Unterschied Restfertigungsgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten?

1 Antwort

In den Rest-Fertigungsgemeinkosten sind alle Fertigungsgemeinkosten einzurechnen, die noch nicht im Maschinenstundensatz enthalten sind.

Was versteht man unter Restgemeinkosten?

Die Restgemeinkosten sind in erster Linie lohnabhängige Fertigungsgemeinkosten. Sie umfassen daher beispielsweise Gehälter, Bürokosten, betriebliche Steuern, Kosten für Werbemaßnahmen oder den Unternehmerlohn.

Wie berechne ich Restfertigungsgemeinkosten?

Die Restfertigungsgemeinkosten dividiert durch die Fertigungslöhne ergeben den Restgemeinkostenzuschlagssatz von 245 %.

Typische Beispiele für Fertigungsgemeinkosten

Nicht direkt zurechenbare Aufwendungen im Fertigungsprozess sind

die (auch kalkulatorische) Miete für die Fertigungshalle sowie Heizkosten und Versicherungen

die Gehälter des Werkstattleiters, der organisatorische Aufgaben übernimmt Leasingraten sowie Zinsen für Finanzierungen für Maschinen, Anlagen, Geräte und IT-Systeme

Abschreibungen sowie weitere maschinenbezogene Kosten (Versicherungen, Strombezugskosten)

Betriebs- und Schmierstoffe sowie Kleinteile (Schrauben, Dichtungen …).

Woher ich das weiß:Recherche