Du kannst diese Beiträge melden außerdem wird "wie" in deiner Frage groß geschrieben da es ein Satzanfang ist. :D

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Du solltest nicht in den "Antiautoritären"-Erziehungsstil verfallen. Sollte ein einfaches Nein nicht reichen, ignoriere schauspielereien von deinem Sohn.

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Du solltest mit einem (Vertrauens-)Lehrer darüber sprechen um eine Lösung zu finden außerdem kannst du auch bei Freunden Rat holen.

Mache die 10. Klasse noch mit hervorragendem Fleiß zu Ende um 1. deine Eltern nicht zu enttäuschen und 2. dein "vorgenommenes" zu verwirklichen.

Schreibe doch bitte in deiner Frage das Wort "weinen" groß wenn du "zum" davor stehen hast.

Ich wünsche dir noch außerordentlich viel Glück und Erfolg auf deinem Weg!

Ganz herzliche Grüße

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Du solltest ihm das sagen denn was du hier schreibst ist schon eindeutig. Das er dein Freund ist erleichtert alles und er wird es verstehen. Sag es ihm bei eurem nächsten treffen. Wenn du unsicher bist: spreche alles mit einer Freundin ab.

Beste Grüße

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Das liegt in ihrer Erziehung. Die Eltern sind in dem Punkt schuld oder das heutige Schulsystem das Lehrern alles verbietet um Jugendliche richtig erziehen zu können.

Ich nehme an das du erwachsen bist?! Du kannst sie anzeigen, sonst lernen sie nie draus (§185 StGB)!

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Das schwarze Schaf ... ist so immer richtig da das Wort "Das" sich nur auf das Wort "Schaf" bezieht, also man könnte sich folgendes vorstellen:

Das (schwarze) Schaf = Das Schaf

Würde man sagen: "Das Schwarze konnte ich heute nicht finde da ..." hier wird "schwarze" groß geschrieben da ein Artikel davor steht!

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Er kann dich nicht anzeigen das müssen seine Erziehungsberechtigten tun. Aber auch das wäre nutzlos denn du hast dich keiner Straftat bezichtigt.

Als 14-Jähriger erlaubt man sich schon mal einen Spaß und du hast das ganze ja bereits aufgeklärt außerdem müsste er doch wissen ob er einen Mord begangen hat oder nicht, wenn nicht dann wird im klar dass das Quatsch ist!

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Der Schlag mit dem Schläger wäre in diesem Fall Notwehr da dein Eigendtum gefährtet ist/war. Du gehst aber hier nicht straffrei aus da du dich hättest anders verteidigen (Faust) können. Wahrscheinlich zahlst du ein Bußgeld (200€).

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Sieht sehr danach aus als sei er sadistisch. Vielleicht musste er Leid sehen oder es wurde ihm Leid angetan was er damit versucht zu verdrängen. Er sollte diese Videos nicht öffentlich machen oder weiterschicken denn sonst droht §131 StGB (Gewaltdarstellung)!

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Verwende doch mal den "Hilfe-Brief"! Einen schickst du an deine Schulleitung und einen an die Werner-Bonhoff Stiftung. Damit wird deine Schulleitung auf die negativen Ereignisse aufmerksam gemacht. Habt ihr kein Schulsozialarbeiter oder einen Vertaruenslehrer? Was sagen deine Eltern dazu?

Hilfe-Brief: http://www.nach-der-tat.de/hilfe-brief.html

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"...anbei übersende ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen um einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellter... ...ich würde mich über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch sehr freuen..."

So würde ich das dann schreiben!

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