Scheidung, Ehezeit, Versorgungsausgleich?

2 Antworten

Das ist die rechnerische Ehezeit, um den Versorgungsausgleich berechnen zu können, damit zum Scheidungstermin die Daten vorliegen.

Als zu berücksichtigende Ehezeit gilt für den Versorgungsausgleich die Zeit vom 1. des Monats der Heirat bis zum Ende des Monats v o r Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Die Zustellung des Scheidungsantrages ist als Stichtag für die Berechnung der auszugleichenden Ehezeit maßgebend.

Die tatsächliche Scheidung (und somit auch Dauer der Ehe)  ergibt sich aus dem Tag, an dem die Ehe geschieden wurde (Scheidungstermin bei Gericht).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung