KFZ Schaden Rechte?
Guten Abend liebes Community,
eine etwas komplexe frage:
Und zwar habe ich bei einer kleinen Werkstatt bei meinen Peugeot meinen Zylinderkopfdichtung wechseln lassen.
Nach 11 Monate hat sich mein Motor überhitzt.
(Ausgleichbehälter war leer) daraufhin meinte der Mechaniker das mein Kühler undicht gewesen sei, daraufhin haben wir den Kühler gewechselt und nach einigen Tagen verlor der Ausgleichbehälter immer noch Wasser Ergo -> Zylinderkopfdichtung schaden.
Habe das Auto an einer Privat Person verkauft der auch Mechaniker ist und hat das Auto zerlegt und Repariert, er meinte der Mechaniker der für mich den Zylinderkopfdichtung gemacht hat, hat da ziemlich viel gefuscht.
Nun meine frage: Kann ich obwohl die 12 Monate (Garantie) schon vorbei ist da noch was machen beim Anwalt und Gutachter?
(Beweise per Whatsapp Verläufe habe ich noch das der Schaden innerhalb der 12 Monate aufgetreten ist.
Müsste das Auto dann zum Gutachter abgegeben werden der dieses dann sich nochmal anschaut?
Das Auto welches ich an dem Privat Person Verkauft habe, hat auch Bilder gemacht, vom Fusch.
Wie zum Beispiel das der Zylinderkopfdichtung garnicht geplant wurde!
Sowie das Kühlwasser im Öl ist.
Die Wasserpumpe ist / war auch defekt / kaputt.
1 Antwort
Wie zum Beispiel das der Zylinderkopfdichtung garnicht geplant wurde!
Die Kopfdichtung wird nicht geplant, der Kopf bzw. der Block wenn überhaupt. Das hätte aber auf der Rechnung stehen müssen. Ist meiner Meinung aber nicht immer notwendig. Kann man also nicht pauschal als Position auf die Rechnung werfen (die du defacto bezahlen müsstest) sondern muss je nachdem angewendet werden. Bestenfalls immer kundenorientiert, also nur bei Notwendigkeit oder nach Absprache mit dir.
Sowie das Kühlwasser im Öl ist.
Wird in dem Fall nen Folgeschaden zur ZKD Rep. sein.
Die Wasserpumpe ist / war auch defekt / kaputt.
Kann das selbe sein wie mit dem Kühlmittel im Öl, meist ist aber eher Öl im Kühlmittel und verschlammt dann. Die defekte WaPu muss aber nicht zwangsläufig aus der Reparatur stammen und ist meiner Meinung nach hier unrelevant.
Nun meine frage: Kann ich obwohl die 12 Monate (Garantie) schon vorbei ist da noch was machen beim Anwalt und Gutachter?
Von der Theorie solltest das machen können, wichtig ist hier aber ggf. eine bereits vorhandene Rechtsschutz, damit du im Fall des Falles nicht auf den Kosten sitzen bleibst, wenn es da keine Chance gibt.
Und zwar habe ich bei einer kleinen Werkstatt bei meinen Peugeot meinen Zylinderkopfdichtung wechseln lassen.
Als Zwischenfrage, was sagt denn die Ausführende Werkstatt zu der Thematik? Die wären ja zuallererst der Ansprechpartner, da diese das ganze durchgeführt haben. Da die auch aufzeichnen müssten welche Aufträge gemacht worden sind und von wem können die auch das ganze im Nachgang noch regulieren. Vielleicht ist der Mitarbeiter der das durchgeführt hat nicht mehr im Unternehmen, weil noch andere Arbeiten schief gegangen sind oder vielleicht wurde die Reparatur auch von einem Azubi durchgeführt, der die Schritte nicht ausreichend erklärt bekommen hat oder es nicht nachkontrolliert wurde von einem Facharbeiter.
Das ist zwar unschön wenn sowas passiert aber sind alles Menschen und aus Fehlern lernt man. Besser, wenn man die Fehler direkt vor Ort ausbaden kann bevor das Fahrzeug zurück zum Kunden geht. Passiert aber auch ab und an, dass es nicht klappt. Ich hab auf Arbeit auch mit Azubis zu tun und bin eher einer, der die Jungs auch mal komplette Arbeiten allein durchführen lässt. Dazu gehören dann auch mal Diagnosen mit nachdenken und prüfen damit sie den Umgang mit Messwerkzeugen etc lernen und wissen, wie sie es anwenden müssen.
Ich würde es also erstmal dort probieren, bevor ich den Rechtsweg nutze.