Ich weiß nicht was Du noch bei diesem Mann willst. Schon deinem Kind zu liebe solltest Du gehen. Ich würde ins Frauenhaus gehen. Dort wird Dir geholfen unabhängig zu sein. Gehe Deinem Kind zu liebe.
Pfelegeeltern sind Eltern auf Zeit. Die Pflegeltern sind dazu verpflichtet die Leibliche Mutter bzw. Eltern mit einzubeziehen, damit das Kind kein verstörtes Verhältnich zur leiblichen Mutter bekommt. Das Jugendamt sollte wissen wie das Verhältnis zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern ist. Wie gesagt, Pflegeeltern sind Eltern auf Zeit. Das Verhältnis zur leiblichen Mutter muß gepflegt werden.
Hallo, es geht hier um das Kindeswohl. Lieber einmal zuviel das Jugendamt eingeschaltet als einmal zu wenig. Es ist schon zuviel passiert. Wenn die Eltern sich nichts vorzuwerfen haben wird sich alles zum positiven klären. Wenn Ihr das Kind wiederhabt solltet Ihr euch mal an den Kinderarzt wenden und euch Hilfe suchen. Auch für das Verhalten eurer Tochter gibt es einen Grund.
Hallo, mein mann arbeitet mit Kindern in Deiner Altersgruppe. Ich kann Dir nur raten das Du Dich an das Jugendamt, Lehrer oder Verwandten halten solltest. Es ist nicht rictig das das Jugendamt Dir nicht hilft wie schon ein Vorgänger von mir erwähnt hatte. Beim Jugendamt bist Du genau richtig. Es gibt auch das betreute wohnen wo man untergebracht werden kann. ES GEHT IMMER UM DAS KINDESWOHL !!!!! Auch wenn dein Vater Dich nicht schlägt, handelt es sich doch um Psychische Quälerei. Das Brüllen ist eine schwäche von deinem Vater, aber dieser mußt Du dich nicht aussetzen. Deine Mutter findet mit Sicherheit auch Ihren Weg um von Ihm fort zu kommen. Vielleicht wenn Du es geschafft hast. Das Jugendamt hilft dir 100 %. Ich wünsche Dir alles Gute.
Also, Deine Freundin stört das sixpack, oder stört Dich das ? Aufjedenfall kann Deine Freundin Stolz darauf sein und Du auch. Andere wären froh darüber. Deine Freundin ist mit Sicherheit sportlich und weiß auch das man mit weniger Sport den sixpack weg bekommt. Auf keinen Fall zuviel und zu fettig essen. Dann hat man mit SICHERHEIT mehr Probleme.
Hallo, wie das mit dem Bafög bei einem Hauptschulabschluß aussieht weiß ich nicht. Aber ich weiß das man Bafög bekommt wenn man auf einer Berufsschule eine schulische Ausbildung macht. Und dieses Bafög muß auch nicht zurück gezahlt werden. Mein Sohn hat auch diese Bafög in Anspruch genommen. Am besten fragst Du im zuständigen Kreishaus nach oder wenn ihr ein Rathhaus habt, dort fragen. Wir sind auch aus NRW und mußten im Kreishaus / Amt beantragen.
Hallo, ich würde an deiner Stelle bei der Krankenkasse anrufen und den Fall schildern. Habe ich auch schon gemacht. Und siehe da, ich bekam einen Termin. Viel Erfolg und gute Besserung
Hallo, ich bin Mutter von 2 Studierenden Töchtern. Ja, Du bekommst Bafög. wenn einer etwas weniger bekommt ist es deine Schwester, aber nicht viel. Du darfst ja auch noch etwas neben bei verdienen. Ich glaube der Betrag liegt im Jahr bei ca. 4000,00 €uro. Du mußt natürlich noch das Kindergeld berechnen was Du im Jahr bekommst (1980,-€). Falls Du noch Kindergeld bekommst. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.