FAZ abzocke, wer hat das schon erlebt?

1 Antwort

wenn er kein Abo abgeschlossen hat dann muss er auch nicht auf irgendwelche Rechnungen reagieren;

erst wenn irgendwann mal (wenn überhaupt) ein gerichtlicher Mahnbescheid in's Haus flattert, muss er innerhalb von 14 Tagen beim Amtsgericht Widerspruch einlegen (am besten per Einschreiben) und die Sache ist erledigt...

auf Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälte muss auch nicht reagiert werden

Woher ich das weiß:Recherche