der Therapieabbrecher ( zwischen 50 % - 90 % ). Wie mein Vorredner/Schreiber schon schrieb......, auch das Umfeld muß geändert werden. Ein Alkoholentzug bringt nicht viel, wenn im Freundes- oder Elternkreis regelmäßig getrunken wird ( oder Drogen konsumiert ). Aber noch vor allen anderen Schritten kommt der wichtigste und auch der härteste Schritt: Man muß es wollen !!!!!!! Kein Arzt und kein Therapeut kann helfen, wenn nicht der Wille zum Aufhören vorhanden ist.

Man fällt sehr schnell wieder in alte Gewohnheiten zurück und dann war die Therapie Kosten- und Zeitverschwendung. Was der Betroffene also braucht ist:

                             EISERNER WILLE und SELBSTDISZIPLIN
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Jeder Hartz IV - Empfänger darf einen gewissen Satz hinzuverdienen. Das ist der sogenannte "Selbstbehalt". In der Regel sind es ca. 100 € mtl. Um aber ganz sicher zu sein, rufe die ARGE / Jobcenter an.

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Generell schließe ich mich der Gemeinschaft an und kann auch nur raten, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Ist Dein Einkommen klein; kein Problem. Es gibt Beratungsscheine, die ausgefüllt werden müssen und sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kannst Du auch Prozesskostenbeihilfe beantragen.

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Erben trotz Erbschaftsverzicht

Meine Mutter ist verstorben, meine Schwester, mein Bruder und Ich sind erbberechtig, da unser Vater schon länger verstorben ist. Es gibt ein Testament, in dem meine Schwester die Haupterbin ist, mein Bruder und ich Pflichterberechtigt sind. Beim Erbe geht’s hier um ein Haus mit Grundstück, das zur Hälfte schon meiner Schwester gehört hat (vom Vater geerbt). Die andere Hälfte hat noch unserer Mutter gehört. Das Problem dabei ist, ich bin in keinem Streit mit beiden, jedoch Bruder und Schwester streiten jetzt ums Erbe, da laut Vermächtnisschreiben vom Notar die Haushälfte einen Einheitswert von ca.€ 15.000,-- hat. Dazu kommen noch Schulden meiner Mutter mit ca. € 30.000 hinzu. Ergib unterm Strich ein Minus von € 15.000,--. Mein Bruder ist jedoch der Ansicht, was auch stimmt, dass das Haus mit Grund an die € 200.000,-- Verkehrswert hat. Er will jetzt, dass der Notar dies vom Einheitswert auf den Verkehrswert umschreibt, und somit ein dickes Plus unterm Strich rauskommt wenn das Erbe angenommen wird. Da ich aber vorhabe, nicht mit meiner Schwester streiten zu wollen, habe ich mir gedacht, ich unterschreibe beim Notar, dass ich auf das Erbe verzichte und die Sache ist für mich erledigt. Mein Bruder hingegen wird nicht darauf verzichten und das Erbe anfechten, das Haus neu Schätzen lassen und den Verkehrswert in das Schriftstück setzen zu lassen. Jetzt meine Frage dazu: Wenn ich jetzt beim Notar unterschreibe, dass ich auf meinen Erteil verzichte und im Nachhinein ein paar Monate später stellt sich aufgrund der Anfechtung meines Bruder heraus, dass das ganze mehr Wert ist als jetzt im Erbschriftstück (15.000,-) steht und auf einmal nicht mehr ein Minus von € 15.000,- da ist sondern ein Plus von € 170.00,--, habe ich dann im Nachhinein Pech gehabt weil ich ja verzichtet habe, oder habe ich aufgrund der neuen Umstände auch wieder ein Recht auf das Erbe??

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Generell kann jeder Erbberechtigte ein Erbe ausschlagen. Ist es einmal ausgeschlagen, dann erlöschen alle Ansprüche. Nimmt man ein Erbe an, so besteht das Risiko, nur Schulden zu übernehmen. Diese Entscheidung muß aber vorher getroffen werden, sonst würden alle Erben nur dann ein Erbe antreten, wenn es lohnenswert ist und das will und hat der Gesetzgeber unterbunden.

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Generell darf jeder den Führerschein in dem Land benutzen, welches ihn ausgestellt hat. Bei uns in Deutschland ist ein ausländischer Führerschein nur für Deutsche ( auch EU ) ungültig. Es darf also nur der DEUTSCHE Führerschein für deutsche Staatsangehörige in Deutschland benutzt werden. Andere EU Staaten mögen es lockerer handeln, aber bei uns sind " leider " nur Führerscheine zugelassen, die auch bei uns ausgestellt wurden. Das gilt allerdings nur für deutsche Staatsangehörige.

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Ein Untermietvertrag ist nicht so einfach. Da muß der Vermieter zustimmen, inbesondere wenn es um ein Gewerbe geht. Ich würde zunächst mit dem Vermieter reden, sonst kann es eine böse Überraschung geben. Schließlich geht es auch um haftungsrelevante Punkte.

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