Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz und möchte mich selbständig machen.
Kann ich mich auch ohne GMBH selbständig machen ohne daß der Insolvenzberater Zugriff auf mein Geschäftskonto hat.
Ich habe schon etliche lukrative Verträge ab Mai 2009 unter Dach und Fach und es wäre schade wenn meine zukünftige Selbständigkeit an der Blockade des Insolvenzberaters scheitern würde.
Welche Unternehmensform muß ich anstreben, daß der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf ein das Geschäftskonto erhält. Natürlich in dem Bewußtsein, daß ich monatlich einen entsprechenden Betrag auf das Konto des Insolvenzberater zur Sättigung der Gläubiger angeweisen werde.
Wie gesagt, ich möchte Nägel mit Köpfen machen, d.h.: alles auf dem legalen und machbaren Wege.
Durch meine "Selbständigkeit" habe ich eher die Möglichkeit meine Gäubiger zu befriedigen als auf dem Wege Hartz IV.
Vielen Dank im voraus für die Antworten
rolandush