Kann ich trotz Kündigung seitens des KGV selbst einen Nachpächter suchen &Ablösebetrag mit diesem vereinbaren?

1 Antwort

Je nach Satzung kann der KGV einen von dir vorgeschlagenen Nachfolger akzeptieren, aber er muss es nicht. Üblicherweise sind die Vereine diesbezüglich eher kulant, aber wenn dir seitens des Vereins schon gekündigt wurde (was in aller Regel nur dann passiert, wenn entweder mehrfach und nicht geringfügig gegen satzungsgemäße Pflichten verstoßen oder Gebühren nicht gezahlt wurden), dann kann der Verein auch freihändig die Pacht neu vergeben.

Einbauten auf Pachtgrund sind bei Ende des Pachtverhältnisses zu entfernen und der Grund im reinen Urzustand zu übergeben. Bereite dich daher schonmal darauf vor, dass du keinen Cent Ablöse erhältst, aber dafür erhebliche Arbeit und Kosten für den Rückbau auf dich zukommen. Denn ein vom Verein bestimmter Dritter kann, muss deine Einbauten aber nicht dulden.