Grundstücksteilung, Brandschutzwand

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen und meine Angst nehmen. Wir (ich und mein Bruder) erben / kaufen ein Grundstück von meiner Tante und Mutter. Dies ist ein großes Grundstück wo ein Wohnhaus und eine angebaute Scheune darauf steht. Mein Bruder bekommt das Wohnhaus und renoviert dieses (Fachwerk 1908), ich die Scheune die wir abreißen und eine Neubau Doppelhaushälfte darauf errichten. Das Grundstück wird dann am Übergang zur Scheune geteilt. Jetzt brauchten ich und meine Bruder eine Brandschutzwand. Er war jetzt beim Landratsamt (Brandmeister) dieser das auch bestätigt hat, dass er eine Brandwand F60 hochziehen muss. Wir mit unsere Doppelhaushälfte machen dies auch, dies wissen wir. Somit haben wir nachher 2x F60 Wände angrenzend wie vorgeschrieben.

Meine Frage jetzt, der Notarverträg steht demnächst bevor. Muss ich hier noch eine Klausel hinzufügen lassen? Was ist wenn meine Bruder die Brandschutzwand nicht errichtet und sich damit zeit lässt. Müssen wir solange warten mit unserem Neubau bis die Brandwand steht oder können wir Ihn im nach hinein zeitlich dazu verpflichten? Denn unser Liefertermin vom Keller wurde von unserem Haushersteller auf April 2013 und das Haus darauf auf August 2013 bestätigt. Und mein Bruder muss davor die Wand hochziehen da man später nicht mehr an die Wand rankommt?

Muss ich mich hier absichern?, oder muss mein Bruder gleich nach Abriß der Scheune die Wand hochziehen?

Bei uns in der Familie ist mittlerweile wegen dem Grundstück schon soviel vorgefallen, dass ich hier mal nachfragen will. Nicht das wir den Notarvertrag jetzt unterschreiben und nachher nicht bauen dürfen weil mein Bruder die Wand nicht oder erst 2015 hochzieht?

Er hat jetzt ein Angebot für 13.000 Eur bekommen? Wieviel kostet es eine Wand 9m Breit, 7-8m hoch (First) hochziehen zu lassen (Mauer 17,5cm dick)

Der Bau findet in Baden-Württemberg statt

Vielen Dank

Brandschutz
Grundstück unmittelbar wieder weiterverkaufen

Wir planen den Kauf eines Grundstückes (800 qm), dass wir unmittelbar nach Kauf gleich anteilig wieder weiterverkaufen wollen. Spielt die Bank da mit (Finanzierung)? Und mit welchen Kosten/Auflagen ist für die Vermessung zu rechnen?

Die Details: Wir planen mit unseren Freunden jeweils eine DHH - wir wollen rund 500 qm behalten und unsere Freunde bekommen rund 300 qm. Das Grundstück ist aber noch nicht geteilt.

Die Verkäuferin möchte leider nur an einen Verkäufer veräußern und auch keine Vermessung/Teilung im Vorfeld durchführen (auch wen wir sie bezahlen). Daher kommen wir wohl nicht umher, dass wir zuerst die volle Grunderwerbssteuer und Notarkosten bezahlen und unsere Freunde dann anteilig wieder. In diesem Zusammenhang haben wir ein paar Fragezeichen auf der Stirn:

(1) Die Bank - wir würden unseren Kredit bei der Bank um den Erlös des Grundstückes entsprechend reduzieren - sprich: wir nehmen so viel weniger Kredit auf, wie wir aus dem Erlös des Grundstückes bekommen. Dieses Geld brauchen wir dann für unser Haus. Spielt die Bank da eigentlich ohne Probleme mit? Immerhin steht sie zum Zeitpunkt des Kaufes ja im nicht geteilten Grundbuch des gesamten Grundes.

(2) Die Vermessung - gibt es Auflagen, wann ein Grundstück nicht geteilt werden darf?

(3) Die Vermessungskosten - wir werden das Grundstück vermutlich mit drei neuen Grenzsteinen teilen. Der Bodenrichtwert ist recht hoch mit 300 € / qm. Bislang kalkulieren wir rund mit 3000 € für die Vermessung. Ist das realistisch. Gibt es hier Kostenfallen?

(4) Weitere Gebühren - sind ansonsten weitere Hürden (neben der doppelten Grunderwerbssteuer/Notarkosten) zu erwarten? Spekulationssteuern oder dergleichen?

Vielen Dank bereits für ein paar Tipps!

Finanzierung, Grundstück, grundstückskauf, Vermessung