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Widerruf, Wertminderung, Versandkosten, Vertragspartner?

Hallo Ihr schlauen Köpfe,

ich hoffe, ich habe eine gute Frage für Euch und ihr bringt uns Licht ins Dunkel.

Folgendes passiert uns gerade:

Wir (das sind eine Kollegin und ich, die wir eine Tagespflegestelle betreiben) haben kürzlich einen Krippenwagen bzw. Mehrlingskinderwagen online bestellt. Dieser Händler hat seinen Sitz in Deutschland. Ausgewählt, für gut befunden, bestellt. Mit Versand durch den Händler und der Trackingnummer sehen wir, dass dieser Wagen aus dem europäischen Ausland kommt. Nun gut, wir lassen ihn kommen.

Angekommen packt unser Hauswart den ganzen Prüddel aus und montiert das Teil. Dolles Ding. Keine Mängel, nichts zu beanstanden. Wir testen ihn, wie man einen Kinderwagen eben testet und gehen damit eine Runde spazieren, voll beladen mit Kindern versteht sich. Der Wagen, so schnittig er auch daher kommen mag, entspricht leider nicht unseren Vorstellungen. Braucht ihr dafür genauere Gründe, dann führe ich die gerne auf. Aber wie gesagt, technisch ist er einwandfrei.

Wir widerrufen das ganze also. Rückversand sollen wir organisieren und die Kosten dafür tragen. Soweit klar und in Ordnung, war in den Widerrufsmodalitäten auch klar formuliert.

Jetzt kommen aber einige Dinge dazu, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob das alles so richtig ist.

1. Wir sollen zurück ins Ausland, also an den Hersteller, senden. Den Vertrag haben wir doch aber mit den Händler und würden lieber dahin senden. Innerdeutschland, weil günstiger.

2. Der Originalkarton (normale braune Kartonage) wurde beim Auspacken beschädigt, den würden wir nicht nutzen wollen und auch die angeblichen Gebrauchsspuren (und die Tatsache, dass er diesen Wagen nun nicht mehr zum vollen Kaufpreis bzw. als Neuware anbieten könnte) würden zu einer Wertminderung führen. Also bekämen wir nicht den vollen Kaufbetrag zurück.

Die Gebrauchsspuren sind, wie oben schon beschrieben, etwas Schmuddelwetter an den Reifen durch das "Probefahren". Mehr ist in den 3 Tagen, die der Wagen hier steht tatsächlich nicht passiert. Wie anders hätten wir das Produkt aber auch sonst auf Tauglichkeit testen sollen? (Obwohl taugen tut der sicher was, nur uns eben nicht)

3. Der Versand war ab einem Gewissen Bestellwert gratis. Der Händler möchte nun anteilig etwas dafür berechnen, da er ja versandt hat, ohne den Bestellwert tatsächlich erwirtschaftet zu haben, insofern wir den Wagen jetzt wirklich zurückgeben werden.

Ist das alles richtig so? Hier und da fühlt es sich nämlich an, als macht es sich der Händler etwas arg bunt zu seinen eigenen Gunsten, wenn wir auch seinen Ärger verstehen können. Was geht und was geht hier nicht?

Ich danke Euch fürs geduldige lesen und hoffe, dass wir nicht ganz so mies aus dieser Nummer wieder rauskommen.

LG

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