Kurzfristige Planänderung
Ich habe seit Montag(18.05.2015) 14.00 Uhr frei, und das bis Freitag. Nun habe ich am Dienstag Abend in meienr E-Mail gelesen, das mein chef den Plan wieder einmal geändert hat und mein freier tag am Freitag, draufgegangen ist.
- Ich bekomme immer ein Monatsplan.
- Ich habe keine Schichtbereitschaft.
- Ich arbeite immer 12h am Tag 3 bis 5 Tage die Woche.
-
Ich habe gelesen, das mein Chef mindestens 4 Tage vorher mir bekannt geben muss, das eine Planänderung statt findet. Heißt das ich am Freitag nicht zur Arbeit gehen muss? Bin ich zumindest verflichtet bei ihm anzurufen und zu sagen das Freitag nicht geht oder kann ich einfach so ohne mich zu melden einfach nicht hingehen?
-
Darf der Chef an einem freien Tag (hier der Mittwoch)mich anrufen Vormittag oder bis spätestens 16.00 Uhr um mich für ein 20.00 Uhr Arbeit einzuteilen?
-
Laut Arbeitsgesetz darf man nur 8h max 48h die Woche arbeiten mit ausnahmen 10h. Wie sieht es aber aus wenn ich 12h arbeiten muss aber nur 3 bis 5 Tage die Woche arbeiten gehe?
3 Antworten
Die genaue Gesetzeslage für diesen Fall kenne ich leider nicht. Aber da du den Freitag ja sicher schon verplant hast, würde ich ihn kontaktieren und sagen, dass es dir nicht möglich ist am Freitag zu arbeiten und er solle sich, für diesen Tag, bitte jemand anderen suchen.
Zu 1.
Ich habe gelesen, das mein Chef mindestens 4 Tage vorher mir bekannt geben muss, das eine Planänderung statt findet.
Stimmt. Es gibt zwar kein Gesetz das eine bestimmte Zeit vorschreibt, die Rechtsprechung lehnt sich aber hier an den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Heißt das ich am Freitag nicht zur Arbeit gehen muss? Bin ich zumindest verflichtet bei ihm anzurufen und zu sagen das Freitag nicht geht oder kann ich einfach so ohne mich zu melden einfach nicht hingehen?
Du kannst jetzt nicht einfach von der Arbeit wegbleiben. Klär das mit Deinem Vorgesetzten für die Zukunft. Wenn Du jetzt einfach nicht zur Arbeit gehst und nicht vorher mit Deinem AG sprichst, hast Du ein Problem.
Du kannst nicht voraussetzen, dass Deinem AG bekannt ist, dass Du Dich auf den § 12 TzBfG berufst und vier Tage im Voraus wissen willst, wenn sich was im Schichtplan ändert.
Zu 2.
Anrufen darf er Dich schon. Abnehmen musst Du nicht wenn Du Deinen Arbeitsplan schon kennst, Urlaub hast, krank bist oder Freizeitausgleich nimmst.
Zu 3.
Das Arbeitszeitgesetz kennt auch Ausnahmen von der 8, bzw. 10-Stunden-Regelung. Dieser Paragraph ist sehr umfangreich und nennt die Ausnahmen nach denen die tägliche Arbeitszeit auf über 10 Stunden ausgeweitet werden kann. Nachlesen kannst Du das im § 7 Arbeitszeitgesetz (Abweichende Regelungen). Was aber auch hier gilt ist die durchschnittliche Arbeitszeit von max. 48 Wochenstunden.
Und was ist , wenn du die E-Mail nicht gelesen hast und auch telefonisch nicht zu erreichen bist ? ;--)) ......Richtig !.....Du weißt von nix !