Hmmmm?

3 Antworten

Wer Kinderpornographie weiter verbreitet der wird nach Sexualstrafrecht verurteilt, und du darfst gern bei der Polizei selbst nachfragen. Wir tun das nicht. Dieses Beweismittel wird vor Gericht gegen dich verwendet, und in deiner Situation würde ich mir andere Sorgen machen als über das eingezogene Handy.

Denn du bist als Sexualstraftäter unter Verdacht. Echr reife Leistung mit 16. Glückwunsch.


Sinkelwidjen 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 01:18

Das Beweis mittel gibt es ja nt mehr und vor allem hat mich keiner angezeigt

Ich glaube, du kannst nicht viel machen. Die Polizei nimmt sich die Zeit, die sie braucht...

Wenn man auch nur ein einziges Bild in dieser Richtung findet, bekommst du das Handy gar nicht mehr zurück.