Schülerjob?

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"Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden." (§5 JArbSchG).

Mit 14 ist es fraglich ob sie dich überhaupt nehmen