Pay by Call?

1 Antwort

JA! Die meisten Pay-By-Call-Anbieter wickeln ihre Verkäufe über eine teure 0900-Nummer ab. Diese Kosten werden bei Prepaid-Handys vom Guthaben abgezogen bzw. erscheinen bei einem Vertrags-Handy auf der nächsten Abrechnung.

VORSICHT KOSTENFALLE! Wer glaubt, dass man (besser: seine Kinder) keine Schulden auf einer Prepaid-Karte machen können, hat weit gefehlt! Solche Drittanbieter verkaufen immer noch - selbst wenn das Prepaid-Konto lange erschöpft ist. Um so größer das Erstaunen der Eltern, wenn dann plötzlich gleich 'mal eine Mahnung oder gar ein Pfändungs-Beschluß ins Haus flattert. Viele Eltern erschrecken dann vor der aggressiven "Eintreibe-Taktik" der Anbieter.

Ein Grundsatz-Urteil des BGH (Az. III ZR 368/16) hat eindeutig festgelegt, dass im Falle solcher PBC-Einkäufe durch Kinder - ohne das Wissen der Eltern und erst recht über Prepaid-Karten - der Telefonanbieter haftet und nicht die Eltern!